Im Folgenden erkläre ich dir, wofür es die Unfallversicherung eigentlich gibt, wer eine gesetzliche Unfallversicherung haben muss (Versicherungspflicht), was die Leistungen und die Unterschiede zur Krankenkasse sind. Außerdem gehe ich auf die Träger der Unfallversicherung ein.
Ganz unten findest du eine Zusammenfassung mit allen prüfungsrelevanten Inhalten für die Zwischen- und Abschlussprüfung zur Steuerfachangestellten.
Die Unfallversicherung ist im siebten Sozialgesetzbuch (SGB VII) verankert und wurde nach der Grundsteinlegung der Sozialversicherung in 1883 – mit der Gründung der Krankenversicherung – als zweite Säule unserer Sozialversicherung erstellt. Die Unfallversicherung gibt es seit dem 9. Juli 1884.
Der Sinn hinter der Unfallversicherung ist, dass Arbeitnehmer vor Berufskrankheiten und Unfällen im Zusammenhang mit der Arbeit abgesichert sind. Das gilt übrigens auch für Kinder, Schüler und Studenten.
Aus diesem Grund werden die Beiträge an die Unfallversicherung auch allein vom Arbeitgeber direkt an die Berufsgenossenschaft (nicht an die Krankenkasse als Verteiler) bezahlt. Arbeitnehmer beteiligen sich nicht an der Zahlung dieser Beiträge, so wie es bei der Kranken-, Renten-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung der Fall ist.
Die Beitragshöhe variiert hier nach den verschiedenen Gefahrenklassen sowie der gezahlten Arbeitsentgelte des Betriebes.
Der Beruf der Steuerfachangestellten beispielsweise ist in einer der niedrigsten Gefahrenklassen einzuordnen.
Hier können nur die geläufigsten Unfälle passieren oder Krankheiten eintreten wie
Die oben genannten Berufskrankheiten und Unfälle, die in einem verwaltenden Beruf wie dem der Steuerfachangestellten auftreten können, enthalten ebenfalls Probleme, die in gefährlicheren Berufen zustande kommen können.
In höheren Gefahrenklassen sind beispielsweise Arbeiter aus den Bereichen der Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Bergbau, Bau und Dachdecker. Hier können deutlich mehr Unfälle passieren.
Beispielsweise diese Potenziale:
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin stellt Dokumente zu den einzelnen Berufskrankheiten von A – Z zur Verfügung, darunter auch regelmäßige Statistiken.
Neben den privaten Unfallversichrungen, die man für rund EUR 30,00 jährlich abschließen kann, ist die gesetzliche Unfallversicherung mit variierenden Beiträgen verpflichtend für alle
Auch Studenten sind Pflichtversicherte der gesetzlichen Unfallversicherung. Hier tragen die Länder die Beiträge zur Unfallversicherung.
Die Unfallversicherung – oder eher die Berufsgenossenschaften als ihre Träger – hat die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten zu verhüten und im Fall der Fälle die Versicherten oder ihre Hinterbliebenen zu unterstützen bzw. zu entschädigen.
Die Verhütung geschieht durch Beratung von Unternehmen durch Vertreter der Berufsgenossenschaft. Jeder Steuerberater kann beispielsweise kostenlos einen Berater ins Haus bestellen, der Tipps für die Einrichtung des Büroarbeitsplatzes gibt.
Dabei achtet er auf die Ergonomie des Stuhles, die Beleuchtung, den Freiraum für die Beine oder auch die Schreibtischhöhe.
Wenn dich das Thema interessiert, kannst du mehr im entsprechenden Artikel „Einrichtung des Büroarbeitsplatzes“ nachlesen.
Des Weiteren muss die Unfallversicherung dafür sorgen, dass die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Versicherten mit allen Mitteln wieder hergestellt werden.
Das ist auch der Grund, warum die typischen EUR 5,00 Zuzahlung für Medikamente entfallen, wenn diese in Folge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit eingenommen werden müssen.
Zu den konkreten Leistungen zählen nach dem siebten Sozialgesetzbuch:
Man sieht also, die Unfallversicherung übernimmt die Leistungen der Krankenversicherung, der Rentenversicherung und selten auch der Pflegeversicherung. Diese Leistungen erhält der Versicherte allerdings nur im Falle beruflicher Ursachen.
Ich möchte hier ein Beispiel eines Unfalls auf dem Weg zur Arbeit bringen, das man mit einem Unfall in der Freizeit vergleichen kann. So soll klar werden, was die Unfallversicherung leistet.
