Der Berufsausbildungsbeihilfe Antrag ist häufig einer der ersten Schritte in das Erwachsenenleben.
Dass Steuerazubis besonders zu Beginn ihrer Ausbildung sehen müssen, wie sie mit ihrem Geld zurechtkommen, ist keine Neuheit. Auch dass die Ausbildung zum Steuerfachangestellten als unterbezahlt gilt, ist in aller Munde.
Doch die Berufsausbildungsbeihilfe (oder kurz: BAB) kann eine große Hilfe sein, wenn man sie richtig beantragt und wenn man weiß, wie viel Geld einem zusteht.
In diesem Artikel bekommst du eine Anleitung, wie du deinen Bedarf berechnest und wann du die Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) beantragen musst.
Das Wichtigste zuerst:
Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist – genau wie BAFöG und viele andere Fördergelder – elternabhängig.
Das bedeutet, dass die ersten Überlegungen vor dem Berufsausbildungsbeihilfe Antrag sein sollten:
Eigene Wohnung: Ist eine Unterbringung außerhalb des Elternhauses notwendig, so wird das Einkommen der Eltern, das über einem Betrag von 2.322,00 EUR liegt, mit 50% auf dein anzurechnendes Einkommen addiert.
Bei den Eltern: Ist eine Unterbringung im Hause der Eltern zumutbar, so werden 50% von der Differenz des Einkommens deiner Eltern zu 1.715,00 EUR angerechnet.
Dabei ist wichtig zu beachten, dass im Berufsausbildungsbeihilfe Antrag wichtig ist, was deine Eltern vor zwei Jahren verdient haben, nicht, was sie zum Ausbildungsbeginn verdienen!
Verdienen deine Eltern wenig genug, so kannst du deinen Grundbedarf recht einfach berechnen.
Der Grundbedarf beträgt nämlich
Mietzuschlag: Kostet die Miete, die du zahlst, mehr als 149,00 EUR, so bekommst du 84,00 EUR Mietzuschlag an den Grundbedarf angerechnet.
Arbeitskleidung: Musst du deine Arbeitskleidung selbst kaufen und/oder pflegen, so kannst du dies ebenfalls an den Grundbedarf anpassen.
Zum Verständnis eine Beispielrechnung:
372,00 EUR Grundbedarf
166,00 EUR Mietpauschale (die Miete kostet 450€ warm)
84,00 EUR Mietzuschlag
0,00 EUR Arbeitskleidung
45,40 EUR Monatskarte ( Tipp: Im Jahresabo günstiger)
46,00 EUR Familienheimfahrt (z.B. zwei Niedersachsentickets)
713,40 EUR Grundbedarf gesamt
Nicht nur das Einkommen deiner Eltern, sondern auch deine Ausbildungsvergütung, ein eventueller Nebenverdienst oder Renten, die du erhältst, werden zu deinem anzurechnenden Einkommen gezählt.
Falls du Kindergeld bekommst:
Das Kindergeld gehört in keinster Weise zu deinem Einkommen, auch wenn du es auf dein Konto gezahlt bekommst!
Der Freibetrag deiner Ausbildungsvergütung kann als eine Art Taschengeld angesehen werden, über welches du immer frei verfügen kannst und welches keine Auswirkungen auf die Höhe deiner Berufsausbildungsbeihilfe hat. 62,00 EUR darfst du behalten – egal, wie viel zu verdienst.
Das durchschnittliche Nettogehalt der ersten 18 Monate in der Ausbildung werden abzüglich eines Freibetrags von 62,00 EUR als Einkommen angerechnet!
Angenommen, du verdienst in den ersten 12 Monaten deiner Ausbildung 550,00 EUR brutto und im zweiten Lehrjahr 600,00 EUR brutto – so beträgt dein durchschnittliches Bruttogehalt der ersten 18 Monate 566,66€.
Davon muss nun der Nettobetrag berechnet werden.
