Unsere Sozialversicherung in Deutschland besteht aus fünf Versicherungen. Darunter sind:
Die Pflegeversicherung ist die jüngste dieser fünf Säulen unseres Sozialversicherungssystems. Sie gibt es erst seit 1995. Die Krankenversicherung ist im Vergleich dazu über 100 Jahre älter. Die Krankenversicherung wurde mit einem Gesetz von 1883 verpflichtend eingeführt.
Da jeder von Krankheit, Unfällen, Arbeitslosigkeit oder dem Alter betroffen werden kann, sind alle diese fünf Versicherungen verpflichtend für alle gesetzlich und privat Versicherten.
Gerade im hohen Alter kann es zu einer Pflegebedürftigkeit kommen, aber auch infolge von Unfällen oder – eher selten – Krankheiten. Die Kombination aus einem hohen Lebensalter und einem Unfall oder einer Krankheit führt hingegen statistisch gesehen häufiger dazu, ein Pflegefall zu werden.
Deutschland ist – wie andere Industrienationen – ein Land, in dem die Demografie als Diagramm wie eine Urne aussieht.
Das bedeutet, dass der Sockel dünner ist als die bauchige Mitte etwas weiter oben. Es gibt weniger Kinder als Jugendliche, weniger Jugendliche als Erwachsene und relativ viele alte Menschen.
Erschwerend kommt hinzu, dass Menschen nicht einfach „wegsterben“, wenn sie das durchschnittliche Sterbealter ihres Geschlechts (Frauen 83 Jahre, Männer 78 Jahre, Stand März 2016) erreicht haben. Durch die immer besser werdende medizinische Versorgung ist es möglich, Alte und Kranke lange am Leben zu erhalten.
So kommt es dazu, dass es zunehmend mehr alte Menschen pflegebedürftig werden. Das bedeutet im Sinne des Sozialgesetzbuches und der Pflegeversicherung, dass sie bestimmte Aufgaben des alltäglichen Lebens nicht mehr selbst bewältigen können.
Dazu gehören:
Es wird geschätzt, dass sich die Anzahl der Personen über 80 Jahre in Deutschland bis zum Jahr 2060 fast verdoppelt. Von zur Zeit 5 Millionen Menschen auf circa 9 Millionen.
Rein rechnerisch würden aus den derzeit 2,7 Millionen Pflegebedürftigen innerhalb der nächsten Jahrzehnte also fast 5 Millionen Pflegebedürftige. Da Pflege sehr kosten- und zeitaufwendig ist, gibt es hierzu die Pflegeversicherung.
Doch bevor ich auf die Pflegeversicherung selbst eingehen möchte, muss noch erklärt werden, was Pflege eigentlich bedeutet.
Wird ein Familienangehöriger zum Pflegefall, ist das nicht nur eine seelische und schicksalhafte Belastung für die ganze Familie, sondern kann das auch auf die Psyche und den Geldbeutel schlagen.
Da Deutschland ein sozialer Rechtsstaat ist, muss durch eine Versicherung für einen angemessenen Schutz für die wesentlichen Lebensrisiken garantieren.
Das bedeutet ähnlich wie bei der Krankenversicherung, dass nicht alle notwendigen Leistungen von der Pflegeversicherung übernommen werden können. Es gibt verschiedene Pflegestufen und entsprechend gibt es Sach- und Geldmittel, die den betroffenen Menschen in den verschiedenen Situationen Entlastung verschaffen sollen.
Pflegebedürftige benötigen laut Vorgaben derzeit 46 Minuten Hilfe am Tag bei mindestens zwei täglichen Aufgaben aus zwei verschiedenen Bereichen. Darüber hinaus teilt man drei Pflegestufen wie folgt ein:
In der Pflegestufe I landen die Pflegebedürftigen, die mindestens 90 Minuten tägliche Pflege benötigen, wovon die Hälfte aus Grundpflege besteht. Abgesehen von der Grundpflege gehört auch die hauswirtschaftliche Versorgung zu diesen 90 Minuten gesamter Pflegezeit. Die Pflege muss zu zwei verschiedenen Tageszeiten von zu Pflegenden der Pflegestufe I benötigt werden.
