Wie in anderen Berufen auch haben sich bereits vor vielen Jahren die Steuerberater so zusammengeschlossen, dass sie von unterschiedlichen Seiten und Instanzen aus unterstützt und vertreten werden bzw. sich gegenseitig ergänzen.
Vielfach wird von den Steuerberaterkammern und –verbänden gesprochen. Was genau sich hinter diesen Begriffen verbirgt, wollen wir heute erläutern.
Bei den Steuerberaterkammern handelt es sich um Berufsvereinigungen, die jeweils regional für die Steuerberater eingerichtet wurden.
Anders herum ausgedrückt darf den Beruf des Steuerberaters nur derjenige ausüben, der zuvor von der zuständigen Steuerberaterkammer auch als Steuerberater bestellt wurde. Dies setzt natürlich das Bestehen der Steuerberaterprüfung gemäß Steuerberatergesetz sowie die persönliche Eignung nebst Berufshaftpflichtversicherung voraus.
Zudem besteht für alle Steuerberater, Steuerbevollmächtige und auch Steuerberatungsgesellschaften die Pflichtmitgliedschaft in einer Steuerberaterkammer. In Deutschland gibt es 21 Steuerberaterkammern. Dies sind im Einzelnen:
Wenn ihr euch für einen der Internetauftritte der Kammern interessiert, braucht ihr lediglich auf einen der vorgenannten Namen zu klicken. Wir haben alle Bezeichnungen mit einem Direktlink versehen.
Für die Organisation und Tätigkeit der Steuerberaterkammern sind die Rechtsgrundlagen nach § 73ff des Steuerberatungsgesetzes bindend.
Sicher könnten wir an dieser Stelle die Aufgaben der Kammern mittels Gesetzestext niederschreiben. Auf den Webseiten der Steuerberaterkammern selbst werden die verschiedenen Aufgaben aber wesentlich verständlicher wiedergegeben.
So beschreibt die Steuerberaterkammer Niedersachsen deren Tätigkeiten wie folgt:
Sehr zutreffend finden wir die Aussage, dass es darum geht, durch die Selbstverwaltung die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche Berufsausübung der Angehörigen des steuerberatenden Berufs in Deutschland zu schaffen (Zitat http://www.stbk-niedersachsen.de/378.htm – Leitbild der Steuerberaterkammer).
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Alle 21 Steuerberaterkammern in Deutschland zusammen bilden die Bundessteuerberaterkammer. Da wie bereits beschrieben alle ca. 91.000 Steuerberater, Steuerbevollmächtigten und Steuerberatungsgesellschaften bereits kraft Gesetz Pflichtmitglied einer regionalen Steuerberaterkammer sind und diese dann als Einheit die Bundessteuerberaterkammer bilden, lässt sich diese damit als Haupt-Vertreterin aller Steuerberater bezeichnen.
Damit begründet sich auch die Tatsache, dass die Bundessteuerberaterkammer andere Aufgaben als die regionalen Körperschaften verfolgt. Hierzu gehören nach § 86 des Steuerberatungsgesetzes
→ Fragen, welche die Gesamtheit der Steuerberaterkammern betreffen, die Auffassung der einzelnen Kammern zu ermitteln und im Wege gemeinschaftlicher Aussprache die Auffassung der Mehrheit festzustellen;
→ die Berufsordnung als Satzung zu erlassen und zu ändern;
→ Richtlinien für die Fürsorgeeinrichtungen der Steuerberaterkammern (§ 76 Abs. 2 Nr. 6) aufzustellen;
→ in allen die Gesamtheit der Steuerberaterkammern berührenden Angelegenheiten die Auffassung der Bundessteuerberaterkammer den zuständigen Gerichten und Behörden gegenüber zur Geltung zu bringen;
→ die Gesamtheit der Steuerberaterkammern gegenüber Behörden und Organisationen zu vertreten;
→ Gutachten zu erstatten, die eine an der Gesetzgebung beteiligte Behörde oder Körperschaft des Bundes oder ein Bundesgericht anfordert;
→ die berufliche Fortbildung in den steuerberatenden Berufen zu fördern; sie kann den Berufsangehörigen unverbindliche Fortbildungsempfehlungen erteilen.
