Ausbildung, Praktika und Studium sind nicht nur sehr anstrengend und zeitraubend, sondern mitunter auch mit erheblichem Kostenaufwand verbunden. Immer häufiger müssen junge Auszubildende einen Bildungskredit in Anspruch nehmen, um ihre Kosten zu decken. Doch gerade bei Bildungskrediten kannst du dir steuerliche Vorteile zunutze machen. Wir zeigen dir, was du steuerlich absetzen kannst und wie du dies in der Praxis bewerkstelligst.
Mit dem Bildungskreditprogramm der Bundesregierung hat der deutsche Staat seinen jungen Auszubildenden ein attraktives Geldbeschaffungsinstrument zur Verfügung gestellt, mit dem Azubis in akuter Geldnot Unterstützung bei finanziellen Engpässen erhalten können. Bis zu 7.200 Euro lassen sich auf diesem Wege beschaffen.
Eine andere Alternative bietet – unter bestimmten Voraussetzungen – das sogenannte BAB, kurz für Berufsausbildungsbeihilfe. Allerdings ist die Beantragung staatlicher Fördergelder in der Regel auch mit einem langen bürokratischen Vorlauf verbunden. Auch deswegen greifen immer mehr junge Auszubildende in Deutschland zum Sofortkredit.
Doch gerade beim Privatkredit lauern oftmals Kostenfallen, weswegen du dich vor Vertragsabschluss ausreichend informieren solltest. Die Sofortkredit-Tipps auf sofortkredite-24.com beispielsweise geben dir einen Rundum-Überblick darüber, was du beim geliehenen Geld unbedingt beachten solltest.
Dies betrifft natürlich in erster Linie das Zinsniveau. Je geringer dieses ausfällt, desto weniger „kostet“ dich der Kredit letztendlich. Darüber hinaus kannst du eben jene Zinskosten auch steuerlich geltend machen – und dir auf diesem Wege einige Gelder über deine Steuererklärung zurückholen und als angehender Steuerprofi dein erlerntes Ausbildungswissen gleich einmal in der Praxis unter Beweis stellen.
Die aktuelle Rechtslage in Deutschland ist eindeutig: Ausbildungskosten kannst du von der Steuer absetzen. Und zu diesen zählen auch Zinskosten aus Krediten. Um aber direkt mit einem weit verbreiteten Irrtum aufzuräumen: Tilgungskosten lassen sich nicht von der Steuer absetzen, weder als Werbungskosten noch als Sonderausgaben.
Besonders erfreulich dürfte es für dich allerdings sein, dass du die Schuldzinsen sogar dann steuerlich geltend machen kannst, wenn du den Kredit erst nach Abschluss deiner Ausbildung zurückzahlst.
Es kommt also darauf an, ob du den Kredit für eine Erst- oder Zweitausbildung nutzt oder genutzt hast. Unter einer Erstausbildung ist steuerrechtlich eine Lehre definiert, die notwendig für deinen späteren Beruf ist. Ob du mit dieser Ausbildung nun bereits Geld verdienst oder nicht, entscheidet darüber, ob du die Kreditzinsen als Werbungskosten oder Sonderausgaben absetzen musst.
Im Falle einer Zweitausbildung werden die Kosten für die neue Ausbildung wie Weiterbildungskosten behandelt und dürfen somit als Werbungskosten steuerlich geltend gemacht werden. Hierfür gilt allerdings die Bedingung, dass die vorangegangene Ausbildung mindestens ein Kalenderjahr andauerte und mit einer Prüfung abgeschlossen wurde.
Sofern du dich gerade in der Ausbildung zum Steuerfachangestellten befindest und einen Kredit zur Finanzierung deiner Ausbildung nutzt, bietet dieser dir eine optimale Gelegenheit, dein bereits erlerntes Fachwissen auf die Probe zu stellen. In der Praxis wirst du eine der beiden folgenden Möglichkeiten ausführen müssen:
Bedenken musst du unbedingt, dass du deine Ausgaben durch entsprechende Belege nachweisen musst. Bei den Kreditzinsen werden also entweder deine Kontoauszüge oder auch der Kreditvertrag vom zuständigen Finanzamt eingefordert. Bewahre diese Dokumente also unbedingt auf.
