Wie du vielleicht schon aus unserem Artikel über die Rechtsgeschäfte weist, gibt es in unserem Alltag sehr viele Vertragsarten. Übersicht zu behalten ist da nicht immer einfach.
Dieser Artikel hilft dir aber dabei und gibt dir einen kurzen Überblick über die verschiedenen Vertragsarten.
Die unterschiedlichen Verträge sind im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt und haben unterschiedliche Formvorschriften.
Wenn die Form nicht eingehalten wird, sorgt das gem. § 125 BGB für die Nichtigkeit des jeweiligen Vertrags. Es ist also zwingend notwendig, dass die Form eingehalten wird.
Verschaffung des Eigentums an einer Sache gegen Kaufpreis
gleiche Vorschriften wie beim Kaufvertrag
Zurverfügungstellung eines Geldbetrages gegen Zinszahlungen und Rückzahlung des Geldbetrags bei Fälligkeit
Zuwendung, durch die jemand aus seinem Vermögen einen anderen bereichert – entgeltfrei
Gewährung des Gebrauchs einer Mietsache während der Mietzeit gegen Miete
eine Besonderheit gibt es bei gemietetem Wohnraum (§ 550 BGB):
Wenn nach einem Jahr nicht die Schriftform vorliegt, dann gilt der Mietvertrag als zeitlich unbefristet. Weiterhin ist die Kündigung frühestens ein Jahr nach Überlassung möglich.
Gewährung des Gebrauchs des verpachteten Gegenstands inklusive Fruchtgenuss gegen Pacht
Der Unterschied zum Mietvertrag besteht darin, dass der Pächter im Vergleich zum Mieter die Erträge behalten darf, die er mit dem gepachteten Gegenstand erwirtschaftet hat (=Fruchtgenuss).
Der Bauer B hat 100 ha Land gepachtet und bewirtschaftet dieses.
Das Getreide, das er auf diesen Feldern erntet, darf er behalten. Bei einem Mietvertrag würden diese Erträge dem Vermieter zustehen.
Gestattung des Gebrauchs einer Sache für bestimmte Zeit – unentgeltlich
Überlassung einer vereinbarten vertretbaren Sache gegen Zahlung eines Darlehensentgelts und Rückerstattung von Sachen gleicher Art, Güte und Menge bei Fälligkeit
Der Unterschied zum Leihvertrag liegt insbesondere darin, dass nicht dieselbe Sache wieder zurückgegeben wird sondern nur eine ähnliche.
Dein Nachbar möchte sich bei dir zwei Eier allein, um einen Kuchen zu backen. Zwei Tage später gibt er dir zwei Eier zurück.
Dein Nachbar hatte mit dir keinen Leihvertrag sondern einen Sachdarlehensvertrag.
Er hat dir zwar zwei Eier zurückgegeben, aber es sind zwei andere Eier als du ihm gegeben hast.
leistung versprochener Dienste jeder Art gegen Vergütung
Herstellung des versprochenen Werks (Herstellung oder Veränderung einer Sache) gegen Vergütung
Der Unterschied zum Dienstvertrag besteht darin, dass ein bestimmter Erfolg geschuldet wird.
Wenn du als Steuerberater eine Steuererklärung für deinen Mandanten erstellst, handelt es sich um einen Werkvertrag.
Du musst die Steuererklärung auch fertigstellen und nicht nur an ihr arbeiten. Solange das Werk (die Steuererklärung) noch nicht vollendet ist, ist der Werkvertrag noch nicht erfüllt
Dienst- oder Werkvertrag, der eine Geschäftsbesorgung zum Gegenstand hat (z.B. Rechts- oder Steuerberatung)
Vertrag zur Förderung der Erreichung eines gemeinsamen Zwecks und/oder Leistung der vereinbarten Beiträge
Verpflichtung, für die Erfüllung der Verbindlichkeit eines Dritten einzustehen