Wie muss der Büroarbeitsplatz eingerichtet sein? Wie genau sollte der Arbeitsplatz eingerichtet sein, welchen Gefahren ist man durch Büroarbeit ausgesetzt und wie man durch Prävention und ärztliche Untersuchungen ein gesundes Arbeitsleben führen kann.
Die Berufsgenossenschaftliche Information Nr. 650 – Kurz: BGI 650 ist ein Leitfaden für Bildschirm- und Büroarbeitsplätze.
In diesem Artikel möchte ich auf die BGI 650 und andere Verordnungen und die Anforderungen an deinen Büroarbeitsplatz – genauer: am Schreibtisch vor dem Bildschirm – eingehen.
Nach §3 der Bildschirmarbeitsverordnung (BildschArbV) muss ein Büroarbeitsplatz gefahrenfrei eingerichtet sein. Gefahren können dabei Gefährdungen des Sehvermögens sein, aber auch körperliche Probleme und psychische Belastungen können durch die Arbeit an einem Computer im Büro auftreten.
Diese Gefährdung kann entstehen durch:
- die Gestaltung des Büroarbeitsplatzes
- die Einrichtung der Arbeitsräume rund um den Büroarbeitsplatz herum
- soziale und psychische Belastungen im Alltag
Wenn man den ganzen Tag an einem Bildschirm (oder sogar an zwei Bildschirmen gleichzeitig) arbeitet, kann es zu erhöhten Gesundheitsrisiken kommen. Wer hat noch nicht gehört, dass Menschen, die ganz viel in Büros arbeiten, an Rückenschmerzen oder Augen- sowie Konzentrationsproblemen leiden?
Daher ist es wichtig, dass man sich an einem bestimmten Zeitpunkt seiner Ausbildung mit der Gestaltung seines Arbeitsplatzes beschäftigt. Und dabei natürlich die gesündeste Ausstattung vom Büroarbeitsplatz anstrebt.
Das sieht auch der Gesetzgeber so und so steht im Ausbildungsrahmenplan (Quelle: Ausbildungsrahmenplan für Niedersachsen, unter dem Punkt 2.1 f), dass die Beschäftigung mit der optimalen Gestaltung vom Bildschirm- oder Büroarbeitsplatz ein zwingender Bestandteil der Ausbildungspraxis ist.
Statt diesen Punkt an einer Stelle der Ausbildung einfach abzuhaken und zu unterschreiben, empfehle ich dir also dringend, dass du dir folgenden Artikel durchliest und danach bestens informiert bist.
Welche Beschwerden können durch einen Büroarbeitsplatz auftreten?
Die gute Nachricht zuerst: Berufskrankheiten sind im Zusammenhang mit Arbeit am Schreibtisch vor dem Bildschirm nicht bekannt. Der Büroarbeitsplatz ist also in erster Linie gesünder als beispielsweise die Arbeit als Chemiker (welcher durch Chemikalien vergiftet werden könnte) oder die Arbeit als Tierarzt (welcher eher Infektionen oder Tierbisse abbekommt als ein Steuerfachangestellter).
Dennoch häufen sich einige Beschwerden insbesondere bei Angestellten im Büro und so ist es auch für uns Steuerfachangestellte wichtig, zu wissen, was man vorbeugen sollte und wie der Büroarbeitsplatz auszusehen hat.
Allgemein können Bildschirm- oder Büroarbeitsplätze für
- die Augen
- den Rücken und
- die Psyche
belastend sein.
Durch eine ungünstige, krumme oder auch zu angespannte Körperhaltung, eine einseitige Belastung von Armen oder einer ganzen Körperhälfte kann es zu Durchblutungsstörungen und Störungen des Bewegungsapparates kommen.
Durch zu langes (und eventuell falsches Sitzen) vor dem Bildschirm am Büroarbeitsplatz kann es zu Versteifungen und Verkrampfungen im Halswirbel-, Lendenwirbel-, oder Schulter-Arm-Bereich kommen.
Eine Physiotherapeutin aus Hannover sagte mir, dass die meisten ihrer Patienten von einem Arzt wegen der Halswirbelsäule zu ihr geschickt werden.
Viele Beschwerden kommen durch einen steifen und nach unten gerichteten Blick zustande, wie er am Büroarbeitsplatz bei Konzentration auf dem Bildschirm oder die Tastatur leider häufig zustande kommt.
Gleichzeitig sorgen viele Menschen aus Zeitmangel für zu wenig Ausgleich.
