Da Lehrjahre bekanntlich keine Herrenjahre und noch weniger „Millionärsjahre“ sind, benötigen die meisten Azubis finanzielle Unterstützung.
Das Ausbildungsgehalt ist oft schmaler als ein Strohhalm. Aus diesem lebt ein Großteil der auszubildenden Jugendlichen noch daheim im geliebten Elternhaus.
Für die einen ist es ein Segen: „Hotel Mama“ beschert zumeist Vollpension zum Nulltarif – inklusive Wäscheservice und gut gemeinten Ratschlägen für dein Leben.
So weit, so gut.
Nun gibt es aber andererseits Umstände, die es nicht erlauben, dass du zuhause bei deinen Eltern verweilst, während du dein fleißiges Azubi-Dasein pflegst.
Zum Beispiel, wenn sich der Ort deiner Ausbildungsstätte zu weit entfernt von den heimischen Gefilden befindet.
Oder wenn du bereits 18 oder älter bist und/oder eventuell selbst schon eine Familie gegründet hast.
Unter diesen Umständen wäre es gelinde gesagt suboptimal für dich, weiterhin mit Mutter und Vater im selben Terrain zu leben (es sei denn, diese besitzen eine große Villa mit Ost- und Westflügel oder Einliegerwohnung, die du bewohnen darfst ;-))…
Im Folgenden wirst du also über Möglichkeiten der staatlichen Finanzstützen in der Ausbildungszeit aufgeklärt.
Genauer gesagt, erfährst du hier die wichtigsten Infos über die Berufsausbildungsbeihilfe (kurz: BAB)
Was ist nun diese Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)?
www.bafoeg-aktuell.de meint dazu:
„Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) ist eine staatliche Förderung, die man als Auszubildender und als Teilnehmer einer berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahme beantragen kann. Der Zweck dieser Förderung liegt darin, einem Auszubildenden eine finanzielle Grundlage zu gewähren, falls die Ausbildungsstätte zu weit von den eigenen Eltern entfernt liegt und deshalb eine eigene Haushaltsführung nötig wird.“
Die Berufsausbildungsbeihilfe ist eine Förderung der Bundesagentur für Arbeit. Das Sozialgesetzbuch (§§60 ff. SGB III) regelt diese Leistung.
Wer ist zum BAB- Bezug berechtigt?
„Auszubildende haben einen Anspruch auf Berufsausbildungsbeihilfe, wenn die Berufsausbildung förderungsfähig ist, sie zum förderungsfähigen Personenkreis gehören und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht selbst bestreiten können.“ (§ 56 SGB III)
Die Azubis, deren Elternhaus zu weit entfernt von der Ausbildungsstätte liegt (mehr als zwei Stunden Fahrtzeit) können BAB beantragen.
Wichtig ist außerdem, dass deine Ausbildung in Deutschland zur Liste der anerkannten Ausbildungsberufe gehört.
Dazu kannst du dich hier informieren.
BAB- berechtigt sind außerdem Personen:
- über 18 Jahre,
- die verheiratet sind oder es waren und/ oder
- mindestens 1 Kind haben
Für die beiden letzten Punkte ist es unerheblich, wenn das Elternhaus in der Nähe zum Ausbildungsbetrieb liegt.
Übrigens ist es unter gewissen Umständen auch möglich, dass du gefördert wirst, wenn du deine Ausbildung im Ausland absolvierst.
Wann muss BAB beantragt werden?
Bestenfalls liest du diesen Artikel und beantragst vor dem Beginn deiner Ausbildung die Berufsausbildungsbeihilfe (es sei denn, du wusstest bereits davon und beziehst schon diese Art finanzieller Unterstützung).
Denn rückwirkend kann BAB nur vor Beginn des Monats der Antragstellung gezahlt werden.
Deine Bewilligung, insoweit eine solche erfolgt ist, gilt 18 Monate.
Danach müsstest du einen Folgeantrag stellen.
[sam id=“3″ codes=“true“]
Wie viel BAB erhalte ich?
Das richtet sich in erster Linie nach Art der Unterbringung.
Im Übrigen wird dein eigenes Einkommen komplett auf die Berufsausbildungsbeihilfe angerechnet.
Im Gegensatz dazu werden eventuelle Finanzspritzen seitens deines Lebenspartners/ Ehegatten oder deiner Eltern nur berücksichtigt, wenn diese bestimmte Freibeträge überschreiten.
Du kannst mithilfe diverser BAB- Rechner einfach testen, wie viel dir von diesem Geldmittel potentiell zur Verfügung stehen würde beispielsweise hier.
