Gleich zu Beginn meiner Umschulung kam die Ernüchterung in Form einer Tabelle in meinem Lehrbuch („Grundlagen des Steuerrechts“). Mittels Kreuzen wurde gekennzeichnet, welche Berufsgruppen welche Befugnis in Steuerangelegenheiten haben. Und dies wären einzig Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, vereidigte Buchprüfer und Rechtsanwälte.
Da muss ich mich nun die kommenden zwei Jahre durch unzählige Paragraphen, Vorschriften und andere Unwägbarkeiten des Steuer-Dschungels manövrieren… um letztendlich doch zu meinem Chef zu gehen und ihn um die Durchsicht und seine Unterschrift zu bitten.
Umgekehrt bekommt ein fertiger Jurist, der vielleicht noch nie eingehend etwas mit dem deutschen Steuersystem am Hut hatte (außer vielleicht, sich intensiv mit den Schlupflöchern für Freiberufler auseinander zu setzen ;-), uneingeschränkt die rechtliche Handhabe, dies zu tun.
Wie ungerecht.
Klar, mit Paragraphen kennt sich dieser aus, aber ist das schon alles? Mein Chef ist Jurist und ich weiß aus dem Kanzleialltag, dass dieser unsere Bilanzbuchhalter mehr als oft zu Rate zieht, wenn der Fall eines Mandanten die üblichen Steuerthemen verlässt.
Hier eine Auflistung:
→ Mainpart für dich ist es, den Steuerberater in sämtlichen Belangen zu unterstützen bei:
Sprich: Du darfst mitmischen, aber die Lorbeeren heimst dein Chef ein.
Vorteil dabei: Der ist es auch, der den Kopf herhalten muss, wenn etwas schief geht!
Allein Steuerberater sind bevollmächtigt, bei Bilanzen und Steuererklärungen mitzuwirken und unter deren Namen werden auch die Steuererklärungen ans Finanzamt geschickt (soweit sie im Vorfeld eine Mandantenvollmacht erhalten haben).
Steuerberater sollten dies zudem:
Auch, wie bereits oben erwähnt, dürfen dasselbe Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer, vereidigte Buchprüfer und Steuerbevollmächtigte.
Beschränkt sind, zumindest was die geschäftsmäßige Hilfeleistung in steuerlichen Belangen angeht, ausschließlich die in § 4 StBerG bezeichneten Personen/ Vereinigungen befugt (z.B. Notare und Patentanwälte im Rahmen ihrer Berufsordnung, Lohnsteuerhilfevereine gegenüber ihren Mitgliedern im Rahmen des Gesetzes).
Unabhängig davon, ob du Steuerfachangestellter, Azubi o.ä. bist, darfst du keinesfalls Hilfestellungen in Steuersachen geben. Auch ob du diese Hilfe unentgeltlich oder nicht durchführst, spielt lt. Steuerberatergesetz keine Rolle.
Fakt ist: Du darfst es (noch) nicht.
Was ist jedoch, wenn sich trotzdem ein engagierter Azubi oder Steuerfachangestellter wagt (egal ob unwissentlich oder nicht) und sich über das Gesetz stellt ? Beispielsweise der netten älteren Dame von nebenan beim Ausfüllen der Steuererklärung zur Seite steht (satte Renten soll´s heute noch geben)?
Dann kann es unangenehm werden, denn dies stellt eine Ordnungswidrigkeit dar. Es droht eine Geldbuße bis zu 5.000€. Im etwas glimpflicher ausgehenden Fall kann die entsprechende Finanzbehörde Nichtbevollmächtigte auch schlicht zurückweisen.
Gründe hierfür sind der Schutz der Steuerpflichtigen (Vater Staat meint es wie immer gut mit den Leuten), denn die haben nach Meinung des Gesetzgebers ein Recht auf Qualitäts- und Richtigkeitsanspruch.
Denn man stelle sich einmal vor, dass ein unversierter Steuerberater falsch berät und in Folge dessen eine leichtfertige Steuerverkürzung (§378 AO) oder gar Steuerhinterziehung (§370 AO) dabei herauskommt!
Zudem dient das Verbot dem Schutze der Allgemeinheit. Öffentliche Belange sollen nur von vertrauenswürdigen Personen in die Hand genommen werden (als ob wir das nicht wären 😉 ).