Im Falle eines gesetzlich versicherten, nicht verheirateten Azubis unter 23 Jahren und ohne Kinder würde das (im Jahr 2017) ein durchschnittliches Nettogehalt von 449,83 EUR ergeben.
Von diesem durchschnittlichen Nettogehalt der ersten 18 Monate in der Ausbildung werden bei der Berufsausbildungsbeihilfe 387,83 EUR angerechnet.
Rente: Des weiteren müssen deine Rente, Waisenrente o.ä. angerechnet werden, sobald du mehr als 130,00€ Rente im Monat erhältst.
Nebenjob: Auch angerechnet werden muss ein Nebeneinkommen durch einen Nebenjob (Nachhilfe, Kellnern, Nebenjob im Textildiscount) oder passive Einkünfte (z.B. Werbeeinnahmen einer Website, Tantiemen durch Buchverkäufe etc.), welches mehr als 290,00 EUR im Monat beträgt.
Solltest du aus selbstständiger Tätigkeit ein Nebeneinkommen erzielen, so ist die Bemessungsgrundlage der Einkommensteuerbescheid von vor zwei Jahren!
Berufsausbildungsbeihilfe Antrag 2017 – Steuerbescheid von 2015
Zum Schluss errechnet sich dein anzurechnendes Einkommen aus dem anzurechnenden Einkommen der Eltern, dem anzurechnenden Nebenverdienst, der anzurechnenden Ausbildungsvergütung und anzurechnenden Renten.
467,98 EUR Ausbildungsvergütung (netto)
62 EUR Freibetrag Ausbildungsvergütung
405,98 EUR Anzurechnendes Einkommen (467,98 EUR – 62,00 EUR)
0,00 EUR Waisenrente
130 EUR Freibetrag Waisenrente
0,00 EUR anzurechnende Waisenrente
1.708,00 EUR Einkommen der Eltern
2.322 EUR Freibetrag Einkommen der Eltern
0,00 EUR Anzurechnendes Einkommen der Eltern
24,00 EUR Nebenjob (oder passives Einkommen)
290 EUR Freibetrag Nebenjob
0 EUR anzurechnender Nebenverdienst
Gesamt: 405,98 EUR Anzurechnendes Einkommen
Zum Schluss werden das anzurechnendes Einkommen und der Grundbedarf verrechnet und du erfährst, wie viel BAB-Anspruch du hast.
Die Berufsausbildungsbeihilfe sollte zweieinhalb bis drei Monate vor Ausbildungsbeginn beantragt werden, um das Geld pünktlich auf dem Konto zu haben!
Also sollte die BAB Anfang oder Mitte Mai beantragt werden, wenn du sie zum 1. August erhalten möchtest.
Hat dir dieser Artikel geholfen? Bekommst oder bekamst du Berufsausbildungsbeihilfe? Gab es Schwierigkeiten beim Beantragen?
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31 Kommentare
Lisa
Apr 14, 2016 17:38 pmHallo,
seit 2008 darf Nebeneinkommen durch einen Minijob doch gar nicht mehr angerechnet werden? Also dürfte man 450 € dazu verdienen. Der Freibetrag sei nicht mehr gültig…. Oder gibt es da Ausnahmen?
LG
xsdcvfgbnhjm
Apr 15, 2016 21:01 pmHallo Lisa!
Allgemein sind alle Einkünfte nach § 2 Absatz 1 und 2 EStG anrechenbar. Das umschließt nicht die 450,00 EUR – Jobs aus nichtselbstständiger Arbeit, da hast du Recht. Ich habe meine Informationen von der Website der Bundesagentur für Arbeit und habe dort im Februar 2015 recherchiert. Interessant, dass dort noch die “alte Info” stand. Jedenfalls ändere ich den Teil im Artikel ab und baue einen entsprechenden Hinweis ein – vielen Dank für die aufmerksame Kritik!