Hier eine Beispielrechnung für Auszubildende, die nicht verheiratet/ in einer Lebensgemeinschaft leben und eine eigene Wohnung bezogen haben bzw. zur Untermiete wohnen:
Sven, 19, wohnte bislang bei seinen Eltern in Stendal, hat nun aber einen Ausbildungsplatz zum Chemikanten in Halle gefunden. Seine monatliche Ausbildungsvergütung beträgt 320 Euro, seine Wohnung kostet ihn 230 Euro. Svens Gesamtbedarf setzt sich nun wie folgt zusammen:
- Grundbedarf: 348 Euro
- Mietpauschale: 224 Euro (maximaler anzurechnender Betrag)
- Bedarf für Arbeitskleidung: 12 Euro
- Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnung und Ausbildungsplatz: 41 Euro
- Fahrtkosten für Familienheimfahrt: 14 Euro*
= Gesamtbedarf: 639 Euro
Von Svens Gesamtbedarf wird nun seine monatliche Ausbildungsvergütung wieder abgezogen. Nicht angerechnet wird dabei ein Freibetrag von 58 Euro.
Gesamtbedarf: 639 Euro
minus anzurechnendes Einkommen (320 Euro – 58 Euro): 262 Euro
= Verbleibender Bedarf: 377 Euro
Nun wird das Einkommen von Svens Eltern herangezogen, die zusammen im Monat 1900 Euro verdienen. Davon werden allerdings diverse Freibeträge abgezogen:
- Einkommen der Eltern: 1900 Euro
- minus Freibetrag für die Eltern: 1605 Euro*
- minus weiterer Freibetrag: 567 Euro*
= Verbleibendes Elterneinkommen: -272 Euro
Das Einkommen der Eltern liegt unter den Freibeträgen und wird deshalb nicht angerechnet. Würde das Elterneinkommen die Freibeträge übersteigen, blieben davon 50 Prozent anrechnungsfrei.
= BAB: 377 Euro
Letztlich erhält Sven neben seiner Ausbildungsvergütung vom Betrieb also noch insgesamt rund 377 Euro BAB von der Arbeitsagentur.
* Diese Freibeträge, wie oben bereits erwähnt, sind nur dann ansetzbar, wenn eine tägliche Pendelfahrt zwischen Elternhaus und Ausbildungsstätte unzumutbar wäre.
Läge in diesem Beispiel das Einkommen von Svens Eltern über den dafür vorgesehenen Freibeträgen, würden diese auf das BAB angerechnet werden.
Gilt für Wohnheime & Internate dasselbe?
Gesetzt dem Falle, dass du während deiner Ausbildungszeit in einem Wohnheim oder Internat lebst, gelten andere Berechnungsgrundlagen.
Für weitere Informationen zu dieser Konstellation wende dich bitte an die Agentur für Arbeit deines Vertrauens :-).
Gibt es für den Bezug von Berufsausbildungsbeihilfe Ausnahmen/ Ausschlusskriterien?
Ja, die gibt es (leider).
Für rein schulische Ausbildungen (z.B. Ergotherapie, Physiotherapie) wird kein BAB gezahlt.
Auch für den Fall, dass du bereits eine Erstausbildung mit einer mindestens 2- jährigen Ausbildungszeit erfolgreich absolviert hast, wird dir der BAB- Bezug verwehrt.
Ausnahme ist hier gegeben, wenn du mit deiner Erstausbildung keine zukunftsträchtigen Erfolgschancen auf dem Arbeitsmarkt hättest.
Für Menschen mit Behinderung gelten bessere Chancen auf die Beurteilung bezüglich einer zweiten Ausbildung und der oben genannten Ausbildungsdauer.
Falls du also keines dieser letzt genannten Kriterien erfüllst, gratuliere! Dann beantrage deine BAB am besten gleich!
Hast du Erfahrungen mit der Antragstellung oder dem Bezug von BAB?
Teile das doch in unserem Forum mit!
2 Comments
Die Berechnung sieht sehr interessant aus. Ich kann den Beitrag hier also nur empfehlen!
Bei BAB lohnt es sich nämlich kritisch nachzufragen! Nachdem mir erst 10 Monate die Leistung verweigert wurde, wurde mir schließlich (eigene Wohnung, zwei Kinder und alleinerziehend) lediglich € 250,00 monatlich ausgezahlt. Meine Ausbildungsvergütung überstieg diesen Betrag auch nur um wenige Euro.
Also: Unbedingt informieren, WAS tatsächlich zusteht! Und nicht nachgeben: Diese Leistung wird uns vom Gesetz zugesichert. Man ist kein „undankbarer Schmarotzer“ wenn man die Hilfe in Anspruch nimmt, auch wenn einige Arbeitsamt-Menschen das einen gerne spüren lassen. 😉
Hallo…vielleicht könnt ihr mir weiterhelfen. Ich bin alleinerziehende Mutter mit einem nicht allzu hohem Gehalt…leider… und ohne Aufstockung durchs Amt.Meine Tochter möchte eine schulische Ausbildung zur Physiotherapeutin machen, die sogar Schulgeld kostet. Muss dafür in eine andere Stadt ziehen weil wir auf dem Dorf wohnen und die öffentliche Bus/Zugverbindung nicht gegeben ist und auch zu weit wär. Warum bekommt sie kein BAB? Das ist mir ein Rätsel. kann ich irgendwo anders für sie Unterstützung beantragen?
Danke für eure Hilfe