Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten ist alles andere als langweilig. In 3 Jahren lernst du zum einen in der Berufsschule die Grundlagen von Steuerrecht, Rechnungswesen, Betriebswirtschaftslehre, Wirtschaftsrecht und Sozialkunde kennen. Zum anderen kannst du das erworbene Wissen in einer Kanzlei praktisch anwenden.
Dabei ist die Ausbildung zur Steuerfachangestellten recht anspruchsvoll, da du dich in sehr unterschiedlichen Bereichen auskennen musst. Egal, ob verschiedene Gesellschaftsformen, Buchführung oder Personalwesen: Alleine der BWL-Unterricht beschäftigt sich mit einer breiten Themenpalette.
Im ersten und zweiten Ausbildungsjahr setzt du dich unter anderem intensiv mit den Grundlagen des Personalwesens auseinander. Als Teilbereich des Entgeltmanagements sind dabei auch Themen wie Lohnabrechnungen, Lohnsteuer und die Sozialversicherung relevant. Das Thema Sozialversicherung nimmt eine wichtige Rolle im BWL-Unterricht bei Steuerfachangestellten ein und da du später für den Kontakt mit Sozial- und Krankenversicherungen verantwortlich bist, stellen wir dir die wichtigsten Grundlagen zur Sozialversicherung im Folgenden näher vor.
Die Sozialversicherung geht auf das Jahr 1883 zurück, in dem Reichskanzler Bismarck zunächst die gesetzliche Krankenversicherung, später dann auch die Unfallversicherung (1884) und die Rentenversicherung (1889) einführte. Mit der Sozialversicherung werden Arbeitnehmer wirtschaftlich gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle und Alter abgesichert. Heutzutage setzt sie sich aus den folgenden fünf Komponenten zusammen:
In Deutschland besteht bei der gesetzlichen Sozialversicherung eine Versicherungspflicht. Damit sind beispielsweise sowohl Gesunde als auch Kranke abgesichert. Darüber hinaus kann jeder die Leistungen der Sozialversicherung in Anspruch nehmen – unabhängig von der Höhe des Einkommens.
Die Beiträge für die Sozialversicherung werden meist nach der Höhe des Bruttogehalts berechnet und sowohl für den Arbeitgeber, als auch für den Arbeitnehmer, im Rahmen der monatlichen Gehaltszahlung durch den Arbeitgeber an die Krankenkasse abgeführt.
Dabei teilen sich beide Seiten – also Arbeitgeber und Arbeitnehmer – die Beiträge: Bei allen Versicherungen – von der Unfallversicherung einmal abgesehen – zahlen Arbeitnehmer und Arbeitgeber jeweils 50 Prozent des Beitrags. Die Unfallversicherung dagegen wird alleine durch den Arbeitgeber getragen.
Doch wie hoch sind die Sozialversicherungsbeiträge eigentlich?
Ein Überblick zeigt, dass die Beiträge regelmäßig aktualisiert werden. So wurde im Jahr 2015 beispielsweise der allgemeine Beitragssatz für die Gesetzlichen Krankenkassen bei 14,6 Prozent festgeschrieben.
Zudem stieg im selben Jahr der Beitragssatz der Pflegeversicherung um 0,3 Beitragssatzpunkte auf 2,35 Prozent an. Gesunken ist dagegen der Beitragssatz in der allgemeinen Rentenversicherung, der sich für 2015 und 2016 auf 18,7 Prozent beläuft.
Für die Sozialversicherungsbeiträge 2017 stehen erneut Änderungen an – so steigt der Beitragssatz der Sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2017 nochmals um 0,2 Prozentpunkte auf 2,55 Prozent (beziehungsweise 2,8 Prozent für Kinderlose).
Wie oben bereits beschrieben, hängt die Höhe der Beiträge für die Sozialversicherung vom jeweiligen Bruttogehalt ab.
Doch das Gehalt der Arbeitnehmer wird nicht in unbeschränkter Höhe für die Beitragsrechnung herangezogen. Ab einem bestimmten Gehalt gelten Höchstbeträge, die als Beitragsbemessungsgrenzen bezeichnet werden. Das bedeutet, dass die Sozialversicherungsbeiträge nur bis zur Höhe dieser Bemessungsgrenze erhoben werden. Für das Gehalt oberhalb dieses Höchstbetrags fallen dagegen keine zusätzlichen Beiträge an.