LG
Anne
Mai 24, 2016 14:35 pmHallo ich beziehe seit fast 2 Jahren jetzt Bab!
Hab fahrtkosten von 15,70 in der Woche azubi wochenkarte sind in Monat 62,80 €
Hab 130 € Betreuungskosten mit drinne bin mutter von einer fast 3 Jährigen Tochter.
Die Kindergartenkosten sind aber jetzt bei 160 €.
330€ Ausbildungsvergütung
Miete Wohnung 415 € Warm
Mein Bab monatlich 517€ Kann das hinhauen?
Danke in voraus
Kia
Mai 25, 2016 22:35 pmHallo Anne!
Generell habe ich aus Erfahrungswerten (Klassenkameraden, andere Azubis) rausgefunden, dass die ganz grobe (und niemals verbindliche) Faustregel ist, dass man ca. 800 Euro netto zur Verfügung hat für alle Kosten, die man so zu tragen hat. Das reicht auch in teureren Städten für Miete, Nebenkosten, Kommunikation, Nahrungs- und Hygienemittel und Fahrtkosten. Wie genau der Kindergarten allerdings berücksichtigt wird, kann ich dir mangels Erfahrung nicht genau sagen!
Daher kommt das, was du sagst, theoretisch pi mal Daumen hin (330€ + 517€ = 847€). Abzüglich der Kosten für den Kindergarten kommt es nicht hin. Allgemein kommt das hin, aber im BAB-Rechner der Arbeitsagentur kannst du alles genauer nachrechnen.
Siehe dazu: http://babrechner.arbeitsagentur.de/berechnung.php
Welche Kosten du aktuell für den Kindergarten hast, ist der Arbeitsagentur genau jetzt in diesem Moment egal. Im ersten Lehrjahr (bzw. bei Antragsstellung) ist das Einkommen von vor zwei Jahren (Ausbildungsbeginn 2016: ESt-Bescheid 2014) maßgebend. Der Bescheid über die BAB wird dann “endgültig” erklärt und ist fest, bis nach 18 Monaten. In der Mitte des zweiten Lehrjahres (um die Zwischenprüfung rum circa) ist bei der Zwischenprüfung 2016 der ESt-Bescheid 2014 maßgebend.
Die Kindergartenkosten haben aber eigentlich nichts mit der Berufsausbildungsbeihilfe zu tun, weil du doch Kindergeld bekommst. Das ist dafür gedacht und daher vermute ich, dass du aus Sicht der Arbeitsagentur “Pech gehabt” hast.
Ich hoffe, ich konnte dir helfen, wenn ich auch nichts Genaues weiß, sondern nur meine Tipps / Ideen aufzeigen konnte!
Grüzie
Kia
Bachelorette
Jun 10, 2016 20:30 pm“Pech gehabt”?
Die Kindergartenkosten in Höhe von 160€ sollen nun durch 190€ Kindergeld gedeckt werden? Damit die junge Frau ganze 30€ für ihre dreijährige Tochter hat? Davon soll sie ein Kind einen ganzen Monat ernähren? Das ist einfach nur lächerlich.
Kia Kahawa
Jun 14, 2016 18:40 pmIch fürchte, laut Gesetz / Recht / Vorgaben der Bundesagentur für Arbeit ist das so. Aber ich glaube, in Ausnahmefällen kann man ergänzendes Hartz IV beantragen, das dann nicht für dich, sondern für das Kind gezahlt wird. Hartz IV Empfänger erhalten als Alleinerziehende einen Betrag für den Mehrbedarf als Alleinerziehender. Außerdem bekommt ein Hartz IV Empfänger 237,00 Euro Kinder-Hartz IV (http://www.hartziv.org/regelbedarf.html). So hätte ein Hartz IV empfänger statt 30€ wie du dann 77€ für das Kind im Monat.