Nehmen wir eine fiktive Person und nennen sie Marie.
Marie macht eine Ausbildung und ist auf dem Weg zur Arbeit. Sie fährt mit dem Fahrrad, so wie jeden Tag. An einer stark befahrenen Kreuzung nimmt ihr allerdings jemand die Vorfahrt und es kommt zu einem Unfall.
Marie tut sich nicht sehr weh, hat sich aber unglücklicherweise ein Stück von einem Vorderzahn rausgebrochen.
Marie meldet den Unfall mit einem Formular, das ihr Arbeitgeber ihr gibt, und von da an ist dieser Zahn über die Unfallversicherung versichert.
Die Unfallversicherung übernimmt die gesamten Kosten:
Die Unfallversicherung bezahlt alle Kosten, die durch einen Arbeitsunfall entstanden sind. Auch, wenn der Arbeitsunfall auf dem Hin- oder Rückweg zur Arbeit oder von der Arbeit passiert ist.
Spulen wir einfach mal zurück und nehmen wir an, Marie wäre nicht direkt zu ihrer Arbeit gefahren. Sie hat auf dem Weg zur Arbeit einen Umweg genommen, weil sie einen Brief bei einer Freundin in den Briefkasten einwerfen wollte. Sie kommt von ihrem Weg ab und fährt über eine andere Kreuzung. Hier geschieht der gleiche Unfall mit den gleichen Auswirkungen. Am Vorderzahn fehlt ein Stück, Marie muss zum Zahnarzt.
Da sich Marie nicht auf dem Weg zur Arbeit, sondern auf einem Umweg befunden hat, kann Marie keinen Arbeitsunfall melden.
Die Krankenversicherung übernimmt anteilige Kosten:
Die Krankenversicherung bezahlt die Leistungen entsprechend dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Diesen Leistungskatalog kann man beim Bundesministerium für Gesundheit einsehen.
Zurück beim Arbeitsunfall: Fünf Jahre später ist Marie längst mit der Ausbildung fertig und arbeitet als Steuerfachangestellte in einem anderen Betrieb. Eines Morgens wacht sie mit Zahnschmerzen auf. Ein Zahnarzt stellt fest, dass es sich um eine Wurzelentzündung handelt. Das kann durch den Unfall begünstigt worden sein.
Marie lässt eine Wurzelbehandlung durchführen.
Die Unfallversicherung bezahlt wieder alles:
obwohl der ursprüngliche Unfall bereits Jahre her ist.
Wieder zahlt die Unfallversicherung ausnahmslos alles, was mit dem Arbeitsunfall zu tun hat – oder haben könnte. Sobald eine Berufskrankheit oder ein Unfall in Verbindung mit der Arbeit geschieht und Folgeschäden auftreten, greift keine Kranken-, sondern die Unfallversicherung.
Fünf Jahre später – wir befinden uns wieder beim privaten Unfall – ist Marie immer noch Steuerfachangestellte und hat ebenfalls eines Morgens Zahnschmerzen. Der Zahnarzt stellt die Wurzelentzündung fest und führt eine Wurzelbehandlung durch.
Die Krankenkasse bezahlt:
Die elektrische Wurzelkanalmessung kostet Marie circa EUR 30,00.
Die Krankenkasse handelt wieder nach ihrem Leistungskatalog. Hier gibt es keine Berücksichtigung des Zusammenhangs zwischen dem Ursprungsunfall und der Folgeerkrankung. Beides wird separat behandelt und strikt nach dem Leistungskatalog gehandelt.
Zurück zum Arbeitsunfall – es kommt noch schlimmer: Zehn Jahre später bricht Maries Zahn mit der Wurzelfüllung einfach ab. Der Zahnarzt muss die Wurzel komplett entfernen und mittels einer sogenannten Zahnextrusion eine Krone auf die künstliche Wurzel setzen.
Die Unfallversicherung bezahlt – na klar, alles:
Zwar zahlt die Unfallversicherung alle Kosten, die durch eine Folgeerkrankung nach einem Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit entstehen. Aber dafür darf die Unfallversicherung beispielsweise vorschreiben, zu welchem Arzt Marie geht.
Das darf die Krankenversicherung hingegen nicht.
Auch im Privatunfall-Beispiel kommt es schlimmer: Zehn Jahre später bricht Maries Zahn mit der Wurzelfüllung einfach ab. Der Zahnarzt muss die Wurzel wieder komplett entfernen und denselben komplizierten Zahnarzt-Kram machen.
