In der Ausbildung zur Steuerfachangestellten haben wir sehr viel mit Paragraphen und Gesetzen zu tun. So kommen wir nicht nur mit Steuergesetzen in Berührung, sondern zum Beispiel auch mit dem Handelsgesetzbuch (HGB), dem Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) und unzähligen weiteren Gesetzen (z.B. Aktiengesetz, GmbH-Gesetz usw.)
In diesem Artikel wollen wir uns mit einer ganz grundlegenden Frage beschäftigen: Was ist eigentlich Recht, bzw. wie untergliedert man die unterschiedlichen Rechtsgebiete?
Grundsätzlich unterscheiden wir zwei große Rechtsgebiete: das Privatrecht und das öffentlichen Recht. Der größte Unterschied dieser Rechtsgebiete ist deren zentrale Aufgabe:
Das Privatrecht regelt Beziehungen zwischen gleichrangigen Personen, also in der Regel zwischen Bürger und Bürger, während das öffentliche Recht Beziehungen zwischen Staat (Bund, Länder und Gemeinden) und Bürger regelt.
Das öffentliche Recht regelt also Beziehungen mit einer Über- und Unterordnung (Staat steht über dem Bürger) und das Privatrecht regelt Beziehungen zwischen gleichgeordneten Beteiligten.
Im Bereich des Privatrechts haben wir insbesondere mit folgenden Gesetzen zu tun:
Wir als Steuerfachangestellte haben aber insbesondere mit dem öffentlichen Recht zu tun, denn die Steuergesetze zählen zu dem öffentlichen Recht. Daneben ist zum Beispiel noch das Staatsrecht oder das Strafrecht zu nennen, wobei das Strafrecht teilweise als dritte große Gruppe neben dem öffentlichen und dem Privatrecht angesehen wird.
Diesen Meinungsstreit wollen wir hier aber nicht weiter thematisieren, da wir beruflich in der Regel nichts mit dem Strafrecht zu tun haben. Weitere Informationen zur Abgrenzung der Rechtsgebiete könnt ihr hier erhalten.[sam id=“3″ codes=“true“]
Im Privatrecht gilt der Grundsatz der Privatautonomie. Das bedeutet, dass die Regelungen des Privatrechts nicht zwingend vorgeschrieben sind. Sie haben lediglich einen ordnenden bzw. regelnden Charakter, die nur in Kraft treten, wenn die beiden Vertragsparteien nichts Abweichendes vereinbart haben (dispositives Recht).
Der Staat greift also nicht in die Angelegenheiten seiner Bürger ein und überlässt Ihnen die konkrete Ausgestaltung zum Beispiel des Kaufvertrages. Es steht also auch grundsätzlich jedem frei, ob er mit jemandem einen Vertrag abschließt und auch, mit wem.
Es steht dir also grundsätzlich frei
Im Gegensatz dazu sind die Vorschriften des öffentlichen Rechts nicht abänderbar und zwingend vorgeschrieben. Jeder Mensch ist zum Beispiel an die Steuergesetze gebunden und darf mit dem Finanzamt nichts Abweichendes vereinbaren. Die Verpflichtungen des öffentlichen Rechts sind also nicht frei und werden durch die Hoheitsgewalt des Staates erzwungen.
Bei dem öffentlichen Recht haben wir grundsätzlich kein Problem der Durchsetzbarkeit, da uns (also dem Bürger) der Staat gegenüber steht, der einen Verwaltungsakt erlässt, an den wir zwingend gebunden sind. Sollten wir uns nicht daran halten und z.B. unsere Einkommensteuer nicht bezahlen, gibt es die Verwaltungsgerichte, die das Recht durchsetzen.
Bei dem anderen Rechtsgebiet, dem privaten Recht, liegt die Durchsetzbarkeit nicht so klar auf der Hand.
Durch die Privatautonomie haben wir die Möglichkeit, mit jedem Verträge abzuschließen, worüber wir wollen. Der Staat hält sich bewusst im Hintergrund und lässt seine Bürger ihre Verhältnisse untereinander regeln. Das bedeutet aber natürlich nicht, dass ihm die Belange seiner Bürger vollkommen egal sind. So beinhaltet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) auch einige Vorschriften, die die vermeintlich schwächere Vertragspartei schützen soll (Verbraucherschutz).
Darüber hinaus hat jeder Bürger die Möglichkeit, den Staat um Hilfe zu bitten, wenn die andere Vertragspartei ihre Pflichten nicht erfüllt. So kann ein Verkäufer im Notfall die Zahlung des Kaufpreises mithilfe eines gerichtlichen Mahnverfahrens durchsetzen.
Im Privatrecht ist der Staat also eine Art Schiedsrichter.
1 Comment
Sehr einfach und strukturiert erklärt !! Warum gib es nicht solche Dozenten die es mal auf den Punkt bringen anstatt die tollsten Storys von sich geben? Vielen Dank