Um Problemen mit der Wirbelsäule vorzubeugen, musst du folgendes beachten:
- Treibe Ausgleichssport! Schwimmen, Joggen oder Dehnübungen sollten Bestandteil deines Alltags sein
- Sitze nicht die ganze Zeit in einer Position: Gewichtsverlagerungen und Haltungswechsel helfen deiner Durchblutung und deinem Körper trotz langer Arbeit am Büroarbeitsplatz
- Sorge für mehr Bewegung im Alltag – Fahr‘ doch mal mit dem Fahrrad zur Arbeit oder mache einen strammen Spaziergang in der Mittagspause
- Gestalte deine Arbeit eher als Mischarbeit und nicht als Blockarbeit
Anstatt also zuerst eine komplette Buchhaltung einzutippen, danach die Spülmaschine, Ablageaufgaben und den Postausgang zu erledigen, könntest du deinen Arbeitsalltag beispielsweise so gestalten, dass du zwischen verschiedenen Aufgaben am Computer von deinem Büroarbeitsplatz aufstehst, um etwas in der Küche zu machen, dann eine Weile weiterhin buchst und danach die Post wegbringst und so weiter.
Viele größere Steuerberaterkanzleien haben inzwischen auch höhenverstellbare Tische, sodass ein Teil der Arbeit am Bildschirm im Stehen erledigt werden kann. So wird der Büroarbeitsplatz für die Haltungsmuskulatur anspruchsvoller und gleichzeitig abwechslungsreicher.
Wird euer Büro möglicherweise in den nächsten Monaten renoviert?
Frage deinen Chef danach, wie man den Arbeitsplatz ergonomischer und gesünder gestalten kann!
Außerdem ist es für eine Körperhaltung wichtig, dass du keine sogenannten Dysbalancen hervorrufst, indem du ein falsches Training nach der Arbeit absolvierst.
Wenn du Rückenprobleme hast, helfen dir zwar Dehn- und Kräftigungsübungen im Rücken, aber durch Unterforderung der Bauchmuskulatur kann es so sogar zu einem Hohlkreuz kommen.
Damit wären dann noch mehr Beschwerden verbunden, als du ohne Muskelübungen bekommen hättest.
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Wie gestaltet man den Büroarbeitsplatz am besten?
Auf psychische sowie körperliche Belastungen nehmen einige verschiedene Faktoren Einfluss:
- Arbeitsaufgabe
- Arbeitsumgebung
- Arbeitsmittel
Die Arbeitsaufgabe: Nicht zu monoton, aber auch nicht zu herausfordernd
Besonders bei Buchungen oder allgemeiner Bürotätigkeit am Büroarbeitsplatz wie Briefe einpacken kann es vorkommen, dass die Arbeitsinhalte monoton werden.
Wenn es nicht in der Ausbildung soweit kommt, kann es aber doch sein, dass man als ausgelernter Steuerfachangestellter Routine in seine Arbeit bringt.
Routine kann leider zur Monotonie werden.
Durch monotone Arbeitsinhalte kann die Arbeitszufriedenheit absinken und man „lässt sich hängen“. Das gilt einerseits im wahrsten Sinne des Wortes und kann durch einen krummen Rücken und eingezogene Schultern zu Problemen mit der Wirbelsäule führen, aber man kann auch psychische Belastungen erleiden.
Was gegen Langeweile im Job machen könntest, kannst du hier nachlesen.
Die Arbeit sollte im idealen Fall Handlungs- und Entscheidungsspielraum enthalten, durch welchen man nicht unter Druck gesetzt wird, aber sich als wichtigen Bestandteil der Kanzlei fühlt und in seinem Entscheidungsbereich selbstständig sein kann.
Eine Aufgabenvielfalt sollte auch erreicht werden, damit man sich einerseits bei monotonen Aufgaben geistig ausruhen kann, sich aber bei fordernden Aufgaben konzentriert und gedanklich voll und ganz bei der Sache ist.
Zugegeben ist die Arbeitsaufgabe eher ein Bereich am Büroarbeitsplatz, der eher auf die Psyche gehen kann. Ich denke dabei allerdings unter anderem an psychosomatische Erscheinungen wie Kopf- und Nackenschmerzen.
Aber du solltest auch ein Auge darauf haben, wie gerne du zur Arbeit gehst.
Faustregel: Macht dir alles noch immer Spaß und du siehst einen Sinn in deiner täglichen Arbeit, so ist deine Psyche gesund.