Nun wissen wir bereits einiges über die einzelnen Kammern. Sicher haben einige aber auch schon von verschiedenen Steuerberaterverbänden gehört. Wo liegt der Unterschied?
Zunächst ein paar Informationen zur Spitzenorganisation der Verbände, dem Deutschen Steuerberaterverband. Dieser ist ein eingetragener Verein mit Sitz in Berlin.
Vertreten werden hier die Angehörigen der steuerberatenden Berufe, die sich verschiedenen Mitgliedsverbänden angeschlossen haben. Man könnte quasi von Interessgruppen sprechen. Aktuell sind es 15 Verbände in Deutschland mit rund 33.000 Mitgliedern. Und hier liegt bereits der erste Unterschied zur Steuerberaterkammer:
Es geht um die Verfolgung gemeinsamer Zwecke. Die Steuerberaterverbände bündeln die Interessen ihrer Mitglieder, um so über die Dachorganisation gemeinsame Ziel und Wertvorstellungen durchsetzen zu können.
Neben der Vertretung der berufspolitischen Interessen der Verbandsmitglieder kommt dem Austausch der Kollegen untereinander im Rahmen verschiedener Veranstaltungen eine große Bedeutung zu. Zudem sollen die Mitglieder umfassend informiert werden. Die Fachzeitschrift „Die Steuerberatung“ und mehrere Informationsmitteilungen im Laufe des Jahres tragen dazu bei. Im Einzelnen bestehend in Deutschland:
Im Gegensatz zur Steuerberaterkammer können sich den Steuerberaterverbänden beispielsweise auch Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte anschließen.
Die Steuerberaterkammern sind Körperschaften des öffentlichen Rechts und müssen sich demnach politisch absolut neutral verhalten. Sie agieren vielmehr hinsichtlich der Wahrung der Mitgliederinteressen und überwachen die Einhaltung der Berufspflichten.
Die Steuerberaterverbände hingegen sind Vereine und vertreten die Interessen der Steuerberater sowie Steuerzahler. Und schon sind wir beim nächsten Unterschied:
Zusätzlich zu diesen (berufs-)politischen Vertretungen verfolgen die Steuerberaterverbände mit deren Hauptverwaltung viele weitere Punkte, und werden so dem Leitsatz gerecht, der lautet „Unser Ziel ist die Wahrung und Förderung der berufsständischen Kompetenzen und die Stärkung des wirtschaftlichen Mittelstandes.“ Dazu gehören Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Informationsdienste wie Infobriefe, Veranstaltungen und Seminare und Angebot von Rahmenverträgen mit Partnern aus den Bereichen Versicherungen, Autovermietung usw.
Kammer oder Verband? Vermutlich müssen wir als Steuerfachangestellte hier keine Wertung vornehmen. Auch wird der Kontakt weder zur Kammer noch zu einem Verband für den Steuerfachangestellten in Form einer Mitgliedschaft in Frage kommen.
Dennoch wird jeder Steuerfachangestellte im Laufe der Zeit immer wieder mit den verschiedenen Begriffen in Berührung kommen. Denken wir einmal daran, dass unser Ausbildungsvertrag von der zuständigen Steuerberaterkammer registriert wurde und unser Arbeitgeber uns möglicherweise einmal zu einem der Seminare des Verbandes anmelden wird.
Und da ist es von Vorteil, wenn man immerhin weiß, was hinter den einzelnen Institutionen steht.
4 Comments
Die Steuerberater haben eine Kammer, welche die Interessen vertritt. Und auch noch einen Verband, welche politisch die Interessen vertritt.
