Sachverhalt
Ihre Mandantin, die Firma Schnell Automobile Handel & Miete e. K. mit Sitz in Münster, betreibt einen Groß- und Einzelhandel mit Autozubehör und vermietet Fahrzeuge aller Art. Sie werden gebeten, den nachfolgenden Sachverhalt aus umsatzsteuerlicher Sicht zu beurteilen.
Ein niederländischer Unternehmer benötigte einen Pkw für sein Unternehmen, um mit dem Wagen Lieferungen von Münster nach Amsterdam (Niederlande) durchführen. Ihre Mandantin vermietete daraufhin dem niederländischen Unternehmer einen Pkw für die Zeit vom 28.06. bis 10.07.2013. Der Niederländer holte den Pkw in Münster ab und fuhr in der Mietzeit insgesamt 900 km, wobei er 300 km in Deutschland und 600 km in den Niederlanden zurücklegte.
Ihre Mandantin erteilte dem niederländischen Unternehmer am 21.07.2013 eine Rechnung über 1.000 € und 190 € USt. Den Gesamtbetrag erhielt Ihre Mandantin am 01.08. überwiesen.
Aufgabe
Die Mandantin bittet Sie nun, ihr die erbrachte Leistung bezüglich Steuerbarkeit (Art der Leistung, Leistungszeitpunkt, Leistungsort, Leistungsaustausch), Steuerpflicht, Steuersatz, Bemessungsgrundlage und Höhe der USt zu erläutern.
Lösung
Ihre Mandantin erbringt mit der Vermietung des Pkw eine sonstige Leistung nach § 3 Abs. 9 Sätze 1und 2 UStG. Der Ort der Vermietungsleistung bestimmt sich nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG und ist somit der Übergabeort Münster (= Inland). Es liegt eine kurzfristige Vermietung nach § 3a Abs. 3 Nr. 2 Satz 2 Buchstabe b UStG vor.
Achtung: Weder § 3a Abs. 4 S. 2 Nr. 10 noch § 3a Abs. 7 UStG sind einschlägig, da es sich bei dem Pkw um ein Beförderungsmittel handelt, das als Straßenfahrzeug nicht ausschließlich zur Beförderung von Gegenständen bestimmt ist.
Die Leistung wurde mit Vollendung am 10.07.2013 ausgeführt. Der Umsatz erfolgt im Rahmen des Unternehmens gegen Entgelt und ist damit steuerbar nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 UStG sowie mangels einer einschlägigen Steuerbefreiung auch zu 19 % (§ 12 Abs. 1 UStG) steuerpflichtig.
Die Bemessungsgrundlage beträgt nach § 10 Abs. 1 Sätze 1 und 2 UStG 1.000 € (1.190 € / 1,19), die USt 190 €.