Darüber, dass das alles auch praktisch geschieht, wachen unsere lieben Steuerkammern mit Adleraugen. Sicher habt ihr in eurer Kanzlei oder im Unterricht schon von Prüfungen der Steuerkammern gehört.
Eine nette Dame oder netter Herr meldet sich dann an und belegt dann zum besagten Termin einen eurer Räume, um Mandanten X oder Y zu prüfen. Hinter Laptop und Aktenbergen verschanzt, verschafft sich der Finanzbeamte dann einen Überblick darüber, ob ihr in der Kanzlei euren Job gut erledigt habt über die Jahre.
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Für Angehörige entfällt das Gebot und ich kann jenen mit Rat & Tat zur Seite stehen, wenn sie bei ihren Steuerangelegenheiten einmal nicht weiterwissen.
Doch wer zählt per definitionem zu dem Begriff „Angehöriger“? Laut § 15 AO sind das:
Demzufolge endet der Vorteil deiner Ausbildung/ Umschulung bereits an dieser Stelle für deine Freunde, deine Schwägerin und den Großonkel… Denn diesen darfst du bei Steuererklärungen & Co. nicht helfen, da sie nicht zu den Verwandten ersten Grades gehören.
Wichtig dabei: Das alles muss unentgeltlich sein!
Auch wenn es deine Großeltern gut meinen, und sie dir einen Schein für deine Hilfe bei der Einkommensteuererklärung zustecken wollen – das ist nicht erlaubt.
Für das Tätigen der Buchhaltung laufender Geschäftsvorfälle, Lohnabrechnungen und Lohnsteueranmeldungen genügt eine kaufmännische Ausbildung und anschließend eine 3-jährige Berufserfahrung.
Voraussetzungen für deine Selbständigkeit in spe: Ein steiniger Weg, jedoch lohnenswert:
Erster Schritt: Genau – das Bestehen deine Abschlussprüfung als Steuerfachangestellter
Zweiter Schritt: Danach solltest du weiterhin fleißig Berufserfahrung sammeln. Ohne weitere 3 Jahre gibt es keine Chance, den Steuerfachwirt zu absolvieren, die nächste Stufe auf deinem Weg zur Selbständigkeit.
Hast du schließlich auch diese Hürde überwunden und drittens die Prüfung für den Steuerfachwirt absolviert, bist du dem Ganzen schon etwas näher gekommen.
Überspringst du den Steuerfachwirt, musst du 10 Jahre einschlägige Berufspraxis sammeln, bevor du Steuerberater werden kannst
Leider nur etwas, denn nun folgen, weitere 7 Jahre, in denen du deiner Liebe zu Zahlen & Gesetzen freien Lauf lassen kannst.
Sammle in dieser Zeit Erfahrungen in deinem Beruf, werde Experte!
Was dir nach dieser (zugegebenermaßen langen) Zeit offen steht, ist: Ja, das Steuerberater-Examen!
Schaffst du diesen Lern- und Prüfungsmarathon, dann herzlichen Glückwunsch!
Du kannst jetzt nach Belieben deine eigene Kanzlei aufbauen oder, wenn dir das nicht im Sinn steht, eine steile Karriere in der freien Wirtschaft beginnen.
Wie du siehst, ist der Weg zum selbständigen Arbeiten als Steuerberater nicht der bequemste. Jedoch hat dies auch alles seine Berechtigung, wenn man an die Verantwortung denkt, die einem in diesem Beruf zuteilwerden.
Ein Bäcker, der ein Brot zu dunkel bäckt, ist die eine Sache. Ein Steuerbevollmächtigter, der großen Unfug bei der Umsatzsteuererklärung macht, die andere. Denn dies könnte einen echten Straftatbestand nach sich ziehen.
Anhand dieser Zahlen kannst du sehen, dass der Beruf des Steuerberaters beliebt ist und die Zahl der Steuerberater zudem leicht zugenommen hat.
Trotz dessen gibt es noch viel Luft nach oben und definitiv auch noch Platz für dich und deine Kanzlei. Also nimm das Ganze selbst in die Hand (sofern das dein Ziel ist) und gehe diesen Weg!
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