Im Tagesgeschäft eines Steuerfachangestellten nimmt die Finanzbuchhaltung einen großen Raum ein.
Anekdoten von Handwerkern, die ihre Belege im Schuhkarton vorbeibringen, sind in der Branche normal. Die Praxis zeigt immer wieder: Es sind keine Märchen.
Was also tun, wenn ein Mandant quasi keine Buchhaltung führt und seine Belege unsortiert in der Steuerkanzlei abgibt? Die eigenen Kenntnisse sind vielleicht nicht mehr ganz auf dem aktuellsten Stand. Was nun?
Programme in denen die Buchungen schnell eingepflegt werden können, sind natürlich eine große Hilfe im Alltag. Oft werden sie hier sogar gescannt und automatisiert verarbeitet. Allerdings führen sie auch dazu, dass die genauen Zusammenhänge von Konten und Buchungen in Vergessenheit geraten. Regelmäßige Weiterbildungen sind für Steuerfachangestellte daher das A und O. Für die Buchhaltung gibt es Weiterbildungen, in denen die Softwareanwendungen vorgestellt oder die Basics der Finanzbuchhaltung aufgefrischt und vertieft werden.
Wie kurzfristig sich in Steuerbelangen etwas ändern kann, hat kürzlich die temporäre Mehrwertsteuersenkung gezeigt. Auch Steuerfreibeträge werden mal angehoben, abgeschafft oder neu eingerichtet. Die Gesetze verändern sich jährlich. Das bedeutet, auch nach der erfolgreich abgeschlossenen Ausbildung, ist es nicht vorbei mit dem Lernen. Zumal viele Absolventen unmittelbar nach der Ausbildung immer noch einzelne Fachbereiche haben, in denen sich Defizite zeigen. Wer einen Führerschein gemacht hat, kennt es vielleicht. Das richtige Fahren Lernen beginnt eigentlich erst nach dem Bestehen der Fahrprüfung.
Seminare mit Praxisanteilen sind hier eine gute Lösung, um Theorie auf die Praxis übertragen zu lernen und fachlich aufzuholen.
Die FiBu (Finanzbuchhaltung) ist der Teil des betrieblichen Rechnungswesens, der sich mit Zahlungsverpflichtungen und Forderungen des Unternehmens beschäftigt. Sie verbucht die Aufwendungen und Erträge und wertet diese aus.
In vielen, vor allem großen Unternehmen, ist die FiBu noch einmal unterteilt in Kreditoren- und Debitorenbuchhaltung.
Geschäftsvorfälle werden nach den buchhalterischen Kriterien erfasst (Chronologie, sachliche Richtigkeit etc.). Am Ende der Finanzbuchhaltung steht der Jahresabschluss. Dieser fließt in eine Bilanz und GuV (Gewinn- und Verlustrechnung). Unternehmer die nicht zur Buchführung verpflichtet sind (weniger als 60 000 Euro Gewinn), lassen aber die FiBu oft trotzdem ordnungsgemäß vornehmen. Für die Einreichung von Steuererklären eine EÜR (Einnahmen-Überschuss-Rechnung) brauchen sie diese sowieso.
Die Aufgaben der Finanzbuchhaltung sind:
Für die Finanzbuchhaltung eigenen sich Mitarbeiter, die gern mit Zahlen arbeiten. Genauigkeit und Sorgfalt erfüllen sie gern. Außerdem müssen sie terminorientiert arbeiten können. Rechnungen müssen ebenso termingerecht erstellt und verschickt werden. Auch die Zahlungseingänge sind zu überprüfen. Ggf. sind Zahlungen anzumahnen. Auch Meldungen ans Finanzamt sind an feste Termine gebunden, die eingehalten werden müssen. Im Umgang mit Computer und Software sollte Übung vorhanden sein. Der Wunsch und Wille, sich weiterzubilden, ist ebenfalls eine Voraussetzung.
Die Verantwortung in der Finanzbuchhaltung ist sehr groß. Daher legen Steuerkanzleien oder Unternehmen großen Wert auf einen einwandfreien Leumund und Korrektness.
Dass ein Kunde mit seiner Finanzbuchhaltung zum Steuerberater kommt, ist ein großer Vertrauensbeweis. Die finanzielle Seite seines Unternehmens oder den privaten Kontostand, vertraut man nicht jedem an. Daher hat der Steuerberater natürlich auch eine große Verantwortung, wenn ein Kunde die Finanzbuchhaltung extern bei ihm machen möchte. Er vertraut darauf, dass ein Fachmann die Angelegenheit in die Hand nimmt und er mit seinem Problem in guten Händen ist.
