Rechnungswesen-Übungsaufgabe: Anschaffung von Anlagevermögen -Übungsaufgaben eignen sich sehr gut, um gelerntes Wissen zu vertiefen und um sich auf Klausuren vorzubereiten. Wir wollen euch dabei unterstützen und haben uns entschlossen Rechnungswesen-Übungsaufgaben zu sammeln und hier zu veröffentlichen, damit ihr jederzeit Zugriff auf diese Fälle habt. Solltet ihr Fragen zu der Aufgabe haben, schreibt am besten einen Kommentar unter den Artikel, damit wir euch schnell weiterhelfen können und damit auch die anderen davon lernen.
Damit der Lerneffekt am größten ist, solltet ihr euch zunächst den Sachverhalt durchlesen und euch dann zuerst selbst Gedanken machen, bevor ihr euch unsere Lösung anschaut.
In dieser Aufgabe wird insbesondere auf folgende Fragestellungen eingegangen:
Diese Rechnungswesen-Übungsaufgabe ist bereits in der Steufa-Z – Zeitschrift für Steuerfachangestellte erschienen und wurde uns freundlicherweise vom Deubner Verlag zur Verfügung gestellt.
Anton Stein e.K. betreibt einen Großhandel mit Baustoffen aller Art. Er ermittelt seinen Gewinn nach § 5 EStG und versteuert seine Umsätze nach den allgemeinen Vorschriften des Umsatzsteuergesetzes, ist uneingeschränkt zum Vorsteuerabzug berechtigt und erstellt monatliche Umsatzsteuer-Voranmeldungen. Die Größenmerkmale nach § 7g Abs. 1 Nr. 1 EStG werden nicht überschritten.
Stein hat am 01.09.2013 einen betrieblichen Pkw angeschafft, den er zu 90 % betrieblich nutzt. Ein Investitionsabzugsbetrag nach § 7g EStG wurde für diese Anschaffung nicht in Anspruch genommen.
Es fielen folgende Anschaffungskosten an:
1. Bezahlte Eingangsrechnung
Listenpreis Sondermodell Extraklasse | 49.800 EUR |
Sonderzubehör | 6.800 EUR |
Zwischensumme | 56.600 EUR |
./. Rabatt | 3.000 EUR |
+ Überführung/Kennzeichen | 900 EUR |
Rechnungsbetrag (netto) | 54.500 EUR |
+ 19 % VorSt | 10.355 EUR |
Rechnungsbetrag (brutto) | 64.855 EUR |
2. Quittung der Kfz-Zulassungsstelle (bezahlt mit betrieblicher Scheckkarte),
Zulassungskosten: 150 EUR
Das Fahrzeug (betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer sechs Jahre) wurde seit der Anschaffung von Stein für Privatfahrten sowie auch für Fahrten zwischen seiner Privatwohnung und seinem Betrieb verwendet.
a) Buchen Sie die Anschaffung am 01.09.2013.
b) Ermitteln und buchen Sie die höchstmögliche AfA zum 31.12.2013.
c) Bestimmen und buchen Sie die Nutzungsentnahme zum 31.12.2013.
Ein Fahrtenbuch wurde ordnungsgemäß geführt. Der betriebliche Nutzungsanteil beträgt – wie oben beschrieben – 90 %.
Folgende Kosten sind im Jahr 2013 angefallen:
d) Mit dem neuen Pkw fährt Stein regelmäßig an fünf Arbeitstagen in der Woche zu seinem 25 km entfernten Betrieb (einfache Entfernung).
Die BWA zeigte, dass der neue Pkw Kosten in Höhe von 0,45 EUR je gefahrenen Kilometer verursachte. Ermitteln Sie die Auswirkungen der Arbeitsplatzfahrten auf die Buchführung und buchen Sie sachgerecht. Hinweis: Vereinfacht ist mit 20 Arbeitstagen/Arbeitsplatzfahrten je Monat zu rechnen.
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Rechnung des Autohauses:
Pkw – 54.500 EUR |
||
Vorsteuer – 10.355 EUR |
an |
Bank – 64.855 EUR |
Zulassungskosten:
Pkw – 150 EUR | an | Bank – 150 EUR |
Anschaffungskosten 01.09.2013: | |
Rechnungsbetrag | 54.500 EUR |
+ Zulassungskosten | 150 EUR |
54.650 EUR | |
davon | |
lineare AfA, 16,67 % x 4/12 | 3.037 EUR |
Sonder-AfA § 7g EStG, 20 % | 10.930 EUR |
höchstmögliche AfA | 13.967 EUR |
AfA Sachanlagen – 3.037 EUR | ||
Sonder-AfA § 7g – 10.930 EUR | an | Pkw – 13.967 EUR |
Mit Vorsteuer belastete Kosten | ||
laufende Kfz-Kosten | 4.500 EUR | |
AfA 2013 | 13.967 EUR | |
18.467 EUR | ||
davon 10 % | 1.846,70 EUR | |
USt 19 % von 1.846,70 € | 350,87 EUR | |
Nicht mit VorSt belastete Kosten | 1.000 EUR | |
davon 10 % | 100,00 EUR | |
Nutzungsentnahme | 2.297,57 EUR |
Nutzungsentnahme – 2.297,57 EUR | an | Erlöse unentgelt. Wertabgabe ohne USt – 100,00 EUR |
an | Erlöse unentgelt. Wertabgabe mit USt – 1.846,70 EUR | |
an | Umsatzsteuer – 350,87 EUR |
25 km x 2 x 0,45 EUR/km x 20 Tage x 4 Monate = 1.800 EUR
– abzugsfähige Betriebsausgaben 2.000 km x 0,30 EUR 600 EUR
(20 Tage x 25 km x 4 Monate = 2.000 km)
= nicht abzugsfähige Betriebsausgaben 1.200 EUR
Nicht abzugsf. BA – 1.200 EUR | an | Verwendung von Gegenständen ohne USt – 1.200 EUR |