Die Arbeitswelt bietet viel Platz für Konflikte. Oft lassen sich diese friedlich lösen. Schwieriger wird es hingegen, wenn es sich um Belästigung oder üble Nachrede am Arbeitsplatz handelt. Mobbing kann schlimme Folgen für die Betroffenen haben, weshalb diese sich dagegen schnellstmöglich wehren sollten. Der Berufsverband der Rechtsjournalisten e.V. klärt im Interview mit steuerazubi.de über das Thema „Mobbing am Arbeitsplatz“ und was Ihr dagegen tun könnt auf. – Isabel Frankenberg
Steuerazubi.de: Wann spricht man von Mobbing? Ist jeder unfreundliche Umgang gleich Mobbing?
BvdR: Der Begriff „Mobbing“ geht auf das englische Wort „mob“ zurück und bedeutet so viel, wie Pöbel oder Gesindel. Zugleich stellt das Verb aber auch die Bedeutung „jemanden bedrängen und anzugreifen“ dar. Damit erklärt sich der Begriff schon fast von allein. Von Mobbing am Arbeitsplatz spricht man, wenn es zu einer konfliktbelasteten Situation zwischen Kollegen oder Vorgesetzten und Untergebenen kommt. Dabei wird das Opfer zielgerichtet belästigt oder ausgegrenzt. Die Täter sehen sich meist dann am Ziel und in ihrem Handeln bestätigt, wenn das Opfer das Unternehmen aufgrund der Belästigungen verlässt.
Steuerazubi.de: Gibt es unterschiedliche Formen von Mobbing?
BvdR: Ja! Mobbing kann zwischen vielen Ebenen ausgehen. So kann es zum einen zu Mobbing zwischen den Kollegen kommen. Andererseits kann das Mobbing aber auch vom Chef oder einem anderen Vorgesetzten gegenüber einem Untergebenen ausgehen. Zudem kann Mobbing z.B. aufgrund der ethnischen Herkunft, dem Geschlecht oder der Religion stattfinden.
Steuerazubi.de: Wie erkenne ich Mobbing am Arbeitsplatz?
BvdR: Viele Betroffene sind verunsichert, weil sie nicht wissen, ab wann eine Handlung als Mobbing gilt. Oft liegt nämlich nur eine dünne Linie zwischen heftigen Streitigkeiten mit psychosozialen Folgen und dem konstanten Vorgehen des Mobbens. Es gibt aber einige Merkmale die sehr typisch für Mobbing sind. So ist es z.B. nicht unnormal, dass ein Arbeitgeber sein Personal lautstark kritisiert, wenn dieser verärgert oder mit der Gesamtsituation unzufrieden ist. Beim Mobbing jedoch sieht das anders aus. In diesem Fall wird nämlich dauerhaft eine einzelne Person immer wieder angegriffen. Dafür gibt es allerdings keine plausiblen Gründe. Zudem erfolgt längst keine konstruktive Kritik mehr. Hierbei ist es vielmehr so, dass von vornherein das Ziel der Destruktivität und der Wunsch, sich an jemanden abzuregen und ihn zur Kündigung zu bewegen, besteht. Beim Mobbing zeigt der Angreifer ganz offen die Abneigung gegenüber dem Opfer. Es hält ihm auch nicht davon ab, wenn dieser erkennt, dass das Opfer bereits psychisch verletzt ist. Außerdem finden die Handlungen regelmäßig statt.
Steuerazubi.de: Was mache ich, wenn meine Kollegen mich mobben?
BvdR: Der größte Fehler besteht darin, sich emotional vollkommen in die Schikane hineinzusteigern. Das erleichtert den Mobbern das Vorgehen und verschlimmert die Situation. Außerdem versuchen Betroffene oft, das Problem ohne Hilfe von außen zu lösen. Jedoch sollten die Opfer niemals untätig bleiben sondern stattdessen die direkte Konversation mit dem Peiniger suchen. Oft lassen diese von ihren Opfern ab, wenn sie direkt merken, dass sich das Opfer nicht in eine Rolle zwängen lässt. Hilft das allerdings nicht, ist es ratsam Hilfe durch Verwandte, Freunde oder dem Partner zu suchen. Das bietet psychologischen Rückhalt und hilft, sich der Situation zu stellen. Im Ernstfall sollten sich Opfer an ihren Arbeitgeber wenden, denn jedes Unternehmen hat die Pflicht der Bekämpfung und Vorbeugung.