Geh mit diesen Daten doch mal zum Arbeitsamt und frage da nach, denn das Hartz IV ist doch das Existenzminimum. Und es kann nicht sein, dass dein Kind unter dem Existenzminimum leben muss, nur weil du eine Ausbildung machst und nicht langzeitarbeitslos bist?!
Außerdem brauchen Hartz IV Empfänger keinen Kindergarten. Sind ja i.d.R. den ganzen Tag zu Hause. Also haben Hartz IV empfänger streng genommen 237,00€ für das Kind. Und du hast satte 207,00€ weniger.
Aber bedenke: Ich habe das selbst nur gerade recherchiert und bin mir der Sache nicht sicher! Aber irgendeine Lösung muss es geben. 30€ reicht nicht für ein menschliches Lebewesen!
Nidan
Jul 27, 2016 10:58 amHallo! Wie sind denn die Regelungen BAB bei Schwerbehinderten? Gibt es hierzu eine Verlinkung? Gruß Nidan
Thomas
Aug 29, 2016 12:44 pmHallo! Macht es eigentlich einen Unterschied wenn ich die Heimfahrten von meinem 2. Wohnsitz nach Hause pro Monat erhöhe? Oder ist es auf 1 Heimfahrt festgelegt?
Danke im Vorraus!
Kia Kahawa
Sep 23, 2016 16:18 pmHallo Thomas,
die Heimfahren sind festgelegt: Eine Heimfahrt pro Monat.
Statt der realen Bahnkosten ist es in der Regel teurer (also lohnender für den Azubi), die Kilometer anzugeben. Außerdem empfehle ich dir, einen verkehrsgünstigeren Weg anzugeben, der leider, leider 10 Kilometer länger ist als der erste Vorschlag vom Routenplaner.
Liebe Grüße
Kia
B.K.
Sep 12, 2016 19:24 pmHallo, neue Antragsformulare (13.04.2016) online beim Bildungsministerium verfügbar !
https://www.bafög.de/de/alle-formblaetter-433.php
Endlich am PC ausfüllen. Erleichtert einiges.
Viele Grüße
Niklas
Sep 23, 2016 11:34 amHallo,
ich habe vor auszuziehen. Eine Ausbildung mache ich als Verwaltungsfachangestellter und erhalte Brutto 920,96€. Netto sind das 715,11€. Die angepeilte Wohnung kostet warm 350€, hinzu kommt noch Internet in Höhe von ungefähr 20€. Dazu benötige ich eine Fahrkarte die im Jahresabonnement 35€ im Monat kostet. Darüberhinaus betreue ich einen behinderten Menschen, weshalb benötige ich weiterhin mein Auto, welches mit 55€ in der Versicherung und etwa 100€ Tank zu Buche schlägt. Außerdem bin ich in kieferorthopädischer Behandlung und muss monatlich 62€ bezahlen. Dazu kommt noch der Handyvertrag mit 40€ monatlich. Haushaltsgeld ist monatlich etwa 150€ angepeilt.
Gesamtausgaben wären damit: 777€
Gesamteinnahmen (mit Kindergeld): 899€
= 122€ im Monat zum Leben
Dazu kommen noch Zusatzrechnungen Kieferorthopädie, Steuern, GEZ, Heimfahrten, etc.
Die oben genannten Zusatzrechnungen können nicht mit den restlichen 122€ gedeckt werden, dazu kommt außerdem noch, dass ich kein Geld für Klamotten bzw. Friseurtermine hätte.
Würde mir eine BAB zustehen?
Kia Kahawa
Sep 23, 2016 16:16 pmHallo Niklas,
nein, ich denke, dir steht keine BAB zu, und wenn, dann ist sie sehr gering. Das kann abr u.a. davon abhängig sein, ob der behinderte Mensch, den du betreust, mit dir verheiratet oder verwandt ist. Wenn es sich um deine Eltern handelt, kannst du staatliche Hilfe bekommen, ebenso bei Ehegatte / Lebenspartner / Kind.
