In den vergangenen Wochen haben wir uns schon sehr intensiv mit der Suche nach dem richtigen Ausbildungsplatz, dem Vorstellungsgespräch, Verdienstmöglichkeiten sowie Rechten und Pflichten eines Steuerfachangestellten beschäftigt.
Nun wollen wir aber doch etwas tiefer in das Geschehen eintauchen. Ihr sollt wissen, was genau der Beruf der Steuerfachangestellten und vor allem die Ausbildung beinhalten. Erste Ansätze haben wir ja im vergangenen Artikel schon erklärt.
Freut euch auf eine nun folgende Artikelreihe zu den verschiedensten Ausbildungsinhalten, Fachbegriffen und vielem mehr.
Beide Begriffe hören sich sehr ähnlich an und können leicht verwechselt werden. Daher wollen wir zunächst eine Klärung herbeiführen.
Der Rahmenlehrplan bildet die Grundlage für den Unterricht in der Berufsschule. Dieser Plan wird von Sachverständigen in den einzelnen Bundesländern erarbeitet, und zwar wenn
Der Rahmenlehrplan enthält alle Lernziele und Lerninhalte, die im Berufsschulunterricht zu vermitteln bzw. zu erreichen sind.
Wie in vielen anderen Berufen auch bringen die Auszubildenden zum Steuerfachangestellten ganz unterschiedliche Erfahrungen und Vorkenntnisse mit.
Das bedeutet, dass sich die Lehrer jedes Jahr aufs Neue auf die Neuankömmlinge in den Berufsschulklassen einstellen müssen. Daher ist es nicht möglich und auch nicht vorgesehen, dass der Rahmenlehrplan den Unterricht komplett regelt.
Beim Rahmenlehrplan handelt es sich „lediglich“ um einen Rahmenplan, der die einzelnen Lernfelder in strukturierter Form enthält. Die Art und Weise der Vermittlung des Unterrichtsstoffs ist dem Lehrer individuell überlassen.
Beschlossen werden die Rahmenlehrpläne durch die Ständige Konferenz der Kultusminister und –senatoren der einzelnen Länder. Sie enthalten Lerngebiete, Lernziele, Lerninhalte und Zeitrichtwerte.
[sam id=“3″ codes=“true“]
Der Ausbildungsrahmenplan für Steuerfachangestellte ist ein Teil der Ausbildungsordnung und gibt eine grobe zeitliche und sachliche Gliederung der betrieblichen Ausbildungsinhalte vor.
Er dient dem Ausbilder und Auszubildenden gleichermaßen als Vorgabe für den betrieblichen Ausbildungsplan.
Der Ausbildungsrahmenplan wird regelmäßig als Anlage dem Ausbildungsvertrag beigefügt.
Es muss schriftlich nachgewiesen werden, dass der Ausbilder dem Auszubildenden zum Steuerfachangestellten die erforderlichen Kenntnisse vermittelt hat. Dies wird hierfür im Ausbildungsnachweis(-heft) festgehalten und mittels Unterschrift beider Seiten bestätigt.
Demnach hat der Ausbilder dem Auszubildenden folgende Fertigkeiten und Kenntnisse zu vermitteln:
Abgabenordnung
Umsatzsteuer
Einkommensteuer
Körperschaftsteuer
Gewerbesteuer
Bewertungsgesetz
Vermögensteuer
Zu erkennen ist, dass selbstverständlich bei Lehr- und Ausbildungsplan für Steuerfachangestellte sehr viele fachliche und begriffliche Überschneidungen vorhanden sind. Und das muss natürlich so sein, da Berufsschule und Ausbildungsbetrieb insgesamt ein gemeinsames Ergebnis verfolgen – den letztendlich erfolgreichen Abschluss der Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten.
In der Berufsschule werden in der Tat auch genau die Inhalte und Zeitvorgaben durchgesetzt, um am Ende die schriftliche und mündliche Abschlussprüfung vor der Steuerberaterkammer bestehen zu können.
Ob in jedem Betrieb auch alle genannten Bereiche abgedeckt werden, ist fraglich. Hier kommt es stark auf die Ausrichtung des Ausbildungsbetriebes an. Hat sich eine Kanzlei sehr stark auf ein Beratungsfeld spezialisiert, so wird sich auch die Ausbildung bzw. die Vermittlung der Fähigkeiten darauf konzentrieren.
Wir sind uns bewusst, dass dieser Artikel sehr viel Theorie enthält. So hat aber der Auszubildende vielleicht auch die Möglichkeit, immer mal wieder hineinzulesen und einfach die Kontrollmöglichkeit für sich, ob er auch die wesentlichen Ausbildungsinhalte erfährt.
Welche Erfahrungen hast du gemacht? Kommen dir die Inhalte bekannt vor? Lass uns von deinen Erfahrungen im Forum teilhaben.
2 Comments
Hallo Herr Bläse,
ich habe gelesen, dass Sie ein Steuerazubi-Schulungskonzept anbieten. Wie finde ich das genau ?
Mit freundlichen Grüßen
K. Wefelmeyer
Hallo Frau Wefelmeyer,
Sie haben Recht. Seit diesem Ausbildungsjahr bieten wir ein Schulungskonzept für Steuerazubis an.
Schreiben Sie mir gerne eine E-Mail an melchior.blaese@www.steuerazubi.de, dann lasse ich Ihnen alle Informationen zukommen.
Viele Grüße
Melchior Bläse