Die Krankenversicherung bezahlt nichts. Diese Behandlung ist nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung enthalten und so bezahlt Marie in etwa EUR 800,00.
Ein Umweg auf dem Weg zur Arbeit kann also ziemlich tragische Auswirkungen haben – finanziell kann so etwas besonders Geringverdienende unerwartet treffen und stark belasten.
Aber keine Sorge: Ist es beispielsweise dienstlich angeordnet, dass du nach deiner Arbeit ein Paket zur Post bringst, dann gilt das nicht als Umweg auf dem Heimweg.
Von hier aus darfst du auch eine andere Route als sonst nach Hause einschlagen. Auch misst die Unfallversicherung keine prozentualen Anteile an der Zeit, die du in der Postfiliale verbringst.
Hat dein Chef angeordnet, dass du dort hingehst, kannst du danach in derselben Filiale private Geschäfte machen, auch, wenn der private Anteil gegenüber dem dienstlichen Anteil überwiegt.
Die Berufsgenossenschaften sind die Träger der Unfallversicherung. Für uns Steuerfachangestellte ist die Verwaltungs-Berufsgenossenschaft unser Unfallversicherungs-Träger.
Die Berufsgenossenschaften haben vorrangig die Aufgabe, Unfälle und Berufskrankheiten zu verhüten. Das geschieht nicht nur durch die Unfallversicherung, sondern auch durch Aufklärungs- und Beratungsleistungen.
Die 18 Berufsgenossenschaften in Deutschland sind als Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung organisiert.
Die Unternehmer / Arbeitgeber, die die Beiträge bezahlen, bilden den hauptsächlichen Finanzierungsanteil. In seltenen Fällen finanzieren auch staatliche Zuschüsse die Unfallversicherung – in der Regel bei landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften.
Von den 18 Berufsgenossenschaften sind 9 landwirtschaftlich und 9 gewerblich. Heute sind auch die See- und Gartenbau-Berufsgenossenschaft in die landwirtschaftlichen eingegliedert.
Der Dachverband der gewerblichen Berufsgenossenschaften ist übrigens die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung – Spitzenverband, kurz DGUV.
Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach den jeweiligen Wirtschaftszweigen gegliedert und heißen
Übrigens: Der Träger deiner Unfallversicherung auf dem Weg zur Berufsschule ist – genau wie auch bei allgemeinbildenden Schulen – die Gemeinde-Unfallversicherung, kurz: GUV.
Die Träger der Unfallversicherung sind allerdings nur dann aktiv und gültig, wenn die Arbeit und die Berufsschule tatsächlich stattfinden.
Angenommen, ein Berufsschüler fährt bei Glatteis los zur Berufsschule und verunglückt auf dem Weg.
So ist die GUV der Träger der Unfallversicherung und die leistende Stelle.Fährt derselbe Berufsschüler bei Glatteis zur Berufsschule, obwohl im Radio durchgesagt wurde, dass die berufsbildenden Schulen heute wegen Glatteis ausfallen, ist die GUV bei einem Unfall nicht der Träger der Unfallversicherung.
Die GUV würde die Krankenhausrechnungen und ähnliches nicht übernehmen.
Es ist also jedem Arbeitnehmer, wenn es nach der Unfallversicherung geht, zumutbar, sich vor der Arbeit oder vor der Berufsschule zu erkundigen, ob die Arbeit oder Schule überhaupt stattfindet.
Die Unfallversicherung
Die Beiträge werden ausschließlich von den Arbeitgebern gezahlt. Sie variieren je nach Gefahrenklasse des Berufszweiges und der gezahlten Arbeitsentgelte des Betriebes.
Typische Erkrankungen oder Unfälle der Steuerfachangestellten sind u.a. Kurzsichtigkeit, Rückenschmerzen, psychische Leiden oder – wie in beinahe jedem Beruf – Verkehrsunfälle. Für Steuerfachangestellte ist die Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG) zuständig.
Die weiteren Versicherungsträger der Unfallversicherung sind die anderen 17 Berufsgenossenschaften. Insgesamt gibt es 9 gewerbliche und 9 landwirtschaftliche Berufsgenossenschaften.
Die Leistungen der Unfallversicherung sind generell den Leistungen der Krankenkasse sehr ähnlich. Dabei muss die Krankenkasse allerdings nach dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handeln – die Unfallversicherung hingegen muss mit allen Mitteln Hilfe leisten und übernimmt alle Kosten. Die weiteren Leistungen sind
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