Was ich mich frage, ist, wo der Unterschied zwischen 150€ Haushaltsgeld und 122€ “zum Leben” ist. Meinst du mit den 150 Euro Ernährung, Hygieneartikel usw? Und 122€ für Klamotten, Friseur, GEZ?
Eine wichtige Sache: Auszubildende bezahlen keine Rundfunkbeiträge! Du kannst dich ohne Probleme allein durch Vorlegen deines Ausbildungsvertrages von den 17,50 € befreien lassen.
Steuern – die zahlst du nur, wenn du mehr verdienst als oben angegeben. Also bleibt dir auch mehr Geld. Was für Steuern zahlst du denn bitte? Da scheint etwas, was du aufgelistet hast, nicht ganz stimmig zu sein…
Sieht nach einem schwierigen Fall aus, aber beantrage doch einfach mal BAB. Und wenn die dir nichts bewilligen, fragst du, was man mit Härtefällen macht. Wobei ich ehrlich gesagt keinen Härtefall vorliegen sehe. Du hast mehr Geld zur Verfügung als die meisten Azubis, die ich kenne (außer denen, die bei ihren Eltern wohnen).
Versuch notfalls, dich beim jugendfinanzcoach anzumelden und dich dort beraten zu lassen.
Liebe Grüße
Kia
Kia Kahawa
Sep 23, 2016 16:20 pmAch, übrigens: Das klingt außerdem so, als würdest du die Ausbildung bereits machen und noch planen, in die genannte Wohnung zu ziehen.
BAB gibt es nur, wenn der Weg zwischen Wohnung deiner Eltern und Arbeit unzumutbar, also länger als 2 Stunden, ist. Trifft das überhaupt zu?
Ich kenne keinen Azubi, der Auto und Wohnung hat und ich glaube, das liegt daran, dass man sich das einfach nicht leisten kann. Tut mir leid :/
Jay
Dez 28, 2016 16:48 pmAb wann wird eine Berufsausbildung als solche beim BAB angerechnet?
Mein Freund hat als er sein Fachabitur gemacht hat, die Möglichkeit gehabt, einen Facharbeitetbrief zu erwerben und parallel zum Fachabitur eine schulische Ausbildung absolviert. Mit dieser rein schulischen Ausbildung, die primär zum Erwerb der Fachhochschulreife diente, bekam er aber keinen Job und hat jetzt eine betriebliche Ausbildung angefangen. Zählt sein Fachabitur dann jetzt als Berufsausbildung oder kann seine jetzige Ausbildung durch BAB gefördert werden? Wir steigen da nicht durch, denn zum Leben reicht seine Ausbildungsvergütung absolut nicht. Bei der Agentur für Arbeit wird man grundsätzlich abgewimmelt. Somit sitzen wir nun vor dem Antrag und wissen nicht, was anzukreuzen wäre. Während seines Fachabitur hat er Schülerbafög bekommen. Entsprechend war diese Ausbildung also nicht BAB-FÖRDERUNGSFÄHIG und zählt primär dann doch auch nicht zur Berufsausbildung, oder seh ich das falsch?
Konstantin
Jan 02, 2017 14:41 pmHallo, habe beim Antrag angekreuzt das ich ein eigenes Kind hab, dieses lebt aber nicht in meinem Haushalt. Vom Amt kam wegen dem Kind nichts weiter und es wurden mir 380 Euro angerechnet, obwohl ich nur rund 450 brutto verdiene. Eigentlich steht mit doch ein Freibetrag von 458 zu wegen meinem Einkommen oder?
Kia Kahawa
Jan 02, 2017 21:41 pmHallo Konstantin!
Die Steuerberaterkammern in Deutschland würden einem Ausbildungsvertrag mit einer Vergütung von 450 Euro nicht zustimmen und diesen nicht genehmigen. Es sind nur Abweichungen von bis zu 20 % nach unten möglich, es sei denn, du arbeitest in Teilzeit.
