Durch Krankheit arbeitsunfähig sein: Das passiert jedem einmal. Deinem Chef, den Kollegen und den anderen Auszubildenden, und dich wird es auch irgendwann treffen.
Ob Grippewelle, Unfall oder unerwartete, unangenehme Überraschungen. Jeder wird im Laufe seines Berufslebens mehrmals arbeitsunfähig durch Krankheiten oder Unfälle.
Durchschnittlich 14,2 Tage fehlen deutsche Arbeitnehmer im Jahr durchschnittlich.
Doch was ist zu tun, wenn du krank wirst?
Welche Rechte und Pflichten hast du als Auszubildende?
Und welche Rechte und Pflichten hat der Arbeitgeber?
Wie du dich richtig krank meldest
Wenn du zu krank bist, um zur Arbeit oder zur Schule zu gehen, musst du als erstes im Betrieb anrufen. Du bist verpflichtet, deinem Arbeitgeber die Arbeitsunfähigkeit und die voraussichtliche Dauer der Fehlzeit sofort mitzuteilen.
An Berufsschultagen ist es wichtig, dass du dich in der Kanzlei und in der Schule meldest.
Die Berufsschulen haben verschiedene Regelungen, wenn ein Berufsschüler arbeitsunfähig ist. Aber in der Regel solltest du dich telefonisch im Sekretariat deiner Berufsschule melden, nachdem du in deiner Kanzlei angerufen hast.
Im Anschluss schreibst du (oder deine Eltern, solltest du minderjährig sein) eine Entschuldigung an den Klassenlehrer, wie du es noch aus der Schule vor deiner Ausbildung kennst.
Wenn du länger als drei Kalendertage arbeitsunfähig bist, musst du eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Betrieb vorlegen.
Wirst du beispielsweise am Montag krank und voraussichtlich am Mittwoch gesund, benötigst du vom Gesetz aus keine Arbeitsunfähigkeitbescheinigung. Beginnt deine Arbeitsunfähigkeit am Freitag und du kommst erst Dienstag wieder zur Arbeit, so musst du eine Krankmeldung von einem Arzt anfertigen lassen, auch wenn du in beiden Fällen nur zwei Arbeitstage versäumst.
Die Krankenkasse benötigt im Krankheitsfall ebenfalls unverzüglich eine Krankmeldung.
Viele Ärzte senden sie eigenständig an die Krankenkasse, manche Ärzte drücken dir aber einfach zwei Krankmeldungen in die Hand. Das eine Attest ist eine Krankmeldung zur Vorlage beim Arbeitgeber und das andere Attest ist mit einem Diagnoseschlüssel und Angaben über den Befund versehen und für deine gesetzliche Krankenkasse bestimmt. Diesen Schein musst du unverzüglich an deine Krankenkasse senden.
Bist du länger arbeitsunfähig, als der Arzt es dir auf deinem Attest bescheinigt hat, musst du eine neue Bescheinigung vorlegen. Auch bei einem zu langsam ausklingenden grippalen Infekt musst du ein zweites Mal zum Arzt.
Übrigens: Wann und wie du dich krank melden musst, regelt §5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes.
Der Arbeitgeber hat eine Pflicht zur Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Dein Arbeitgeber hat das Recht, ein Attest bereits am ersten Tag zu fordern, an dem du arbeitsunfähig bist.
Wenn du arbeitsunfähig bist, wird dir deine Ausbildungsvergütung weiterhin bezahlt.
Im ersten Monat der Ausbildung übernimmt das deine Krankenkasse. Bei längerer Beschäftigung in deiner Ausbildungskanzlei bezahlt dir dein Chef die arbeitsunfähige Zeit bis zu sechs Wochen lang.
Diese Angaben gelten jeweils für eine einzige Erkrankung. Bist du ab Juni sechs Wochen beispielsweise durch eine Operation krank und hast im Dezember noch eine Woche eine starke Grippe, so hat der Arbeitgeber in beiden Fällen die Pflicht zur Entgeltfortzahlung.
Solltest du durch schwerere Leiden länger als sechs Wochen arbeitsunfähig sein, bist du nach diesen sechs Wochen nicht automatisch gekündigt.
Aber du wirst keine Vergütung mehr bekommen. Es gibt in solchen Fällen allerdings die Möglichkeit, Krankengeld zu beantragen.
Übrigens wird dir deine Ausbildungsvergütung im Krankheitsfall nur bezahlt, wenn du unverschuldet krank geworden bist.
Das bedeutet aber nicht, dass du nach einer Weisheitszahn-Operation oder einer Vasektomie Schuld an deiner Arbeitsunfähigkeit hast. Auch wenn du ihr freiwillig zugestimmt hast. Alles, was Ärzte für notwendig halten, hat seinen Ursprung in einem kranken Körper und somit kannst du nichts dafür.
Es kann übrigens sein, dass der Termin der Operation selbst ein gewöhnlicher Arzttermin und somit kein Tag der Arbeitsunfähigkeit mit Recht auf Lohnfortzahlung ist. Aber die Zeit danach, in der dich ein Arzt krankschreibt, ist es schon.
15 Comments
Hallo,
Was passiert eigentlich mit der Berufsschule?
Wir haben gesagt bekommen, dass wir nicht anrufen sollen in der Berufsschule.
Meinem Betrieb liegen die Atteste vor für die Fehltage, jedoch wollen sie mich auf Grund dessen Abmahnen, da ich unentschuldigt gefehlt hätte.
Ist dies möglich?
Wenn du deinem Betrieb die Atteste vorgelegt hast und man sich laut Schule beim Betrieb krank melden soll, hast du alles richtig gemacht. Der Betrieb ist auch erstmal die wichtigere Anlaufstelle, das ist dein Chef und da bist du angestellt, die brauchen deine Krankmeldung am dringendsten.
