Die Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte richtet sich nach Richtwerten, die von der jeweils zuständigen Steuerberaterkammer vorgegeben wird.
Der Lerninhalt der Ausbildung zur Steuerfachangestellten ist bundesweit einheitlich geregelt.
Da scheint es naheliegend, dass auch die Ausbildungsvergütung der angehenden Steuerfachangstellten überall gleichermaßen geregelt ist.
Dem ist jedoch nicht so!
Ich habe dieses Phänomen ein wenig näher unter die Lupe genommen und gebe dir in diesem Artikel einen Einblick in die aktuelle Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte.
Grundsätzlich gibt es ja ohnehin keinen Tarifvertrag oder vergleichbares für die steuerberatende Berufe, was eine gesetzliche Regelung der Gehälter mit sich bringen würde.
So können die bundesweit 21 Steuerberaterkammern nur Empfehlungen für die Höhe der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte aussprechen. Das führt dazu, dass das Gehalt von angehenden Steuerfachangestellten während den Ausbildungsjahren sehr stark variiert.
Gerne würde ich den angehenden Auszubildenden zum Steuerfachangestellten eine abschließende Darstellung präsentieren.
Dies ist jedoch leider nicht möglich, weil einige der Steuerberaterkammern diese Informationen auf ihrer Webseite nicht veröffentlichen und nur Steuerberatern als Mitglied mit berechtigtem Interesse diese Daten zur Verfügung stellen.
Aber wir können ein paar Beispiele vorbringen, die eine Richtung für das kommende Ausbildungsjahr 2017/2018 erkennen lassen.
1. Lehrjahr: 650 Euro
2. Lehrjahr: 750 Euro
3. Lehrjahr: 850 Euro
Quelle: sbk-sachsen.de
Die Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein geht mit sehr gutem Beispiel voran und empfiehlt eine deutliche Anhebung der Ausbildungsvergütung auf:
1. Lehrjahr: 850 Euro
2. Lehrjahr: 950 Euro
3. Lehrjahr: 1.050 Euro
Quelle: stbk-sh.de
Die Ausbildung zur Steuerfachangestellten wird häufig als schwerste Ausbildung bezeichnet und das soll sich auch in der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte widerspiegeln.
Insbesondere der Vergleich zu den Ausbildungsvergütungen der Bankkaufleute und Versicherungsfachangestellten hat die Kammer zu dieser Anhebung bewegt.
Ich habe vor kurzem ein interessantes Interview mit Knut Henze, dem Hauptgeschäftsführer der Steuerberaterkammer Schleswig-Holstein, geführt:
“Die Ausbildung zum Steuerfachangestellten ist die richtige Entscheidung!”
1. Lehrjahr 850 Euro
2. Lehrjahr 950 Euro
3. Lehrjahr 1.050 Euro
Quelle: stbk-hamburg.de
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1. Lehrjahr 850 Euro
2. Lehrjahr 950 Euro
3. Lehrjahr 1.050 Euro
Quelle: stbkammer-bremen.de
1. Lehrjahr 750 Euro
2. Lehrjahr 850 Euro
3. Lehrjahr 950 Euro
Quelle: sbk-rlp.de
1. Lehrjahr 1.000 Euro
2. Lehrjahr 1.050 Euro
3. Lehrjahr 1.100 Euro
Quelle: steuerberaterkammer-muenchen.de
1. Lehrjahr 750 Euro
2. Lehrjahr 810 Euro
3. Lehrjahr 900 Euro
Anhebungen ab dem 01.08.2018
Quelle: stbk-hessen.de
Interessant ist die Tatsache, dass viele der Steuerberaterkammern nahezu identische Profilbeschreibungen, sogar dieselben Abbildungen für die Profildarstellung der Ausbildung zum Steuerfachangestellten auf ihrer Webseite veröffentlicht haben.
Und trotzdem sind die Vergütungsempfehlungen so unterschiedlich.
Tatsächlich ergeben sich quer durch die Republik regionale Gehaltsunterschiede von teilweise bis zu 300 Euro im Monat.
Solch starke Unterschiede bei der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte sind in meinen Augen nicht nachvollziehbar und einige Steuerberaterkammern sollten die Bezahlung der Azubis anheben.
Auch wenn ich der Meinung bin, dass die großen Unterschiede bei der Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte ungerecht sind und dringend ausgeglichen werden sollten, ist nicht abzustreiten, dass die Bezahlung der Azubis in den letzten Jahren immer stärker angestiegen ist.
Auf der Seite der Steuerberaterkammer München kann man sehr gut die Entwicklung der Ausbildungsvergütung der letzten zwölf Jahre sehen.
Es wird deutlich, dass die Bezahlung gerade in den letzten Jahren stark angestiegen ist.
Diese Entwicklung ist mit Sicherheit darauf zurückzuführen, dass die Branche unter zunehmend großen Fachkräftemangel leidet und sich zu wenige junge Menschen für eine Ausbildung zur Steuerfachangestellten entscheiden.
Aufgrund der Entwicklung sehe ich positiv in die Zukunft und glaube, dass auch die Kammern in den Regionen, in denen weniger bezahlt wird, bald ihre Empfehlungen anpassen.
Die Zahlen, die ich hier zusammengetragen habe, können nicht 1 zu 1 verglichen werden.
Einige Werte, wie zum Beispiel die der Steuerberaterkammer Sachsen, sind Richtwerte, von denen auch nach unten hin abgewichen werden darf.
Die Zahlen der Steuerberaterkammer München veröffentlicht aber zum Beispiel Mindestbeträge für die Ausbildungsvergütung. In diesem Fall darf deine Ausbildungskanzlei keine Anpassung nach unten vornehmen.