Die Arbeitsumgebung: Hell, leise und warm
Eine zu helle Arbeitsumgebung kann zu Kopfschmerzen führen, vor allem, wenn man keine Schatten sieht und das räumliche Wahrnehmen beeinflusst wird. Ein zu dunkler Büroarbeitsplatz kann beklemmend wirken und deine Augen anstrengen – so also ebenfalls zu Kopfschmerzen und einer damit einhergehenden psychischen Belastung führen.
Achte einmal darauf, ob dein Büroarbeitsplatz direkt und hell beleuchtet ist und der Arbeitsraum selbst eher indirekt und nicht so hell wie der Büroarbeitsplatz.
Es ist immer interessant, seinen eigenen Arbeitsplatz, an dem man jeden Tag viel Zeit verbringt, mal genauer unter die Lupe zu nehmen.
Deine gesamte Arbeitsumgebung um den Büroarbeitsplatz herum sollte angemessen hell und dennoch matt eingerichtet sein. Weder Bildschirm noch Schreibtischoberfläche sollen Reflektionen verursachen, da das die Anstrengung von Hirn und Augen unnötig strapaziert.
- Ist der Bildschirm reflektierend oder matt?
- Zeigt eine Lampe direkt auf deinen Arbeitsplatz?
- Arbeitest du mit mattem Papier oder Hochglanzseiten?
- Sind die Prospekthüllen in deiner Kanzlei matt oder glänzend?
- Das Holz der Tische: Ist es poliert oder matt? Hell oder dunkel?
- Wo befinden sich Fenster? Wo kannst du die sog. Hauptfensterfront ausmachen?
Übrigens: Es wird empfohlen, dass die größte Lichtquelle (also viele Fenster) parallel zum Bildschirm ausgerichtet ist.
Der Kontrast zwischen dem Bildschirm und dem, was vor dir auf dem Schreibtisch steht, sollte auch nicht allzu hoch sein, damit deine Augen sich nicht ständig an hell und dunkel neu gewöhnen müssen.
Auch sollten weder der Ordner, der vor die liegt oder die Tastatur, die du möglicherweise ab und zu anschauen musst, noch der Bildschirm zu weit von dir weg sein. Das kann schlecht für die Augen sein und auf Dauer Sehschwächen hervorrufen.
Sind Bildschirm und Schreibtischablage am Büroarbeitsplatz zu nahe, bist du gezwungen, beim hin- und herschauen deinen Kopf hin und her zu bewegen, sodass sich auch deine Augen ständig neu an die Nähe anpassen müssen.
Ein zu lauter Büroarbeitsplatz stört die Konzentration und geht einem tierisch auf die Nerven. Wenn du das nächste Mal in deiner Ausbildungskanzlei bist, hör doch mal einen Moment hin:
- Wie laut ist der Drucker / Kopierer zu hören?
- Summt der Computer?
- Läuft jemand durch einen Gang, vielleicht sogar mit lauten Absätzen auf hartem Boden?
- Hörst du von deinem Arbeitsplatz aus die Kaffeemaschine?
- Bekommst du Gespräche von anderen Kollegen mit?
- Kommt der Straßenlärm bei dir an?
Es wird eine Lautstärke von dauerhaft 55 dB am Büroarbeitsplatz empfohlen.
Normale Gespräche im Abstand von einem Meter sind ca. 60 dB laut. Regen oder Kühlschrankgeräusche sind ein guter Vergleich für einen Schallpegel von ca. 50 dB. Wenn du oder deine Kollegen sich konzentrieren müssen, ist in etwa diese Lautstärke am besten.
Wenn man geistig nicht herausfordernde Arbeit hat, darf es bis zu 70 dB laut sein. Das ist in etwa so laut wie die Geräusche, denen man in einem ICE ausgesetzt ist: Leise Gespräche, das Betriebsgeräusch, Knistern und Rascheln sind hier mit einbezogen.
Zum Vergleich: Ab einem Dauerschallpegel von 80 dB kann die Gesundheit unter Lärmbelastungen leiden. 150 dB schädigen dem Ohr direkt. Hoffentlich sind diese Lautstärken an deinem Büroarbeitsplatz ausgeschlossen ;).
Aber auch leise Geräusche mit viel Informationsinhalt können die Konzentration und die Stimmung schnell dramatisch absinken lassen. Beispielsweise solltest du bei der Datenerfassung oder beim Buchen kein Radio hören.
