Sobald der Jahreswechsel geglückt ist, stellt sich schon die Frage der Steuererklärung.
Oftmals wird die Steuererklärung, die nicht für jedermann verpflichtend ist, als großes Problem und unnötiger Zeitaufwand angesehen. Doch dabei ist diese Abrechnung für die Mehrheit der Steuerpflichtigen ein Gewinn und es ist mit einer Steuererstattung zu rechnen.
Das Problem ist, dass die Steuererklärung eine Arbeit ist, vor der sich viele Arbeitnehmer, ambitionierter Sparer oder Rentner drücken. Zu kompliziert und verwirrend ist das deutsche Steuerrecht.
Unternehmer und Selbstständige haben im Gegensatz zu Arbeitnehmern die Pflicht, eine Steuererklärung abzugeben. Sie haben die Arbeit aber meistens schon mit der Buchführung zusammen an einen Steuerberater ausgelagert.
So stellt sich auch für den Arbeitnehmer die Frage, ob man die Steuererklärung automatisieren oder auslagern kann.
Ein Steuerberater wäre hierbei natürlich eine Option. Viele Steuerpflichtige scheuen aber die hohen Kosten, die ein Steuerberater verursachen kann. Denn ein Steuerberater wird nicht für einen bestimmten Erfolg (also eine Steuererstattung) bezahlt. Seine Rechnung bemisst sich nach dem Gegenstandswert und kann dadurch schnell die Ersparnis zunichte machen.
Gerade in den letzten Jahren gibt es zunehmend interessante Lösungen, seine Steuererklärung zum Festpreis im Internet erstellen zu lassen. Es handelt es sich hierbei um Steuerberatungsgesellschaften, bei denen der Steuerpflichtige bereits vorher weiß, wie teuer seine Steuererklärung sein wird.
Vorab gilt es sich ausführlich mit dem Thema der Steuern auseinander zu setzen.
Es gibt Leute (Steuerpflichtige), die verpflichtet sind einmal im Jahr eine Steuererklärung zu erstellen. Insbesondere wenn du Einkünfte aus selbständiger oder gewerblicher Tätigkeit hast, solltest du immer eine Einkommensteuererklärung erstellen. Auch bei Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder Land- und Forstwirtschaft bist du zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet.
Versäumt man dies oder vergisst die Abgabe über mehrere Jahre, so können größere Verspätungszuschläge, Zinsen und Zwangsgelder anfallen. Gerade im Bereich Steuern ist dies nicht auf die leichte Schulter zu nehmen.
Arbeitnehmer unterliegen anderen Bedingungen, was die Abgabe der Steuererklärung angeht. Grundsätzlich müssen Arbeitnehmer keine Steuererklärung abgeben. Wenn Sie allerdings nebenbei noch zusätzliches Geld verdienen, wird eine Steuererklärung fällig.
Ausnahmen sind dabei pauschalversteuerte Nebeneinkünfte wie zum Beispiel Kapitalerträge (abgegolten durch die Kapitalertragssteuer) oder die sogenannten 450-Euro-Jobs, für die der Arbeitgeber eine Pauschalversteuerung vornimmt.
In vielen Fällen ist es auch für Arbeitnehmer sinnvoll eine Steuererklärung abzugeben, da viele Kosten steuermindernd angesetzt werden können, wie zum Beispiel Fortbildungskosten, Fahrtwege zur Arbeitsstelle oder Verpflegungsmehraufwendungen.