Was in deinem Fall zutrifft, solltest du auf der Internetseite der Steuerberaterkammer nachschauen, die für deine Ausbildung zuständig ist.
Die hier genannten Beträge verstehen sich alle als Bruttobeträge.
Um zu wissen was von dem Bruttogehalt nach Abzug aller Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen zur freien Verfügung übrig bleibt, ist eine Brutto-Netto-Rechnung erforderlich.
Für einen ersten Überschlag gibt es dafür spezielle Rechner im Internet. Einen davon findest du unter gehalt-tipps.de/Gehaltsrechner.
Neben dem Bruttogehalt musst du noch ein paar Angaben zur Person machen (Steuerklasse, Alter usw.) und schon kannst du automatisch dein Nettogehalt ermitteln.
Hast du noch Fragen zu dem Thema Ausbildungsvergütung für Steuerfachangestellte? Dann schreib mir doch einen Kommentar unter den Artikel oder komm in unser Forum.
12 Comments
Für Niedersachsen gelten ab 01.08.2015 die gleichen Beträge wie in Bremen als Empfehlung der Kammer.
Danke für den Hinweis 🙂
Unglaublich, dass die Interessenvertretung der Steuerberater für uns eine Empfehlung raus gibt.
Was würden die StB zahlen, wenn es diese Empfehlung nicht gäbe?
Genau aus diesem Grund finde ich ich die Empfehlungen gut!
So haben sowohl die Azubis als auch die Steuerberater einen Richtwert, an den sie sich halten können. Es ist absolut klar, dass eine Azubi-Vergütung nicht reicht, um ein tolles und eigenständiges Leben zu führen. Aber in welchem Beruf ist das denn so?
Das größte Problem ist in meinen Augen das sehr große Gefälle zwischen den Bundesländern und hier sollten sich Bundesländer wie Sachsen ein Beispiel an Schleswig-Holstein nehmen. Sonst wird sich der Fachkräftemangel noch weiter verschärfen.
LG
Melchior
Hallo 🙂
Gibt es auch einen direkten Bezug in den Richtlinien wo genau steht, dass die Ausbildungsvergütung erhöht wurde?
Ich finde die Schwankungen nicht unfair.
nicht jeder Azubi will im Hotel Mama während der Ausbildung bleiben (auch wenn ich aus eigener Erfahrung spreche, wenn ich behaupte, dass jeder Sollte!) und wenn man sich mal die Mietpreise in Ballungsräumen und Ländlicheren Gegenden anschaut, dann kann man die Empfehlungen durchaus Nachvollziehen.
Das Problem sind glaube ich nicht die regionalen Schwankungen der Kammer-Vorschläge sondern eher die Realität – wo man als StFa nämlich froh sein kann wenn man überhaupt den empfohlenen Betrag bekommt. Und ja, oft leben Azubis noch bei ihren Eltern und da ist es mehr oder weniger egal obs nun 100 mehr oder weniger sind, aber andererseits ist es heutzutage immer mehr so, dass Azubis eben nicht mehr im Hotel Mama wohnen sondern schon früh auf eigenen Beinen stehen, und meiner Erfahrung nach sind Steuerazubis im Durchschnitt allgemein etwas älter, da könnte man schon etwas großzügiger sein, zumal die meisten selbst als Azubi schon viel Verantwortung in den Kanzleien haben (man ist halt in der Branche nicht einer von tausenden auf der Arbeit sondern meistens eher einer von 10-20).
Hallo,
ich habe meine Lehre 2015 in Schleswig- Holstein angefangen und viele aus meiner Klasse bekommen nun ab dem 01.01.2016 die vorgesehene Ausbildungsvergütung von der Kammer. Der Chef darf doch bis zu 20% drunter Zahlen? Oder besteht die Möglichkeit, dass ich das volle Gehalt bekomme? Ich wäre sehr dankbar für jeden Tipp, womit ich ihn überzeugen könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Soweit ich weiß darf der Steuerberater bis zu 20% unter dem Vorschlag einfach so bezahlen. Darunter sollte er es begründen können, warum er nicht mehr zahlen „kann“ (ist aber auch nicht verboten glaube ich). Wenn du zur Zeit weniger bekommst frag doch einfach deinen Chef ob er das jetzt nicht auch anheben kann. Wenn du ganz gut in der Schule bist und dich nicht total blöd anstellst dann gibt es ja wohl keinen Grund warum der Chef nicht die angemessene Vergütung bezahlen sollte. Man muss sich nur trauen das Ganze anzusprechen. Mehr als Nein sagen kann er nicht 🙂
Ich würde es vielleicht in etwa so ansprechen: Du hast in der Klasse gehört, dass es eine Empfehlung der Kammer für die Ausbildungsvergütung gibt und dass du gesehen hast, dass deine eigene Vergütung darunter liegt und du einfach nur mal wissen möchtest wieso.
Moin, wie sieht es eigentlich für einen Azubi aus, wenn während seiner Ausbildung es Erhöhungen gibt? Beispiel hier. Neuer Lehrling A) bekommt mehr, da nach neuer Empfehlung berechnet, und Lehrling B) im zweiten Lehrjahr bekommt weniger, da nach alter Empfehlung der Lehrvertrag abgeschlossen wurde. Gibt es da was an verbindlichen Regulierungen (betrifft in dem Fall NRW)
Soweit ich weiß greift die Empfehlung nur für die Verträge, die in dem Jahr abgeschlossen werden, es ist also zulässig, dass man weniger bekommt, wenn man im Vorjahr angefangen hat. Die Vergütung steht ja auch schon für jedes Jahr in deinem Ausbildungsvertrag, nicht nur für das erste.