Steuerazubi.de: Was mache ich, wenn mein Chef mich mobbt?
BvdR: Zunächst sollte auch hier ein klärendes Gespräch gesucht werden. Hilft das allerdings nicht, haben Betroffene die Möglichkeit, sich an den Betriebsrat, die Personalabteilung oder die Geschäftsführung zu wenden. Außerdem bieten spezielle Gewerkschaften und Gleichstellungsbeauftrage Hilfe in solchen Situationen. Allerdings sollten Sie Beweise für die Attacken haben, wie z.B. Zeugen oder Fotos.
Steuerazubi.de: Welche Auswirkungen kann Mobbing haben?
BvdR: Mobbing richtet psychische Schäden an, die das Mobbingopfer oft lange begleitet. Diese können Depressionen, Angstzustände und Verfolgungswahn auslösen. Allerdings können über die psychischen Belastungen auch körperliche Krankheiten, wie Schwierigkeiten beim Atmen, Essstörungen, Schwindel und Kopfschmerzen sowie Herz-Kreislauf-Probleme und Magengeschwüre, entstehen. In sehr tragischen Fällen, nehmen sich Betroffene sogar das Leben.
Steuerazubi.de: An wen kann ich mich als Azubi wenden?
BvdR: Wie oben erwähnt, gibt es verschiedene Gewerkschaften oder Betriebsräte, an die sich Azubis wenden können. Geht das Mobbing aber nicht vom Chef sondern von Kollegen aus, können sich Betroffene erst einmal an den Chef oder Geschäftsführer des Unternehmens wenden.
Steuerazubi.de: Was sagt das Arbeitsrecht zum Thema Mobbing?
BvdR: Grundsätzlich ist Mobbing nicht strafbar, da es keinen Tatbestand dafür gibt. Dennoch gibt es die arbeitsvertragliche Pflicht, sich für die Interessen des Unternehmens einzusetzen und diesem nicht zu schaden. Daher müssen Angreifer mit einer Abmahnung oder Kündigung rechnen. Gehen die Attacken so weit, dass das Opfer gesundheitliche Schäden erlitten hat, kommt es zu einem finanziellen Ausgleich, z.B. in Form von Schmerzensgeld. Mobbing kann zudem verschiedene Persönlichkeitsrechte verletzen, für die unterschiedliche Strafen angedacht sind. Die Arbeitsgerichte zeigen jedoch bis heute unterschiedliche Ansichten bezüglich Mobbing auf, weshalb es keine einheitliche Rechtsprechung gibt.
Steuerazubi.de: Welche Tipps haben Sie für Auszubildende, die betroffen sind?
BvdR: Wehren Sie sich! Es bringt nichts, die Taten zu ignorieren und den Frust in sich hineinzufressen. Verschweigen Sie die Attacken der Kollegen nicht aus Angst, den Ausbildungsplatz zu verlieren. Suchen Sie sich Hilfe von außen und wenden Sie sich im Ernstfall an den Chef. Es gibt außerdem spezielle Kurse, bei denen sich Betroffene über ihre Erfahrungen austauschen können. Wichtig ist aber vor allem, die Attacken nicht über sich ergehen zu lassen.
Steuerazubi.de: Wie kann ich dem Mobbing vorbeugen?
BvdR: Auch hier sollten Sie das Gespräch suchen, sobald Sie bemerken, dass sich die Situation im Team verschlechtert. Dann können gemeinsam Lösungen für einen besseren Umgangston gesucht werden. Sprechen sie das Thema direkt an und zeigen Sie, dass Sie Mobbing am Arbeitsplatz entschieden ablehnen.
Weitere Informationen zum Thema „Mobbing am Arbeitsplatz finden Sie hier. Das kostenlose Ratgeberportal www.arbeitsschutzgesetz.org bietet zudem viele weitere Informationen zu Arbeitsschutzverordnungen und Arbeitsschutzthemen.