Aufgaben Steuerfachangestellte – Entspricht die Theorie der Praxis, was die Aufgaben von Steuerfachangestellten betrifft?
Wer kennt das nicht… Im Grunde ist alles gesetzlich geregelt, man sollte sich daran halten… und dennoch sieht es in der Praxis anders aus!
So verhält es sich oftmals auch bei den Aufgaben einer Steuerfachangestellten. Der heutige Beitrag soll sich diesem Thema widmen und darstellen, welche Aufgaben Steuerfachangestellte übernehmen dürfen.
Wie bereits in einem unserer vorhergehenden Beiträge beschrieben, sind Steuerfachangestellte die qualifizierten Mitarbeiter beim Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer und vereidigten Buchprüfer. Sie unterstützen den Praxisinhaber bei seiner steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Beratungstätigkeit für Mandanten, in dem sie diesem durch ihre tägliche Arbeit zuarbeiten.
Aber was genau gehört zu diesen Arbeiten?
Die Steuerberaterkammern nennen die nachfolgenden Aufgaben für Steuerfachangestellte:
Die von den Steuerfachangestellten erarbeiteten Ergebnisse werden dann dem Steuerberater vorgelegt. Dieser kann sie dann zusammenfügen und dem Mandanten im Rahmen seiner Beratung vorstellen.
Was früher alles noch per Hand erledigt werden musste – heute werden diese Aufgaben in allen Steuerberaterpraxen mittels PC unterstützt. Aufgabe wird es demnach für alle Steuerfachangestellte auch sein, die entsprechende berufsbezogene Software zu erlernen.
In einer durchgeführten Umfrage haben wir die Lieblingsaufgaben von Steuerfachangestellten herausfinden können:
Man könnte nun fragen, was eigentlich der Steuerberater noch zu erledigen hat. Theoretisch muss er einen Großteil der oben genannten Aufgaben zu Ende führen. Schließlich ist es den Steuerfachangestellten eigentlich „nur“ vorgehalten, dem Steuerberater die Vorarbeit zu erbringen.
Büro- und Verwaltungsarbeiten, das versteht sich von selbst, werden von den Steuerfachangestellten in vollem Umfang übernommen. Damit hat der Steuerberater nichts zu tun und verlässt sich zu 100% auf seine Mitarbeiter.
Steuererklärungen und Bilanzen hingegen müssen zwingend vom Steuerberater abgeschlossen, kontrolliert und unterzeichnet werden. Liegen dem Steuerberater die vorbereiteten Ergebnisse des Steuerfachangestellten vor, so kann er diese übernehmen und zu Ende bringen.
Je nach Kenntnisstand des Steuerfachangestellten müssen dann noch verschiedene Abschlussarbeiten vom Steuerberater durchgeführt werden. Mitarbeiter, die bereits seit vielen Jahren in dem Beruf arbeiten, werden ihrem Vorgesetzten vermutlich schon ein abschlussreifes Ergebnis vorlegen können.
Des Weiteren nutzt der Steuerberater die Ergebnisse seines Mitarbeiters als Gesprächs- und Beratungsgrundlage, wenn er mit dem entsprechenden Mandanten zusammenkommt.
Ein Beispiel: Herr Müller ist mit seinem Betriebsergebnis im Laufe des Jahres nicht zufrieden und fragt sich, an welcher Stelle Einspar-Potenzial erkennbar ist. Er vereinbart mit seinem Steuerberater Meier einen Beratungstermin. Damit Herr Meier sich auf diesem Termin vorbereiten kann wird er sich von seiner Steuerfachangestellten die aktuellen Auswertungen aus der Buchhaltung vorlegen lassen. Hier fallen Begriffe wie „BWA“, „SuSa“, „Primanota“.
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Was heißt das? Es soll nicht bedeuten, dass der Steuerberater einfach die vorgelegten Ergebnisse seiner Mitarbeiter übernimmt und seinen Mandanten als seine eigene Arbeit vorstellt. Steuerberater übernehmen einen sehr großen und extrem bedeutsamen Teil der Steuerberatung. Der Name sagt es ja bereits: Beratung! Aber dies sei in einem der folgenden Artikel näher erläutert.