Durchsagen, Werbung und Musik enthalten vielerlei Informationen und lenken dich von der Arbeit ab. Schlimmer noch, dein Kopf könnte sich überfordert fühlen.
Der §4 ArbSchG und die Arbeitsstättenregelung enthalten sehr allgemeine Vorschriften über das Klima bei der Arbeit im Büro. Die BGI 650 regelt das alles etwas genauer: Du darfst nur einer zulässigen Lufttemperatur von maximal 26°C ausgesetzt sein, die empfohlene Temperatur liegt bei 19°C bei sitzender Tätigkeit.
Auch die Luftfeuchte soll – logisch – nicht zu hoch und nicht zu niedrig sein. Für den Sommer gibt es spezielle Auflagen, die der Arbeitgeber erfüllen muss, damit seine Angestellten überhaupt arbeiten dürfen, sollte es wärmer als 26°C sein. Es ist wichtig, dass du vor UV-Strahlung geschützt und mit ausreichend Trinkwasser versorgt bist.
Arbeitsmittel: Freie Anordnung und Ergonomie sind wichtig
Der Anhang der Bildschirmarbeitsverordnung hat diverse Empfehlungen für die Arbeitsmittel, die du und dein Arbeitgeber bei der Arbeit am Schreibtisch beachten solltet. Neben Informationen über den Neigungswinkel, den deine Tastatur haben soll, bis hin zur Reflexionsklasse deines Bildschirms gibt es etliche Normen und Empfehlungen für alles rund um deinen Büroarbeitsplatz.
Die Empfehlungen beziehen sich auf alle Arbeitsmittel, die täglich gebraucht werden:
- Der Bildschirm
- Der Schreibtisch
- Der Bürostuhl
- Maus, Tastatur und Ähnliches
Für den Bildschirm gibt es gefühlt unendlich viele Normen und sehr viel, worauf man achten muss.
Der Bildschirm sollte ein LED-Bildschirm sein und keiner der inzwischen fast veralteten CRT-Bildschirme.
Die LED-Bildschirme kann man wiederum in verschiedenen Klassen (TN , IPS/SIPS, MVA/PVA) einteilen. Diese Klassen werden nach dem Kontrast, der Winkelabhängigkeit, Schaltzeiten und der Leistungsaufnahme bewertet.
Aber bevor ich dich jetzt mit DIN-Normen verwirre, fasse ich dir die Vorgaben für Bildschirme zusammen:
- Die Zeichen auf dem Bildschirm müssen scharf und groß genug zu sehen sein
- Die Strahlung des Bildschirms darf nicht zu hell oder kontrastreich sein
- Die Auflösung des Bildschirms sollte so hoch wie möglich sein
- Der Bildschirm muss nach hinten neigbar und in gewissem Maße auch drehbar sein
- Idealerweise ist der Bildschirm mit einer matten Folie versehen, sodass nichts in ihm reflektiert wird
- Der Bildschirm flimmert nicht
- Die Hauptfensterfront ist hinter oder neben dem Bildschirm
Die DIN EN 527 Norm „Büromöbel – Büro-Arbeitstische“ gibt Vorgaben für den Schreibtisch von deinem Büroarbeitsplatz an. Dieser sollte mindestens 1,60 m lang und 80 cm tief sein.
Das ermöglicht immer ein Ausweichen an eine Seite, sodass man dem Bildschirm auch mal ausweichen kann. Gleichzeitig kann zwischen dem Menschen und dem Bildschirm Tastatur und auch Papier liegen, ohne dass man Platzmangel erleidet.
Die Bewegungsfläche vor dem Schreibtisch, auf welcher man sich mit seinem Bürostuhl bewegen kann, soll mindestens 1,5 m² groß sein. Dabei soll jede Seite des Platzes mindestens 1 Meter breit sein.
Denkbar wäre also ein Platz von 1,5 m mal 1 m oder 1,23 mal 1,22 Metern, aber nicht 2 m mal 0,75 m.
Der Raum unter dem Schreibtisch darf nicht vollgestellt sein – Bewegungsfreiheit ermöglicht Haltungswechsel. Unter dem Schreibtisch sollte jeder Angestellte einen Beinfreiraum von mindestens 85 cm mal 1,20 m haben.
