Nicht nur für viele Azubis sind die Vereinigten Staaten von Amerika das gelobte Land, um dort ihre Pläne für die Zukunft zu realisieren. Ein längerer Aufenthalt trägt natürlich zu viel besseren Sprachkenntnissen bei, zu deiner persönlichen Entwicklung, sowie auch zu weit mehr beruflichen Chancen. Wer in den USA arbeiten will, braucht allerdings nicht nur Mut und Durchhaltevermögen, sondern auch eine Arbeitserlaubnis.
Touristen und Geschäftsreisende benötigen lediglich einen gültigen Reisepass, die ESTA-Einreiseerlaubnis und ein vorhandenes Rückflugticket. Deutschland ist Mitglied vom Visa Waiver Program (VWP), weshalb für einen kurzen Aufenthalt nicht unbedingt ein Visum notwendig ist. Wer also erst einmal die Zukunftsaussichten in den USA persönlich einschätzen will und der Aufenthalt nicht länger als 3 Monate dauert, muss rechtzeitig eine ESTA-Reisegenehmigung beantragen. Diese elektronische Reisegenehmigung berechtigt allerdings nicht, um an Schulungen teilzunehmen, zu studieren oder zu arbeiten. ESTA ist 2 Jahre gültig und ermöglicht dir mehrfaches Einreisen.
Ein generelles Arbeitsvisum gibt es nicht, da unterschiedliche Visumarten zur Verfügung stehen. Sie berechtigen zu einer zeitlich begrenzten Arbeit in den USA. Wer dort dauerhaft arbeiten und leben möchte, muss eine GreenCard beantragen, also ein Einwanderungsvisum, bei der dann kein gesondertes Arbeitsvisum benötigt wird. Bei der Arbeitserlaubnis kommt es auf die Staatsangehörigkeit an, auf die Dauer des geplanten Aufenthaltes und auf die persönliche Zielgruppe. Dabei kann es sich um Künstler, Leistungssportler, Akademiker mit konkreten Jobangeboten oder um Mitarbeiter von internationalen Unternehmen handeln.
Die gängigste Arbeitserlaubnis ist das H1B Visum, was in der Regel für Fachkräfte (mit Hochschulabschluss) vergeben wird. Das Arbeitsvisum wird auf der amerikanischen Botschaft beantragt. Die Jobsuche musst Du von Deutschland aus machen. Der Aufenthalt als Tourist berechtigt nicht die Suche vor Ort nach Arbeit! Ein potenzieller Arbeitgeber gibt in der Regel den Ausschlag für eine bewilligte Arbeitserlaubnis. Die Unternehmen müssen eine Petition bei den zuständigen amerikanischen Behörden einreichen und erst nach der Genehmigung kann man das Arbeitsvisum persönlich bei der Botschaft in Deutschland beantragen. Hierzu ist die Belegnummer der Genehmigung von der Einwanderungsbehörde unerlässlich.
Da die Arbeitssuche von Deutschland aus erfolgt, gibt es im Prinzip nur 2 Möglichkeiten. Entweder lässt man sich bei einem deutschen Arbeitgeber als Expatriate in eine Niederlassung im Gastland versetzen oder man bewirbt sich direkt bei einem amerikanischen Unternehmen. Es besteht allerdings auch die Möglichkeit auf ein Auslandspraktika. In diesem Fall ist es ratsam, sich an Austauschorganisationen zu wenden, da sie zusammen mit den Interessenten ein Austauschvisum beantragen. Austauschprogramme bieten übrigens auch Sommerjobs an, Au-pair-Aktivitäten, sowie auch Freiwilligenarbeiten in Workcamps.
Die Beantragung eines Visums, um in den USA zu arbeiten, ist nicht nur sehr zeitraubend, sondern in vielen Fällen auch kompliziert. Wer ernsthafte Absichten hat, sollte sich deshalb schon vorab über Reisegenehmigungen und Visa-Fragen informieren und vor allem auch anfangen, so frühzeitig wie möglich zu planen. Detaillierte Informationen sind bei der US-Botschaft in Deutschland zu finden, sowie auch auf den Webseiten vom amerikanischen Außenministerium. Wer die USA erst einmal näher kennenlernen möchte, muss auf die ESTA-Einreiseerlaubnis achten.
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1 Comment
Das Prozedere für Arbeit in den USA ist das eine. Viel interessanter fände ich, ob der Beruf Buchhalter o. Ä. in den USA gesucht oder vllt. Mangelberuf ist.
Ein Tip am Rande (das mach ich, wenn mein befristeter Arbeitsvertrag Ende März ausläuft): Buchhalter ist in Australien ein Mangelberuf, man verdient ca 70 bis 80 k AU$, kann sich nach 4 Jahren permanent resident-status einbürgern lassen.
Goodbye Deutschland mit seiner ausufernden Bürokratie, hohen Steuern und Armutsrenten.