Soll und Haben – Wichtige Grundbegriffe für die tägliche Arbeit als Steuerfachangestellter
„Soll und Haben“ – zwei Begriffe, die man als Steuerfachangestellter jeden Tag aufs Neue hört. Für die meisten sind diese bereits „in Fleisch und Blut“ übergangen – eine Art Selbstverständlichkeit.
Man könnte quasi davon sprechen, dass es sich hierbei um eine wesentliche Grundlage der Finanzbuchhaltung handelt. Was genau das allerdings bedeutet, werdet ihr heute von uns erfahren.
Sicher haben alle diese Begriffe schon mehrfach gehört. Jemand soll etwas tun. Dann wird er etwas haben. Heben wir Geld vom Bankkonto ab, so steht der Betrag auf dem Kontoauszug später im Soll. Geldeingänge auf dem Kontoauszug werden mit einem „H“ für Haben gekennzeichnet. Dies alles steht aber von der Bezeichnung her in keinem Zusammenhang zu den Begriffen „Soll und Haben“ im Rechnungswesen.
Dies ist das Erste, was man verinnerlichen muss, um große Verwirrung zu vermeiden! Was aber genau bedeutet Soll und Haben nun?
Soll und Haben brauchen wir für die Erfassung der Geschäftsvorfälle eines Unternehmens. Bereits in einem vorhergehenden Beitrag haben wir über die so genannten Buchungssätze berichtet. Und bei eben diesen Buchungssätzen bezeichnen „Soll und Haben“ die jeweilige Seite der Buchungskonten, die wir dafür verwenden.
Dies gilt für alle Konten in der Buchhaltung gleichermaßen, um einen Buchungssatz bilden zu können.
Wiederholen wir noch einmal, dass jeder laufende Geschäftsvorfall eines Unternehmens im Rahmen der Finanzbuchhaltung erfasst werden muss. Dies können viele verschiedene Vorgänge sein. Ein Beispiel ist der „Kauf von Waren auf Rechnung“. Die Zahlung der Rechnung zu einem späteren Zeitpunkt wiederum ist bereits ein neuer, eigenständiger Vorgang, der zu „buchen“ ist.
Diese Geschäftsvorfälle werden durch den so genannten Buchungssatz ausgedrückt, der immer zwei Buchungskonten anspricht. Somit baut sich jeder Buchungssatz nach dem Schema „Soll an Haben“ auf.
So heißt der Buchungssatz zu obigem Beispiel: „Wareneingang an Verbindlichkeiten“ mit einem Wert von 1.000 Euro. Das bedeutet, dass der Wert des Wareneingangs also auf der linken Seite des Kontos für Wareneingang und die entstandene Verbindlichkeit auf der rechten Seite notiert wird.
Hierbei handelt es sich um einen recht einfachen Buchungssatz. In nächsten Schritt könnte man auch gesplittete Buchungssätze bilden, wenn nämlich zwei Konten auf der einen Seite und ein einzelnes Konto auf der anderen Seite angesprochen werden müssen.
Und welches Konto spreche ich an? Es gibt wirklich eine Menge Fragen, die sich ergeben, wenn man das erste Mal buchen möchte.
Bei der Auswahl der Konten erhalten wir gute Unterstützung durch die bereits bestehenden Kontenrahmen für die Finanzbuchhaltung (z.B. SKR03 und SKR04). Dabei handelt es sich um systematische Verzeichnisse aller Konten.
Über diese Kontenrahmen sollten alle Steuerfachangestellten verfügen. Als Tipp unsererseits sei vorgeschlagen, sich anfangs alle wichtigen und gängigen Konten zu markieren. So vermeidet man langes Suchen im Kontenrahmen. Einfach die relevanten Konten mit einem Textmarker kennzeichnen.
Kennen wir die Konten für den Buchungssatz, so müssen wir entscheiden, ob sie sich im Soll oder Haben verändern. Dies hängt von der Kontenart ab. Zu unterscheiden sind:
Sie verändern das Vermögen und Kapital
Sie berücksichtigen die Aufwendungen und Erträge
Zu den Bestandskonten zählen alle Konten der Bilanz. Hier sind Aktiv- und Passivkonten zu unterscheiden:
Aktivkonten
Passivkonten
Erfolgskonten hingegen spiegeln die Bewegungen dar, die später das Betriebsergebnis, d.h. den Gewinn oder Verlust des Unternehmens, ermitteln. Auch hier muss wieder eine Unterteilung vorgenommen werden:
Erträge
Aufwendungen
Fassen wir noch einmal zusammen, bevor wir uns dann ein praktisches Beispiel anschauen.
Aktivkonten
Passivkonten
Aufwandskonten
Ertragskonten
Herr Müller betreibt einen Versandhandel. Dafür kauft er Waren ein und verkauft sie an seine Kunden weiter. Die Kunden erhalten eine Rechnung und begleichen diese dann innerhalb von 7 Tagen per Banküberweisung.
Im Januar 2013 ereigneten sich folgende Geschäftsvorfälle:
Der Buchungssatz lautet: „Forderungen an Umsatzerlöse 250 Euro“
Der Buchungssatz lautet: „Bank an Forderungen 250 Euro“
Der Buchungssatz lautet: „Kasse an Bank 100 Euro“
Der Buchungssatz lautet „Bürobedarf an Kasse 12,99 Euro“
Und so würde man mit allen weiteren Geschäftsvorfällen verfahren. Um jederzeit nachvollziehen zu können, wie man einzelne Aktionen gebucht hat, werden die Belege jeweils mit der entsprechenden Kontierung versehen. Dafür werden beide Konten des Buchungssatzes auf jedem Beleg notiert. Dazu schreibt man zunächst das im Soll gebuchte Konto. Danach folgt ein Schrägstrich und danach direkt das Haben-Konto.
Habt ihr gerade eure Ausbildung zum Steuerfachangestellten begonnen oder steht noch davor, so mag euch selbst dieser Artikel über die Hintergründe von Soll und Haben noch etwas befremdlich vorkommen.
Aber seid beruhigt – so ging es uns vom Team Steuerazubi.de auch! Es wird aber nicht lange dauern, bis ihr selbst an dem Punkt angekommen seid, an dem dies alles absolut selbstverständlich ist. Dann werdet ihr euch sicher fragen, warum man sich damit anfangs so schwer getan hat.