Wir haben in unserem Leben ständig mit Vorschriften und Gesetzen zu tun. Insbesondere während unserer Arbeit begegnen uns viele Gesetze und Paragrafen, wie zum Beispiel die Steuergesetze, das Handelsgesetz oder das bürgerliche Gesetz.

Vielleicht hast du dich schon einmal gefragt, wie sich die verschiedenen Rechtsgebiete unterscheiden und ob es etwas wie Kategorien für das Recht gibt.

Öffentliches und privates Recht

Eine solche Unterscheidung gibt es tatsächlich, denn es wird zwischen zwei großen Rechtsgebieten unterschieden: öffentliches und privates Recht.

Das private Recht ist auch unter dem Begriff Zivilrecht bekannt.

Rechtliche Beziehungen

Das private Recht (Zivilrecht) regelt die rechtlichen Beziehungen von einzelnen Rechtssubjekten (natürlichen oder juristischen Personen) untereinander.

Wenn du zum Beispiel bei Saturn einen neuen Fernseher kaufst, ist dies eine Rechtsbeziehung zwischen dir (natürliche Person) und der Media-Saturn-Holding GmbH (juristische Person), der Betriebsgesellschaft der Saturn-Märkte.

Dieses Rechtsgeschäft wird durch das private Recht geregelt.

Mit dem öffentlichen Recht wirst du im Alltag nicht so oft konfrontiert.

Es regelt insbesondere das Verhältnis zwischen Staat und Bürger und zwischen verschiedenen staatlichen Institutionen.

Verhältnis der Beteiligten

Aus diesem Geltungsbereich ergeben sich für öffentliches und privates Recht unterschiedliche Verhältnisse der Beteiligten.

Im privaten Recht sind die Vertragsparteien in der Regel auf einer Stufe (Gleichordnung).

Bei dem öffentlichen Recht gibt es ein Unterordnungsverhältnis: Der Staat steht über dem Bürger

Art des Rechts

Ein weiterer großer Unterschied zwischen öffentlichem und privatem Recht ist die Strenge des Gesetzes.

Das private Recht ist nachgiebig. Das heißt, dass beide Vertragsparteien vom Gesetz abweichende Vereinbarungen treffen dürfen.

Wenn du also einen Fernseher bei Saturn kaufst, gelten nicht nur Gesetze, sondern auch die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) und eventuell weitere individuelle Absprachen.

Das öffentliche Recht ist dagegen zwingend. Es handelt sich um strikte Regeln, die immer gelten und nicht abgeändert werden dürfen.

Beispiele für öffentliches und privates Recht

Es gibt unüberschaubar viele Gesetze, aber wir möchten uns nun einmal die typischen Beispiele für öffentliches und privates Recht anschauen.

Privates Recht

Die bekanntesten Gesetze des privaten Rechts sind:

  • Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): allgemeines Privatrecht
  • Handelsgesetzbuch (HGB): allgemeines Handelsrecht und spezielles Recht der Kaufleute
  • Gesellschaftsrecht (Recht der privatrechtlichen Personenvereinigungen), Beispiele: AktG für Aktiengesellschaften, GmbHG für GmbHs, GenG für Genossenschaften, PartGG für Partnerschaftsgesellschaften

Öffentliches Recht

Auch im öffentlichen Recht gibt es sehr bekannte Beispiele:

  • Grundgesetz (GG): Die deutsche Verfassung beinhaltet allgemeine Menschen- und Bürgerrechte (oft Abwehrrechte der Bürger gegen den Staat).
  • Steuergesetze: EStG, UStG, AO, GewStG usw
  • Strafgesetzbuch (StGB)
  • Straßenverkehrsordnung (StVO)