Die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften sorgt dafür, dass ein Rechtsgeschäft von vornherein als ungültig angesehen wird.

Rechtsgeschäfte bilden die Grundlage für jede rechtliche Verpflichtung, die es gibt. Sie kommen zustande, wenn mindestens eine Willenserklärung von einer Person abgegeben wird.

Weitere Informationen zu Rechtsgeschäften, findest du in unserem Artikel über Rechtsgeschäfte.

Insgesamt gibt es 4 Gründe, wie es zu der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften kommen kann.

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Nichtigkeit von Rechtsgeschäften bedeutet, dass zum Beispiel der Vertrag (Rechtsgeschäft) von vornherein als ungültig angesehen wird. Es gibt also einen Unterschied zwischen der Anfechtbarkeit eines Vertrages und der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.

Wird ein Vertrag angefochten und später für ungültig erklärt, war der Vertrag bis zu diesem Zeitpunkt vorhanden.

Bei der Nichtigkeit von Rechtsgeschäften war der jeweilige Vertrag von vornherein nicht vorhanden. Das gilt auch in den Fällen, in dem die Nichtigkeit erst später festgestellt wird.

Gründe für die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften

Es gibt 4 verschiedene Mängel, die dafür sorgen, dass ein Rechtsgeschäft nichtig ist:

Dies geschieht aufgrund von Mängeln bei

  • der Geschäftsfähigkeit
  • dem rechtsgeschäftlichen Willen
  • dem Inhalt
  • der Form

Was diese Punkte beinhalten, schauen wir uns nun im Folgenden an.

Geschäftsfähigkeit

Bei der Geschäftsunfähigkeit eines Vertragspartners ist das jeweilige Rechtsgeschäft gem. § 105 BGB nichtig.

Sollte ein Vertragspartner beschränkt geschäftsfähig sein, kommt es auf die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters an (§ 108 Abs. 1 BGB). Sollte dieser seine Zustimmung verweigern, ist der Vertrag ebenfalls nichtig.

Weitere Informationen zu dem Thema findest du in unserem Artikel zur Geschäftsfähigkeit.

Rechtsgeschäftlicher Wille

Sollte einer der Vertragspartner bewusstlos sein oder unter einer vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit leiden, ist das Rechtsgeschäft gem. § 105 BGB nichtig.

Das beinhaltet zum Beispiel Fälle, bei denen der Vertragspartner betrunken ist oder unter Schock steht.

Der 21-jährige Nikolas träumt schon lange von einem Porsche. Nachdem er mit seinen Freunden eine Nacht im angesagten Club Berlins gefeiert hat, geht er vollkommen betrunken auf dem Heimweg zum Autohändler und unterschreibt einen Kaufvertrag für den neuen Porsche 911.

Der rechtsgeschäftliche Wille fehlt auch bei Scheingeschäften. Solche Geschäfte werden nur zum Schein abgeschlossen, ohne dass sich die Vertragspartner wirklich binden wollen.

Dies geschieht in der Praxis zum Beispiel, um andere Rechtsgeschäfte zu verdecken.

Es kommt gelegentlich vor, dass im notariellen Kaufvertrag eines Grundstücks ein niedrigerer Preis als der vereinbarte angegeben wird. Das hat zur Folge, dass die Vertragsparteien weniger Grunderwerbssteuer, Notar- und Maklergebühren bezahlen müssen.

Da der tatsächliche Kaufpreis aber höher ist, handelt es sich um ein Scheingeschäft und das Rechtsgeschäft (mit dem niedrigen Kaufpreis) ist gem. § 117 BGB nichtig.

Offensichtlich nicht ernst gemeinte Rechtsgeschäfte sind als Scherzgeschäfte bekannt und sind ebenfalls nichtig (§ 118 BGB).

Inhalt

Zur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften kommt es ebenfalls, wenn das Rechtsgeschäft gegen ein gesetzliches Verbot verstößt (§ 134 BGB).

Das gleiche gilt für Fälle, bei denen das Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt (§ 138 Abs. 1 BGB)

Wucher sorgt ebenfalls für die Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.

Unter Wucher versteht man die Verschaffung von Vermögensvorteilen, die in einem auffälligen Missverhältnis zur Leistung stehen. Solche Fälle geschehen unter der Ausbeutung einer

  • Zwangslage,
  • der Unerfahrenheit,
  • einem eingeschränkten Urteilsvermögen oder
  • einer erheblichen Willensschwäche.

Arthur Pfennig steht kurz vor der Privatinsolvenz und braucht dringend ein Darlehen über 10.000 Euro, um seine Mietschulden zu bezahlen. Er hat bereits überall versucht einen Kredit aufzunehmen, bekommt aber von keiner Bank das Geld.

Der Vermieter macht ihm schließlich das Angebot, die ausstehende Miete in einen Kredit umzuwandeln, der mit 50 % verzinst werden soll. In seiner Not nimmt Arthur das Angebot an.

Der Vermieter nutzt die Zwangslage von Arthur aus. Das Rechtsgeschäft ist nichtig.

Formmangel

Wird gegen die gesetzlichen Formvorschriften verstoßen kommt es gem. § 125 BGB zur Nichtigkeit von Rechtsgeschäften.

Eine Übersicht über die wichtigsten Verträge und deren Formvorschriften findest du in unserem Artikel über die wichtigsten Vertragsarten.