Um in die Pflegestufe II eingeordnet zu werden, muss die Notwendigkeit für 120 Minuten Grundpflege und eine gesamte Pflegezeit von 180 Minuten (3 Stunden) zu 3 verschiedenen Tageszeiten bestehen. Dann wird die Person als schwer pflegebedürftig bezeichnet und erhält die entsprechenden Leistungen.
Die Kriterien für die Pflegestufe III sind 300 Minuten (5 Stunden) tägliche Pflegezeit mit einem Anteil an Grundpflege von 240 Minuten (4 Stunden). Die Hilfe kann rund um die Uhr benötigt werden, denn schwerst pflegebedürftige Menschen sind nicht zu einem selbstständigen Leben in der Lage.
Die Pflegestufe III mit Härtefall setzt eine benötigte Grundpflege von 5 Stunden voraus. Die Hilfe muss nicht nur rund um die Uhr, sondern insbesondere mindestens 3 Mal nachts gebraucht werden.
Pflegestufe | Grundpflege | gesamte Pflegezeit | Häufigkeit der Hilfe |
---|---|---|---|
I, erheblich pflegebedürftig | 46 Minuten | 90 Minuten | 2 x täglich |
II, schwer pflegebedürftig | 120 Minuten | 180 Minuten | 3 x täglich |
III, schwerst pflegebedürftig | 240 Minuten | 300 Minuten | rund um die Uhr |
Pflegestufe III mit Härtefall | 300 Minuten | 3 x pro Nacht |
Etwa 800.000 Pflegebedürftige werden stationär, also in Pflegeheimen oder anderen Einrichtungen gepflegt. 1,9 Millionen hingegen werden durch ambulante Pflege – also durch einen mobilen Pfleger zu Hause oder die Familie – gepflegt.
Das Bundesministerium für Gesundheit gibt regelmäßig die aktuellen Zahlen der Pflegeversicherung heraus.
Von den stationär Gepflegten sind 42% erheblich pflegebedürftig, 37% schwer pflegebedürftig und 19% schwerst pflegebedürftig. Die sonstigen 2%, die übrig bleiben, fallen unter die Härtefälle. Zu Vermeidung von Härten gibt es besondere Leistungen für besonders pflegebedürftige Menschen, für die die Leistungen der Pflegestufe III nicht ausreichen, um ein menschenwürdiges Leben zu führen.
Von den ambulant Pflegebedürftigen sind deutlich mehr Menschen erheblich pflegebedürftig, nämlich 63%. 28% der zu Hause Gepflegten sind schwer pflegebedürftig und nur 8% gehören in die Pflegestufe III.
Diese Zahlen sagen aus, dass mit höherer Pflegebedürftigkeit eine höhere Nachfrage für eine stationäre Behandlung besteht und dass „nur“ erheblich pflegebedürftige Personen häufiger zu Hause gepflegt werden können.
Deutlicher wird es, wenn man die anteiligen Pflegefälle von den gesamten Pflegebedürftigen, die von der Pflegeversicherung Leistungen erhalten, ermittelt:
Etwa 70% aller Pflegebedürftigen werden ambulant, also zu Hause behandelt. 30% befinden sich in stationärer Pflege.
Meine Quelle ist das „Zahlen und Fakten“ – pdf des Bundesministeriums für Gesundheit (Stand März 2016).
Über diese drei Pflegestufen und den Sonderfall zur Vermeidung von Härten hinaus gibt es noch die sogenannte Pflegestufe 0. Dazu gehören an Demenz erkrankte Menschen. Egal, ob diese Menschen zur Pflegestufe I, II oder II oder gar keiner dieser Stufen angehören, die Pflegestufe 0 kann zusätzlich gelten. So werden Menschen mit dauerhaft eingeschränkter Alltagskompetenz (Demenz) besonders unterstützt.
Je nach Pflegestufe werden die Pflegebedürftigen mit Geld- oder Sachleistungen versorgt. Zu den Sachleistungen gehören je nach Bedarf Windeln oder Wundpflaster und –salben. Zu den Geldleistungen zählen monatliche Zahlungen, die den Aufwand entschädigen sollen, die ein Pfleger oder ein Familienangehöriger mit der Pflege hat.
Die Leistungen der Pflegeversicherung werden alle zwei Jahre neu überlegt und an die Bedürfnisse der Leistungsnehmer angepasst. Zur Zeit (seit 2015) erhalten zu Pflegende mit dauerhaft erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz ein Pflegegeld in Höhe von EUR 123,00.