Die Steuerfachangestellten arbeiten aber in der Regel so selbständig, dass die Buchhaltungen, Gehaltsabrechnungen usw. komplett von ihnen übernommen werden. Der Steuerberater als Bindeglied zum Mandanten ist faktisch in einigen Bereichen gar nicht erforderlich. Die Steuerfachangestellten selbst stehen in engem und regelmäßigem Kontakt zu den Mandanten. Sie nehmen die Informationen und Unterlagen dieser entgegen, bearbeiten sie und reichen sie an den Mandanten zurück.
Sehen wir uns einzelne Tätigkeiten noch genauer an. Gerade dann, wenn die Ausbildung zur Steuerfachangestellten noch vor einem liegt, werden die vorgenannten Bezeichnungen natürlich noch nicht wirklich geläufig sein. Daher hier nun eine etwas vereinfachte Beschreibung:
Allgemeine Büro- und Verwaltungsarbeiten
Buchführung für Mandanten erledigen
Steuererklärungen für Betriebe und Privatpersonen vorbereiten
Lohn- und Gehaltsabrechnungen für Betriebe durchführen
Bei den oben genannten Aufgaben handelt es sich um die Hauptbereiche der Tätigkeit als Steuerfachangestellte. Da aber nicht jeder Steuerberater ein und dieselben Unternehmensbranchen betreut, wird sich das Spektrum der Arbeiten von Büro zu Büro unterschiedlich sein. Einige Steuerberater haben sich im Laufe der Jahre sogar auf besondere Branchen spezialisiert. So gibt es Berater, die z.B. ausschließlich Ärzte oder landwirtschaftliche Betriebe zu ihren Mandanten zählen.
Da fallen einzelne Aufgaben (z.B. Gewerbesteuer bei Ärzten) ersatzlos weg. Andere Spezialaufgaben können dann aber hinzukommen. Oftmals genießen die Steuerfachangestellten solcher spezialisierter Kanzleien auch zusätzliche Fortbildungen in diesen Bereichen.
Vielleicht hat ein Steuerberater auch den Titel des Wirtschaftsprüfers. Hier bietet sich unter Umständen dann für die Steuerfachangestellten die Möglichkeit, bei kleineren Prüfungsaufträgen als Assistent mitzuwirken. Solche Privilegien bilden sich dann positiv im Lebenslauf ab.
Zuletzt soll noch berichtet werden, welche Tätigkeiten eine Steuerfachangestellte auf keinen Fall übernehmen wird, weil genau an diesem Punkt der Hauptschwerpunkt des Steuerberaters einsetzt.
Natürlich wird es auch bei den Aufgaben von Steuerfachangestellten und denen des vorgesetzten Steuerberaters immer eine Überordnung bzw. Unterordnung geben.
Dennoch muss man sich stets vor Augen halten, dass beide Seiten nicht ohne die andere bestehen können. Es ist ein gutes Zusammenspiel erforderlich. Erfahrungsgemäß wird der Steuerberater seine Steuerfachangestellten aufgrund ihrer Arbeiten schätzen.
Welche Erfahrung hast du mit dem Zusammenspiel zwischen Steuerberater und Steuerfachangestellten gemacht? Wir freuen uns über einen Erfahrungsbericht im Forum.
2 Comments
Einige StB machen alles und lassen demnach den StFA nur einfache Aufgaben machen, die der StB dann selber auch noch überprüft. Selbst wenn der StB am Samstag in die Kanzlei kommen muss.
Einige StB würde ungerne herausfordende Aufgaben den StFA übergeben, weil sonst ist die Gefahr, dass der StB haftet, zu groß.
Ich habe den anderen Extremfall kennen gelernt, der Stb macht nur bei den Lieblingsmandanten noch etwas und bei allen anderen wird die Arbeit komplett an Stfa abgegeben und sich noch beim Mandantengespräch mit fremden Federn geschmückt.
Jetzt habe ich aber nochmal eine zusammenfassende Frage: Also Buchhaltung und Voranmeldungen dürfen wir offiziell MACHEN und Abschlüsse und Steuererklärungen nur VORBEREITEN? Finde die offizielle Formulierung schon wichtig, z.B. bei Tätigkeitsbeschreibung im Lebenslauf etc., selbst wenn es manchmal der Realität entspricht – man darf ja nicht schreiben, man hat alles gemacht während der Stb im Urlaub war, oder?