Im Jahr 2017 kommt es wieder zu neuen Beitragsbemessungsgrenzen (BBG):
Maßgeblich beeinflusst werden die Beitragsbemessungsgrenzen von der Bezugsgröße, die 2017 ebenfalls angepasst wird: So wird sie im Westen von 2.905 Euro auf 2.975 Euro angehoben, im Osten von 2.520 Euro auf 2.660 Euro. Der Wert errechnet sich dabei aus dem durchschnittlichen Jahreseinkommen aller Mitglieder der gesetzlichen Rentenversicherung und wird dann auf den nächsthöheren durch 420 teilbaren Betrag aufgerundet.
Die Bezugsgröße wird jedes Jahr neu vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) festgelegt. Da sie sowohl die Beiträge der GKV, als auch die der Rentenversicherung und Pflegeversicherung beeinflusst, ist die Bezugsgröße ein wichtiger Faktor, der nicht unbeachtet bleiben sollte.
Eine Alternative zur Gesetzlichen Sozialversicherung ist die Privatversicherung. Von großer Bedeutung ist dabei die Private Krankenversicherung (PKV). Diese kommt für all jene Menschen in Betracht, die nicht gesetzlich versichert sind:
Darüber hinaus kann jeder selbst entscheiden, ob er sich privat versichern lassen möchte. Abhängig gemacht werden sollte das von den jeweiligen Vor- und Nachteilen. Denn für manche Personen kann die Private Krankenversicherung durchaus sinnvoll sein, während sie sich für andere Menschen weniger lohnt. Hier entscheidet die individuelle Situation.
Im Gegensatz zur gesetzlichen Krankenversicherung erhebt die PKV einkommensunabhängige Versicherungsprämien. Stattdessen errechnen sie sich nach Alter, Gesundheitszustand und gewünschten Versicherungsleistungen.
Für junge und gesunde Menschen, die auf nur wenige Leistungen angewiesen sind, ergeben sich also erhebliche Vorteile. Sie zahlen nicht nur niedrige Beiträge, die teilweise sogar günstiger sind als die Beträge der gesetzlichen Absicherung, sondern profitieren auch bei der Behandlung von vielen Vorteilen. So werden Privatversicherte häufig gegenüber den gesetzlich Versicherten bevorzugt behandelt und haben kürzere oder gar keine Wartezeiten.
Doch Achtung: Ein Wechsel von der PKV zurück in die GKV ist nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Mit steigendem Alter steigen jedoch auch die Beiträge. Und wer gesundheitlich beeinträchtigt ist, muss aufgrund von Vorerkrankungen ebenfalls höhere Beiträge zahlen. Auch für Familien ist die PKV nachteilhaft: Hier zahlt jedes Familienmitglied einen eigenen Beitrag, während Kinder in der GKV über die Eltern mitversichert sind.
Für junge, kinderlose Menschen, die unter keinerlei Gesundheitsproblemen leiden, kann die freiwillige Entscheidung für eine PKV also sinnvoll sein. Ältere, kranke Menschen oder solche, die bereits Eltern sind, haben bei der PKV dagegen mehr Nach- als Vorteile.
Im Rahmen deiner Ausbildung zur Steuerfachangestellten setzt du dich mit den verschiedensten Lehrinhalten auseinander: Von Steuerrecht über Rechnungswesen bis hin zu Betriebswirtschaftslehre ist alles dabei. Eine große Bedeutung innerhalb des BWL-Unterrichts hat dabei die Sozialversicherung.
Als Steuerfachangestellte solltest du dich damit auskennen, wie diese sich zusammensetzt, wer sie bezahlen muss und wie die Beiträge berechnet werden. Begriffe wie Beitragsbemessungsgrenzen und Bezugsgrößen sollten dabei für dich kein Geheimnis mehr sein.
Doch nicht nur als Lehrinhalt ist das Thema Sozialversicherung wichtig. Denn mit dem Start ins Azubi-Leben bekommst auch du eine eigene Gesetzliche Sozialversicherung, um dich als Arbeitnehmer gegen Arbeitslosigkeit, Krankheit, Unfälle und Alter abzusichern.
So profitierst du also doppelt davon, dass dem Thema Sozialversicherung in der beruflichen Ausbildung so eine große Bedeutung zukommt: Zum einen lernst du, wie du das Wissen in deinem Beruf anwenden kannst, zum anderen verfügst du auch privat über ein umfassendes Wissen rund um die Sozialversicherung. Und wer gut abgesichert ist, der braucht sich über bestimmte Risiken keine Gedanken mehr zu machen und kann sich dafür umso intensiver auf die Berufsausbildung konzentrieren.
Hast du noch Fragen oder Anmerkungen zum Thema Sozialversicherung? Dann hinterlasse uns gerne einen Kommentar oder melde dich im Forum.