Geschäftsvorfälle sind Geschehnisse in einem Unternehmen, die Einfluss auf die Vermögenssituation des Unternehmens haben. Dabei muss das Vermögen nicht zwingend größer oder kleiner werden, es kann auch in der Zusammensetzung verändert werden.
Die Buchführungspflicht gemäß § 238 HGB zwingt jeden Kaufmann, seine Bücher so zu führen, dass jeder Geschäftsvorfall in seiner Entstehung und Abwicklung nachvollzogen werden kann.
Dies muss nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung passieren.
Aus dieser Vorgabe entstand der Spruch:
„Keine Buchung ohne Beleg“
Geschäftsvorfälle werden also in der Buchhaltung erfasst.
Sie sind die Grundlage für jeden Buchungssatz.
Grundsätzlich gibt es 2 verschieden Geschäftsvorfälle: Bestandswirksame und Erfolgswirksame.
Wie der Name es bereits erahnen lässt, werden bei bestandswirksamen Geschäftsvorfällen nur Bestandskonten bebucht. Daher wirken sich diese Buchungen nicht auf den Erfolg des Unternehmens aus.
Vielmehr handelt sich hierbei um einen Tausch von Bestandswerten.
Da man bei den Bestandskonten Aktiv- und Passivkonten unterscheidet, gibt es 4 verschiedene bestandswirksame Geschäftsvorfälle:
Es sind auch Geschäftsvorfälle vorstellbar, die eine Mischung aus den genannten Punkten darstellen.
Der Unternehmer U entnimmt dem betrieblichen Bankkonto EUR 1000,00 und legt es in die betriebliche Kasse ein.
Durch diesen Geschäftsvorfall, hat sich der Bestand des Kontos „Bank“ um EUR 1.000,00 verringert und der Bestand des Kontos „Kasse“ hat sich um EUR 1.000,00 erhöht (Aktivtausch).
Der Name verrät es bereits. Es werden erfolgswirksame Konten bebucht, die den Gewinn des Unternehmens beeinflussen.
Dabei ist zwischen Aufwands- und Ertragskonten zu unterscheiden.
Wichtig:
Bei einem erfolgswirksamen Geschäftsvorfall muss immer ein Aufwands- oder Ertragskonto angesprochen werden. Sonst kommt keine Gewinnauswirkung zustande!
Der Unternehmer U bezahlt seine Tankrechnung für seinen betrieblichen PKW bar.
Es wird ein Bestandskonto (Kasse) und ein erfolgswirksames Konto, hier Aufwandskonto „laufende Kfz-Kosten“, bebucht.
Somit hat dieser Geschäftsvorfall eine gewinnmindernde Auswirkung auf den Erfolg des Unternehmens.