Die weiteren Leistungen der Pflegeversicherung bei häuslicher Pflege betragen
Das Pflegegeld beträgt in der Pflegestufe I EUR 235,00 bei häuslicher und EUR 450 bei professioneller Pflege. Die Pflegeversicherung gewährt bei der Pflegestufe II Leistungen in Höhe von EUR 305,00 / EUR 1.100,00.
Die Pflegenden erhalten das monatliche Pflegegeld und sind automatisch renten- und unfallversichert, wenn sie eine Mindestanzahl von Pflegestunden erreichen.
Aber nicht nur das Pflegegeld gehört zu den Leistungen der Pflegeverischerung.
Jede Versicherung muss irgendwo finanziert werden. Die Finanzierung der Pflegeversicherung läuft hauptsächlich umlagefinanziert ab. Das bedeutet, dass Arbeitgeber und Arbeitnehmer je die Hälfte eines Betrags an die Pflegeversicherung zahlen. Dieser Betrag bemisst sich am Bruttoarbeitsentgelt.
Der Beitrag wird mit den übrigen Sozialabgaben automatisch bei der Lohn- oder Gehaltsabrechnung einbehalten.
Aktuell liegt der Beitragssatz bei 2,35 Prozent für Versicherte mit Kindern. Der Arbeitnehmer zahlt eine Hälfte dieses Betrages und der Arbeitgeber denselben Anteil oben auf das Bruttogehalt drauf.
Verdient der Steuerfachangestellte und zweifache Vater Müller EUR 2.350,00 brutto im Monat, so werden davon EUR 55,23 für die Pflegeversicherung fällig. Herr Müller bezahlt EUR 27,615, indem dieser Betrag vom Bruttoarbeitsentgelt abgezogen wird. Sein Chef zahlt denselben Betrag. Dieser wird aber nicht auf das Bruttogehalt angerechnet, sondern als zusätzliche Zahlung vom Konto des Arbeitgebers eingezogen.
Kinderlose zahlen derzeit einen Kinderlosen-Zusatzbeitrag von 0,25% zusätzlich. Das gilt nur für Kinderlose, die mindestens 23 Jahre alt sind und jünger als 76 Jahre (Stand 2016) sind.
Genauer gesagt muss man nach dem 31. Dezember 1939 geboren sein, um den Kinderlosenzuschlag zahlen zu müssen.
Der Arbeitgeber beteiligt sich nicht am Beitragszuschlag für Kinderlose.
Verdient die ledige, kinderlose Versicherungsfachwirtin Meier EUR 4.000,00 monatlich, so werden davon 2,235 % + 0,25 % für die Pflegeversicherung fällig. Davon zahlt der Arbeitgeber nur die Hälfte des Grundbeitrages und Frau Meier trägt den Kinderlosenbeitrag eigenständig. Für den Chef von Frau Meier wird ein Anteil von 1,367 % ihres Bruttogehaltes in Höhe von EUR 54,68 für die Pflegeversicherung fällig. Der Arbeitgeber verbleibt bei seinen 1,1175 % und zahlt EUR 44,70 zum Bruttoarbeitsentgelt dazu.
Pflichtversicherte Studenten zahlen derzeit einen besonderen Beitrag von monatlich EUR 15,52, wenn sie kinderlos sind. Studenten mit Kindern zahlen EUR 14,03 in die Pflegeversicherung ein.
Dieser Beitrag für Studenten ist auf den ersten Blick unrealistisch hoch und teuer: Er bemisst sich an einem fiktiven Bruttoeinkommen von
Wenn man bedenkt, dass der Höchstsatz des BAFöGs bei EUR 670,00 liegt, mutet man den Studenten eine Menge zu. Allerdings bleibt zu beachten, dass Studenten, die direkt nach dem Abitur studieren gehen, in der Regel noch familienversichert sind.
Sie erhalten also das steuerfreie BAFöG – falls ein Anspruch darauf besteht – und kommen nicht selbst für ihre Pflegeversicherung auf.