Und dein Betrieb will dich jetzt abmahnen, weil du die Atteste nur dort vorgelegt hast? Hört sich seeeehr komisch an. An deiner Stelle würde ich sofort zum Arzt gehen und sagen dein Betrieb hat das Attest verschlampt und du brauchst ein neues. Von sowas eine Kopie vor dem Abgeben machen ist immer am Besten. Aber ich hab ja auch schlechte Erfahrungen gemacht.
Ich denke nicht, dass eine Abmahnung möglich ist, wenn du die Atteste fristgerecht abgegeben hast.
Hast du denn morgens Bescheid gegeben, dass du krank bist? (egal ob bei Betrieb oder Schule)
Falls es doch zu einer Abmahnung kommen sollte: Man kann nur fristlos gekündigt werden, wenn man schon zwei schriftliche Abmahnungen bekommen hat. Dann lasse dir im Falle einer Abmahnung schriftlich geben, wie du in Zukunft deine Krankmeldung zu machen hast, welche Reihenfolge und bei wem du dich überall melden musst.
Ich würde jedem, dem irgendwas im Betrieb komisch vorkommt eine Arbeitsrechtsschutzversicherung empfehlen, z.B. über eine Gewerkschaft. Die haben auch immer extra Beratung für Azubis.
Hallo ich bin krank geschrieben wegen psychischer Erkrankung Aber wollte trotzdem in die Berufsschule gehen weil nächstes Jahr die Prüfungen sind.
Mein Arzt meinte wenn das mein Chef erfährt kann er mir eine Abmahnung geben.. was ist also nun richtig und wie soll ich mich am besten verhalten?
Danke im voraus.
Eine Mitschülerin von mir war auch krankgeschrieben und ist zur Berufsschule gegangen. Auch sie hat eine Abmahnung erhalten.
Bist du psychisch erkrankt aufgrund deines Betriebs? Dann würde ich dir raten dich in einer anderen Kanzlei zu bewerben und zu wechseln.
Wenn du aufgrund deiner privaten Lage psychisch erkrankt bist, würde ich dir raten mit deinem Chef darüber zu sprechen und ihn um Rat zu fragen.
Ich wünsche dir dabei viel Erfolg, gute Besserung und eine erfolgreiche Prüfung.
Ich arbeit bei Leihe Firma als Altenpflegerin .
Ich habe bekommen bis jetzt 2 mini wohnung , keine wärme ,aber beide mit schimmel,jetzt ich bin Krank ,keine Heises Wasser .Firma wurde inf. keine Reaktion ,jetzt ich habe Nephritis und Bronchitis,seit 3 Tage ich bin in KM.Heute hat mich gefragt wenn ich werden Arbeit anfangen,trotzdem weiß alle bescheid das ich bin Krank .Was ich soll machen??????
Guten Tag was ist eigentlich wen ich krank geschrieben bin und raus gehe um einen Kumpel was zu bringen und mein Ausbilder mich draußen sieht wie ich mit meinen Kumpel draußen rum laufe
darf mein Arbeitgeber einen monatsgehalt anfordern wenn ich 34 Tage ohne attest zu Hause war? Ich bin azubi
Hallo zusammen,
wie ist die Rechtslage, wenn man krank geschrieben ist, aber man jedoch zur Berufsschule möchte? Kann mein Chef mir eine Abmahnung erteilen?
Das mit der Krankenkasse verstehe ich nicht so richtig.
Mir hat niemand was davon gesagt das man die Entschuldigung der Krankenkasse schicken muss
Hallo zusammen ,
ich wollt fragen ob es möglich ist vormittags in der berufsschule zu fehlen (mit krankmeldung ) und dann arbeiten zu gehen , ich leide an panikattacken deshalb fällt es mir schwer in die berufsschule zu gehen
Wenn ich krank bin und meine Chefin wieder will das ich arbeiten soll bzw ruft an das ich mich gesundschreiben soll funkoniert das ?
Hallo zusammen,
Ich bin seit gestern (Mittwoch also Arbeitstag) krank geschrieben, war jedoch heute für 2 Schulstunden in der Berufsschule, da wir eine Klausur haben. Morgen werde ich jedoch wieder zu Hause bleiben, da es mir noch nicht so gut geht. Heute hat mich dann nach der Klausur meine Lehrerin total komisch behandelt und fand es nicht so toll, dass ich zu der Klausur gekommen bin. Wie sieht die Lage bei der Situation aus? Auf den Attesten steht ja auch immer „vorraussichtlich Arbeitsunfähig bis …“. Und im Internet steht auch, dass ein Attest kein Arbeits/Schulverbot ist.
Bin mir jetzt auf jeden Fall unsicher, ob ich morgen überhaupt zuhause bleiben darf oder ob das Attest quasi aufgehoben ist, da ich ja schon einmal wieder in der Schule war.
Darf der Chef bzw. Die Fachkraft mich nach Hause schicken, wenn ich trotzdem krank zur Arbeit komme?
Hallo zusammen, leider kann man nirgends etwas dazu finden, wie es sich verhält wenn der Azubi ein Kind hat und was ist wenn dieses krank ist? Was ist dabei zu beachten? Sind die Abläufe wie bei einem normalen Angestellten mit Kind oder ist es beim Azubi unter 18 Jahren oder über 18 anders?
LG Michaela
Guten Tag ich habe da mal eine interessante Frage. Darf ein schäf den Lehrling anstiften sich für die Berufsschule Krankenscheiben zu lassen und aber in der Firma zu arbeiten.
Das finde ich unfair und nicht richtig