Und wer vertritt die Interessen der Steuerfachangestellten? Das fehlt nämlich, meiner Meinung nach. Eine Interessenvertretung der Steuerfachangestellten. Und wenn man meint, es wäre die Steuerberaterkammer, die die Interessen Steuerfachangestellten vertritt. Dann irrt man sich.
Die Steuerfachangestellten sind auf sich alleine gestellt.
Hallo Gustav,
da sprichst du tatsächlich ein Thema an, das sehr zu denken gibt. Insbesondere bei dem Thema Gehalt finde ich die fehlende Interessenvertretung sehr bedenklich. An jeder Ecke gibt es Tarifverträge, nur Steuerfachangestellte sind häufig noch der Willkür ihres Chefs ausgesetzt.
Es wird Zeit für eine Gewerkschaft, die sich um Steuerfachangestellte kümmert.
Melchior
Vollkommen richtig.
Aber man muss das aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten. Es ist natürlich für Steuerfachangestellte schön wenn es einen Tarifvertrag gibt. Natürlich gibt es viele die ihr Gehalt nicht verhandeln wollen oder können. Für diese Leute ist es dann leichter weil sie wissen was sie bekommen.
Allerdings gibt es durchaus auch Angestellte die wissen was sie wert sind und dementsprechende Forderungen stellen. Und das machen sie auch zurecht. Gut ist wenn man damit auch durchkommt. Gerade in der heutigen Zeit wo ein Mangel an Fachkräften besteht sicherlich kein Punkt wo sich StB´s erlauben können nein zu sagen weil ihnen das Gehalt zu hoch vorkommt.
Persönlich glaube ich das es keinen Tarifvertrag benötigt. Man stelle sich vor was passiert wenn die Gewerkschaften wieder mehr herausholen wollen und bundesweit zum Streik aufrufen (kurz vorm 10. bspw). Eine Leitlinie der StBK´s wie hoch das Gehalt bei einer bestimmten Zeit der Zugehörigkeit und Qualifikation sein sollte (wie es das ja bei den Azubis schon gibt) wäre aber ein durchaus denkbarer Anfang! Hier könnte steuerazubi.de sicherlich einmal eine Diskussionsrunde mit der BStK und ein paar StB´s durchführen.
Melchior, trau Dich 😉
René,
Du hast Recht, es gibt sicherlich auch Nachteile für einen Tarifvertrag.
Aber die Schwachen werden schwach bleiben, wohin gegen die Starken sich durchsetzen können.
Die Schwachen müssen trotz einer guten Ausbildung am Hungertuch nagen.
Und die Starken verdienen überdurchschnittlich.
Ist das fair? Nein, ist das nicht. Wer sind denn die Starken? Die, die sich besser verkaufen können? Die, die sich nicht klein machen oder sich klein machen lassen? Na klasse, also verdienen die, die lauter sind, statt die, die wirklich Qualität leisten, aber nicht davon sprechen.
Leistung und Qualität sollte belohnt werden! Das ist logisch.
Aber nicht immer ist der qualitativ gute StFA auch der, der am lautesten „Hier bin ich!!“ schreit.
Wir brauchen einen Tarifvertrag, damit ein jeder zumindest mit seinem Lohn gut leben kann.
Wir brauchen eine Interessenvertretung, die unsere Interessen vertritt.
Urlaub, nicht nur eine Woche. Überstunden, die auch bezahlt werden, aber auch nur, wenn es die Ausnahme ist. Und Wertschätzung, die sich auszahlt.
Dieser Beruf stirbt sonst aus. Der Fachkräftemangel kommt nicht von außen so urplötzlich, sondern ist hausgemacht. Wenig finanzielle Perspektive ist gleich auch wenig Motivation im Job zu bleiben.
Warum muss ich StFA bleiben, wenn ich für das doppelte Gehalt mal auch drei Wochen Urlaub machen kann und nicht Überstunden machen muss, die „normal“ sind?