Gerade, wenn die Buchhaltung überhaupt erst eingerichtet wird, bietet sich noch viel Mitgestaltungspotential, wie zum Beispiel die Einrichtung der Kontenrahmen etc.
Fortbildungen (nicht nur in Finanzbuchhaltung) können sogar staatlich gefördert werden. Das bedeutet für weiterbildungsbereite Fachkräfte, dass sie sich spezialisieren oder auch aufbauende Berufsabschlüsse erreichen können. Der Steuerfachwirt kann auf diese Weise auch berufsbegleitend erlangt werden. Bei einigen Bildungsträgern kann dieser sogar im Fernstudium absolviert werden.
Steuern werden schon seit der vorchristlichen Zeit erhoben. Solange es gesellschaftliches Leben mit Gemeingütern gibt, die es zu erhalten, bauen und reparieren gilt, wird es auch immer Steuern geben. Es lohnt sich daher, sich die Karrieremöglichkeiten im Steuerbereich genau anzuschauen und früh seinen Lern Fahrplan zu erstellen. Dabei gibt es für jeden Bildungsweg geeignete Einstiege und spezielle Fortbildungsangebote. So können Bürokaufleute sich auf Finanzbuchhaltung spezialisieren und einen Einstieg in Steuerbüros finden. Dort können sie später speziell auf Steuern ausgerichtete Weiterbildungen besuchen und sich extern zur Prüfung zum Steuerberater anmelden. Um die auch erfolgreich bestehen zu können, gibt es Vorbereitungsseminare, die für die Prüfung fit machen. Meist werden dort auch Prüfungen aus den Vorjahren bearbeitet. Diese geben etwas Sicherheit und helfen, so eine Prüfung auch erfolgreich ablegen zu können.
Ein Betriebswirtschaftliches Studium ist ebenfalls eine Option. Darauf aufbauend kann eine kaufmännische Grundausbildung, als Direktstudium an der Uni oder dual in Wirtschaftsunternehmen und Steuerkanzleien, den Weg in die Selbstständigkeit ebnen. Zum Beispiel zur eigenen Unternehmensberatung, Wirtschaftsprüfung oder Steuerberatung. Eine ganz spannende Sparte ist die Arbeit im Steuerrecht.
Verschiedene Verbände, haben sich unterschiedliche Ziele gesetzt. Der Bund der Steuerzahler, möchte z.B. Unternehmern die relevanten Steuerinformationen zukommen lassen.
Damit möchte er ihnen helfen, durch Steuerbestimmungen, Geld zu sparen oder in sinnvolle Kanäle fließen zu lassen. Dabei steht auch das Mitarbeiterwohl (Betriebsrenten etc.) im Fokus.
Für die Redaktion der Merkblätter, Webseiten oder auch zur Mitgliederbetreuung, sind Steuerfachkräfte gefragt.
Der Lohnsteuerhilfeverein ist für Arbeitnehmer eine sehr große Hilfe. Auch dort werden regelmäßig Mitarbeiter für die Mitgliederbetreuung, aber auch Koryphäen, die Seminare geben, gesucht.
In der Verbandsarbeit können weitere Interessen mit eingebracht werden. Die Recherchen zum Schwarzbuch beispielsweise, setzen ein Interesse an Kommunal- und Bundespolitik voraus.
Der Bund der Steuerzahler ist bekannt für seine Musterprozesse. Diese haben in der Vergangenheit Großes bewirkt . So wurde gegen die rückwirkende Besteuerung von Arbeitnehmerabfindungen erfolgreich geklagt. Auch die Pendlerpauschale, die ab 2007 erst ab dem 21. Kilometer gelten sollte, musste wieder auf den gesamten Arbeitsweg angewendet werden. Wer hier mitarbeiten darf, braucht journalistisches Gespür und steuerrechtliches Wissen.
Und natürlich hat jeder Verband auch einen eigenen Verwaltungsapparat, der selbst Buchführungspflichtig ist und Mitarbeiter mit Kenntnissen aus Steuern, Finanzbuchhaltung und EDV braucht.
Fazit: Das Steuerwesen bietet ein sehr breites Feld für berufliche Betätigungen. Mit Weiterbildungen können viele Karrierewege eingeschlagen werden. Auch wenn sie einem zu Beginn einer Ausbildung nicht möglich scheinen.