Pflichtversicherte Studenten sind Studenten, die eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausüben. Das bedeutet, dass sie mehr als EUR 450,00 neben dem Studium dazuverdienen. Rechnet man also für einen Studenten das BAFöG von EUR 670,00 und den Dazuverdienst von – sagen wir mal – EUR 550,00 zusammen, erhält man eine Summe von EUR 1.220,00. Und schon ist der pauschale Beitrag zur Pflegeversicherung von EUR 15,52 günstig und man kann die Ermäßigung für den einkommensschwachen Studenten erkennen.
Ab Januar 2017 verändert sich fast alles in der Pflegeversicherung. Anfang 2016 wurde eine Pflegereform beschlossen, die die Angehörigen noch mehr entlasten und die Einstufung der Pflegebedürftigen erleichtern soll.
Demenz wird ein immer größeres Thema. Bei dieser Erkrankung sind hauptsächlich Menschen ab circa 70 Jahren betroffen. Da wir in Deutschland durch den demografischen Wandel eine immer ältere Nation werden, wird es auch mehr an Demenz erkrankte Personen geben. Experten schätzen, dass aus den derzeit etwa 1,4 Millionen Erkrankten bis zum Jahr 2050 bis zu 2,5 Millionen Erkrankte werden.
Das hat man sich zum Anlass genommen, die Pflegeversicherung bei ihrer Reform auch hinsichtlich der Behandlung von Demenz anzupassen. Das soll in sofern geschehen, als dass die drei Pflegestufen in fünf Pflegegrade umgewandelt werden, die teils auch empfindlicher sind.
Es geht nicht mehr nur darum, welche Tätigkeiten die Person nicht mehr selbstständig erledigen kann, sondern auch um Wahrnehmung und das Bewusstsein.
Es wird also 5 Pflegegrade statt 3 Pflegestufen geben. Dabei wird die ursprüngliche Pflegestufe I sensibilisiert und erweitert. Die ersten drei Pflegegrade umfassen Pflegebedürftige, die gering, erheblich oder schwer in ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt sind.
Der Pflegegrad 4 umfasst wirklich schwere Beeinträchtigungen, bei Grad 5 kommen besondere Anforderungen hinzu, die die Pflege erfüllen muss.
Es werden mit der Pflegereform ab 2017 sechs Bereiche des selbstständigen Lebens berücksichtigt. Diese sechs Bereiche helfen, darüber zu urteilen, in welchen Pflegegrad eine Person eingeordnet wird. Dazu gehören
Bei der Mobilität geht es darum, ob eine körperliche Beweglichkeit ermöglicht ist. Kann sich ein Mensch nicht mehr selbst aus dem Bett heben oder sich in der Wohnung bewegen, ist er nicht mobil. Weitere Probleme treten hier auf dem Weg zum Einkaufen oder beim Treppensteigen auf.
Der Bereich der kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten bezieht sich auf das Verstehen und Kommunizieren. Besonders Senioren mit Demenz haben häufig Orientierungsprobleme. Was wie ein Klischee klingt, ist laut der Pflegeversicherung ein wichtiger Faktor zum Einschätzen der neuen Pflegegrade. Dabei fragt man sich, ob der Pflegebedürftige neue Sachverhalte begreifen, Risiken erkennen und andere Menschen im Gespräch verstehen kann.
Verhaltensweisen und psychische Problemlagen umfassen zum Beispiel Unruhe in der Nacht oder andere psychische Probleme. Manche Pflegebedürftige erinnern sich beispielsweise nicht daran, dass sie im Pflegeheim sind und lehnen pflegerische Maßnahmen ab. Aus den Faktor Psyche bezieht die Pflegeversicherung ab 2017 mit ein.
Die Selbstversorgung eines Menschen betrifft das, was für dich und mich wahrscheinlich mehr als selbstverständlich ist: Der Gang zur Toilette, die Körperhygiene, Ankleiden, Essen und Trinken gehören dazu. Es handelt sich um alle Tätigkeiten, die zum guten Überleben notwendig sind.
Der selbstständige Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen bezeichnet das Einnehmen von Medikamenten zum Beispiel. Aber auch selbstständige Blutzuckermessungen müssen Diabetiker unternehmen – was als Pflegefall häufig schwer fällt. Unter gewissen Umständen muss der Pflegebedürftige mit einer Prothese oder dem Rollator umgehen können. Das und der selbstständige Gang zum Arzt gehören zu diesem Bereich.