Solltest du wegen des Kindes in Teilzeit eine Ausbildung machen, so wird der Freibetrag vermutlich auch nur anteilig angerechnet.
Das ist aber nur eine Vermutung, genau kann ich dir das nicht sagen.
Liebe Grüße
Kia
Kia Kahawa
Jan 02, 2017 21:45 pmGerade habe ich selbst noch einmal nachgelesen.
Der Freibetrag beträgt 58 Euro und nicht 458 Euro.
Also wurde dir, wenn 380 Euro angerechnet wurde, der Freibetrag korrekt angewendet. Ich nehme an, etwa 20 Euro betragen deine Sozialabgaben. Dann kommen die 58 Euro wunderbar hin.
Ein Kind spielt hierbei keine Rolle, wenn es nicht in deinem Haushalt lebt und du kein Kindergeld dafür bekommst o.ä..
Moni
Jan 04, 2017 10:10 amSoweit ich weiß sind auch die 20% nur eine Empfehlung und nicht bindend. Unter 20% fragen sie wahrscheinlich mal nach und wenn der Chef eine Begründung dafür hat (kleine Kanzlei, neue Kanzlei etc.) wird das sicher so akzeptiert. Mindestlohn für Azubis gibt es leider noch nicht 😛
Kia Kahawa
Jan 04, 2017 10:48 amAlso von Niedersachsen kann ich sagen, dass die 20 % Abweichung nach unten bindend sind. Die Steuerberaterkammer Niedersachsen stempelt keinen Ausbildungsvertrag ab, der so deutlich zu niedrig bezahlt wird. Hat mein Klassenlehrer gesagt, der im Arbeitnehmerausschuss (nennt man das so?) ist.
Konstantin
Jan 04, 2017 11:48 amHallo, Okay also hat sich das erledigt weil mein Kind bei meiner Freundin gemeldet ist und nicht bei mir.
Melanie
Jan 10, 2017 18:57 pmHallo,
Ich finde den Beitrag sehr gelungen, hätte aber noch eie Frage zu meiner Situation.
Es geht darum, dass ich jetzt mit 35 noch gerne eine Ausbildung machen möchte, da ich meine erste damals abgebrochen hatte. Aktuell bin ich seit mittlerweile 2,5 Jahre über eine Zeitarbeitsfirma als Produktionshilfe tätig, würde aber gerne etwas im sozialen Bereich lernen. Nun ging es bei mir eigentlich um eine Umschulung/ Weiterbildung. Allerdings habe ich jetzt das Problem das ich die Ausbildung wohl nicht über eine Umschulung machen kann, da die Schule nicht für einen Bildungsgutschein verifiziert ist.
Jetzt muss ich mir eine finanzielle Alternative überlegen, und da ist mir das BAB in den Sinn gekommen. Dazu ein meine Frage:
Hätte ich überhaupt Anspruch? Bin wie gesagt seit 2,5 Jahre über Zeitarbeit beschäftigt. Davor hatte ich nur Mini Jobs, da ich auf dem Land wohnte und keinen Führerschein hatte. Ich frage, weil ich irgendwo gelesen habe das man keinen Anspruch mehr hat wenn man 3 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat. Stimmt das so?
Und bei einem MiniJob dürfte ich 255 Euro behalten, richtig?
Dominik
Jan 21, 2017 19:53 pmBin in der ausbildung zum maler und lackierer, habe in den ersten 18 monaten 365e bab bekommen . jetzt bei der weiter bewilligung nur 187 obwohl mein lohn nur um 70 e netto mehr ist. Wie kann das sein ? Fahrtweg , miete etc ist gleich geblieben. Zur info: beziehe kein kindergeld , bekomme 501e netto , eigener haushalt , miete 305 e + strom , eigenes auto.