Darüber hinaus kannst du natürlich nicht nur Zinsen, sondern auch andere Ausbildungskosten von der Steuer absetzen. Hierzu zählen:
Voraussetzung dafür, dass du Kreditzinsen steuerlich absetzen kannst, ist logischerweise, dass du auch tatsächlich Steuern gezahlt hast, also steuerpflichtig bist. Um dir die Facetten deiner Steuerpflicht, aber auch deines Steuerrechts etwas näherzubringen, haben wir typische Szenarien für dich zusammengestellt.
Du studierst zum ersten Mal und hast fleißig alle Unterlagen über deine Ausgaben, die mit deiner Ausbildung in Verbindung stehen, aufbewahrt und zusammengetragen. Die zusammengerechneten Gesamtkosten trägst du im Hauptformular deiner Steuererklärung auf der zweiten Seite unter „Sonderausgaben“ ein. Bis zu 6.000 Euro darfst du hier jährlich von der Steuer absetzen. Leider verdienst du aber im Studium noch kein Geld und zahlst somit auch keine Steuern. Somit kannst du auch nichts absetzen. Und da Sonderausgaben nur in dem Jahr geltend gemacht werden dürfen, in dem sie bezahlt wurden, verfällt dein eigentlicher Steuervorteil.
Du beginnst eine Ausbildung und verdienst ein bescheidenes, aber immerhin ausreichendes Gehalt. Weil du monatlich nur wenig Geld zur Verfügung hast, sammelst du fleißig alle Nachweise über deine Ausgaben, vom Busticket bis zu den Portokosten für deine Bewerbungen. Die Gesamtkosten rechnest du zusammen und trägst diese in der Anlage N deiner Steuererklärung ein – denn du hast ja noch keine vorherige Ausbildung absolviert und verdienst mit deiner Erstausbildung bereits Geld. Diese Werbungskosten verrechnet das Finanzamt nun mit deinen Jahreseinnahmen, sodass nur der Restbetrag versteuert wird.
Du hast bereits eine Ausbildung absolviert, die länger als ein Jahr andauerte und die du erfolgreich mit einer Abschlussprüfung abgeschlossen hast. Nun entscheidest du dich dafür, ein Studium zu beginnen. Da es sich hier um eine Zweitausbildung handelt, darfst du die anfallenden Kosten als Werbungskosten in deiner Steuererklärung geltend machen. Nur leider verdienst du während des Studiums kein Geld und kannst somit auch keine Werbungskosten anführen. Nun entscheidest du dich aber dafür, die Kosten zu schieben und nicht in der Steuererklärung anzuführen, solange du nichts verdienst. Erst ab dem ersten Jahr, da du Einnahmen erzielst, führst du die Studienkosten auf. Man nennt dieses Vorgehen Verlustvortrag. Mit diesem kleinen, aber durchweg legalen Steuertrick kannst du deine Kosten also nachträglich geltend machen.
Hast du einen Kredit aufgenommen, um deine Ausbildung darüber zu finanzieren? Hast du vielleicht gute Tipps für andere Auszubildende, die auch über einen Kredit nachdenken? Dann schreibe doch einen Post im Forum und lass uns an deinen Erfahrungen teilhaben.
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1 Kommentar
Christiane Boder
Jun 02, 2017 09:27 amErst einmal: Ein großes Lob für dieses tolle Projekt, eine solche Anlaufstelle für Auszubildende ist wirklich viel wert. Zu diesem Beitrag denke ich aber, man sollte nicht zu leichtfertig einen Kredit für die Ausbildung aufnehmen.