Die Gestaltung des Alltagslebens und das Pflegen sozialer Kontakte umfasst die Tagesplanung und die sozialen Beziehungen einer Person.
Bei der Einordnung in die Pflegestufen wurde bisher darauf geachtet, wie häufig Tätigkeiten des Alltags vom Pflegebedürftigen nicht mehr selbstständig verrichtet werden können.
Er musste an zwei Zeiten eines Tages, beispielsweise also Morgens und Abends, in mindestens einem der drei Bereiche Mobilität, Körperhygiene und Ernährung auf Hilfe angewiesen sein, um eine entsprechende Leistung der Pflegeversicherung zu erhalten. Diese Hilfe soll mindestens zwei mal täglich benötigt werden. Die Grundpflege ist dabei mit einer Zeit von 46 Minuten angesetzt, die der Pflegebedürftige täglich Hilfe benötigt. Die gesamte Pflegezeit beträgt in der Pflegestufe I 90 Minuten.
Die Pflegegrade weichen allerdings nicht sehr stark von den Pflegestufen ab. Sie werden bloß feiner unterschieden und so gibt es bessere Leistungen für die Betroffenen, weil es leichter ist, in einen höheren Pflegegrad zu „rutschen“.
Sieh dir zunächst an, wie sich die bereits bestehenden Pflegestufen verändern:
Die einzelnen Pflegegrade werden von der Pflegeversicherung im kommenden Jahr wie folgt eingeteilt:
Der Sinn von der Umwandlung von Pflegestufen in Pflegegrade ist, dass nicht nur die körperliche Beeinträchtigung für die Einordnung in die Pflegegrade von Bedeutung ist sondern dass auch die beschränkte Alltagskompetenz (Demenz) berücksichtigt wird. Durch diese Erkrankung wird also ab jetzt automatisch ein höherer Pflegegrad erreicht.
Die Hürden, ab welchen eine Person in den jeweiligen Pflegegrad eingeordnet wird, werden sich ebenfalls verändern. Die Pflegeversicherung sieht weniger benötigten Pflegebedarf für die Einstufung in eine vergleichsweise höhere Pflegestufe vor.
Während die Pflegestufe 1 eine benötigte Grundpflege von 46 Minuten am Tag zu zwei verschiedenen Zeiten vorausgesetzt hat, sind die Voraussetzungen für den vergleichbaren Pflegegrad 2 eine Grundpflege von 30 – 127 Minuten. Darunter kann psychosoziale sowie auch nächtliche Hilfe bis zu ein Mal am Tag benötigt werden. Die Kriterien sind also im Vergleich zu den Kriterien für die Einstufung in die Pflegestufen milder und weitläufiger.
Auch wenn sich die Pflegestufen gemeinsam mit dem Faktor der eingeschränkten Alltagskompetenz gemeinsam in die Pflegegrade verschmolzen haben, wird bei der Einstufung in die Pflegegrade wieder danach unterschieden, ob eine Demenzerkrankung vorliegt oder nicht.
Pflegegrad | Grundpflege | Psychosoziale Hilfe | Nächtliche Hilfe | Anwesenheit am Tag |
---|---|---|---|---|
1 | 27 – 60 Minuten | gelegentlich | nicht benötigt | nicht benötigt |
2 | 30 – 127 Minuten | bis 1 Mal | bis 1 Mal | nicht benötigt |
3 | 131 – 278 Minuten | 2 – 6 Mal | bis 2 Mal | 2 – 6 Mal |
4 | 183 – 300 Minuten | 2 – 6 Mal | 2 – 3 Mal | 6 – 12 Stunden |
5 | 245 – 279 Minuten | mehr als 12 Mal | 3 Mal | dauerhaft |
Pflegegrad mit eingeschränkter Alltagskompetenz | Grundpflege | Psychosoziale Hilfe | Nächtliche Hilfe | Anwesenheit am Tag |
---|---|---|---|---|
2 | 8 – 58 Minuten | 2 – 12 Mal | nicht benötigt | stundenweise |
3 | 8 – 74 Minuten | 6 Mal bis andauernd | bis zu 2 Mal | 6 – 12 Stunden |
4 | 183 – 250 Minuten | 7 – mehr als 12 Mal | 1 – 6 Mal | andauernd |
5 | 245 – 279 Minuten | mehr als 12 Mal | 3 Mal | dauerhaft |