Jean
Mai 10, 2017 23:05 pmist das richtig da ich ungefähtr in der ausbildung im 2. lehr jahr 672,00 Euro netto verdiene mir kein BAB zusteht? da ich über die grenze wäre
Stefanieee
Jun 01, 2017 10:08 amHallo ich habe mal eine Frage, mein Antrag wird jetzt erst bearbeitet bei der BAB stelle. Ich kriege jetzt 186 Euro Halbweisenrente, wie wird das verrechnet. Habe ich das richtig verstanden das, ich von den 186 Euro, 125 Freibetrag habe und der Rest angerechnet wird, oder wird mehr angerechnet?
Lina
Jun 29, 2017 19:51 pmMein Freund möchte auch ausziehen, und macht Moment seine Vollschulische Berufsausbildung absolvieren. Er bekommt auch Kindergeld. Könne jetzt den BAB beantragen?
Rebecca
Aug 02, 2017 13:24 pmAlso BAB ist eine super Unterstützung! GEZ Gebühren, kann man einen Antrag stellen (bei GEZ) dann fallen diese weg, für alle die es noch nicht wussten 😉 . Und ja es funktioniert Wohnung, Auto, Essen und Kleidung. Azubi- Gehalt, BAB und Kindergeld reichen da aus, wenn man sehr sparsam ist. Mich würde trotzdem interessieren wie viel ich nebenbei verdienen dürfte!?
LG 🙂
Antonio T.
Sep 17, 2017 17:24 pmHallo,
habe mal eine Frage:
Meine Tochter 24 Jahre Alt, 3 abgebrochene Lehrstellen, Lebt zusammen mit seinen Freund, kam kürzlich zu mir und meinte ich muss BAB Formulare ausfüllen weil sie eine BAB Ausbildung anfängt und ich ihr jetzt Unterhalt zahlen muss.
BAB Formulare muss ich diese ausfüllen?? besteht eine Pflicht dafür?, schulde ich meiner 24 jährige Tochter noch Unterhalt?
Mara v. S.
Sep 28, 2017 12:05 pmWenn ich den Offiziellen Rechner benutze komme ich trotz einem Geschätzten Einkommens von meinem Vater (ca 10.000 Brutto) auf 150 Beihilfe, ist das so richtig oder bekomme ich nichts weil er so viel verdient ?
Ich habe zwar ein sehr schlechtes Verhältnis zu meinen Eltern, möchte aber dennoch nicht Gerichtlich gegen Sie vorgehen
Laura
Feb 17, 2018 23:33 pmHey ich würde gerne bab beantragen aber meine beiden Eltern sind seid langem schon Tod …und ich wohne bei meinem Onkel (Bruder von Mutter)
Aber ich bin schon über 18 und deswegen fällt er als Pflege Onkel dann laut des Jugend Amtes weg wie wird das dann bebrechnet bekomme 385 Euro ausgezahlt und bekomme noch 300 Vollwaisenrente dazu und 190 Euro Kinder Geld oder was das ist ..die aber mein Onkel behalten und ich zahle zusetzlich noch 110 Euro an Miete bei ihm würden die das überhaupt anerkennen oder wird das anders gerechnet ? Kennt sich da jemand aus ? Danke im Vorraus
Thomas
Jun 13, 2018 20:25 pmHallo,
wird das Einkommen der Eltern in Brutto oder Netto angegeben?
Danke
Thomas
Manuela
Jun 13, 2019 14:21 pmIch möchte mich nur kurz äußern meine Tochter mußt BAB beantragen und nun find ich es sch… e das ist das Einkommen vor 2 Jahre einreichen muß was mit den nächsten Jahren wo man wieder wenig Einkommen hat und habe. Muß ich von meinem wenigen netto Gehalt auch noch an meine Tochter zahlen. Ungerecht. Zahl ich an das Kind bleibt meine Rechnung liegen. Und Rutsch in die Schulden Falle
Hoffe mich versteht einer.
Ungerechte Gesetze in Deutschland