Das Ganze noch mal zusammengefasst:
- Schreibtischfläche: min. 160 cm x 80 cm
- Bewegungsfläche vor Schreibtisch: min. 1,5 m², Breite mindestens 1 Meter
- Bein- und Fußraum: min. 120 cm x 80 cm
Dein Bürostuhl muss ergonomisch, drehbar und standsicher sein und die natürliche Haltung unterstützen. Außerdem ist es wichtig, dass der Bürostuhl individuell anpassbar ist, wechselnde Sitzhaltungen ermöglicht und den Körper ideal abstützt.
Der Stuhl darf beim Zurücklehnen unter keinen Umständen kippen und der oder die Steuerfachangestellte muss sich in ihm selbstverständlich sicher und auch gemütlich aufgehoben fühlen. Dazu gehört, dass eine Sitzfederung vorhanden sein sollte.
Rücken- und Armlehnen müssen ergonomisch und sinnvoll angeordnet sein und den individuellen Bedürfnissen anpassbar sein.
Als Computermaus sind die großen Mäuse geeignet. Die kleinen Reise- oder Laptopmäuse sind nicht an die Größe einer menschlichen Hand angepasst und können bei einer Dauerbenutzung Schmerzen in Form einer Sehnenscheitentzündung oder dem sogenannten „Maus-Arm“ führen.
Der Maus-Arm ist eine Art Äquivalent zum Tennis-Arm: Durch zu hohe Belastung beim Tennis kann der Arm dauerhaft schmerzen. Durch zu viel oder ergonomisch falsche Arbeit mit einer Computermaus am Büroarbeitsplatz kann der Arm ebenfalls dauerhaft schmerzen.
Große Computermäuse haben
- eine Länge von mind. 10 cm und
- eine Breite von mind. 5 cm.
Sollten trotz einer angenehm führbaren Maus Komplikationen entstehen, kann eine horizontale Maus Abhilfe verschaffen. Durch die Art, wie man die Maus bedient, wird der Unterarm nicht wie bei herkömmlichen Mäusen um 90° gedreht.
Dadurch gibt es weniger Belastungen auf den Sehnen und Muskeln der Hand und den Unterarmknochen.
Im Gegensatz zu normalen Mäusen kosten horizontale Mäuse allerdings i.d.R. EUR 20,00 – EUR 100,00.
Tastaturen und alle weiteren Eingabegeräte sollen laut der BGI 650 frei auf dem Schreibtisch positionierbar sein, sodass man sich die Geräte dorthin stellen kann, wo man sie am bequemsten bedienen kann.
Allgemein darf nichts dafür sorgen, dass man die Arme so weit ausstreckt (beispielsweise wenn zwischen dir und der Tastatur noch ein ganzer aufgeklappter Ordner liegt), dass die Halswirbelsäule beim Tippen belastet wird.
Die Arbeit soll sich so natürlich und bequem wie möglich anfühlen.
Übrigens: Jeder Arbeitnehmer und Azubi ist berechtigt, dem Chef Vorschläge zu den Themen Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit zu machen.
Abgesehen davon, dass sich jeder gute Arbeitgeber für ein gesundes Personal interessiert, bist du auch nach § 17 ArbSchG dazu berechtigt, Fragen und Vorschläge aufzubringen!
Also: Trau‘ dich, wenn dir etwas auf dem Herzen liegt und frage nach der bestmöglichen Gestaltung von deinem Büroarbeitsplatz. Davon profitiert auch der Chef.
Jetzt bist du über die wichtigsten Punkte der BGI 650 informiert und weißt, wie dein Büroarbeitsplatz gestaltet sein muss und warum es so viele Normen und Vorschriften gibt. Wie sieht’s bei dir aus? Hast du schon mit körperlichen Problemen zu kämpfen gehabt? Wie sieht dein Büroarbeitsplatz aus? Hinterlasse mir doch einen Kommentar!
1 Comment
Ich habe folgende Erfahrung gemacht. Ich befinde mich in einer vom Arbeitsamt geförderten Umschulung zum Fachinformatiker. Die Bürostühle in meiner Schule sind eine Katastrophe. Der Bildungsträger will nicht Zuständig sein. Das Arbeistamt auch nicht. Die IHK interessiert das Problem nicht. Ich werde von A nach B geschickt und zurück. Ich hatte inen Bandscheibenvorfall weswegen ich Berufsunfähig bin und bekomme keinen ergonomischen Stuhl zur Verfügenung gestellt. Ich lasse mciht Mittlerweile vom arzt fit Spritzen damit ich die Ausbildung absolvieren kann.