Wenn Du schon einige Tage im Beruf bist, dann hast Du sicher mitbekommen, dass es in Deutschland ein sehr ausgeklügeltes Steuersystem gibt, das nur wenige Lücken aufweist und dem Staat so einen stetigen Quell an Einnahmen beschert. Doch gerade an den Rändern, wo es noch Freiräume gibt, entstehen naturgemäß Reibungspunkte. Genaueres erläutern wir dir im folgendem Artikel.
Die Tabaksteuer ist für den Staat gleichzeitig Wohl und Wehe. Wohl deshalb, weil damit durch die Raucher gewaltige Summen in die Staatskassen gespült werden. Ganze 14,2 Milliarden Euro waren das im vergangenen Jahr und das macht die Tabaksteuer ganz nüchtern betrachtet, gleich hinter der Energiesteuer zur ergiebigsten Quelle für Verbrauchsteuern.
Allerdings weiß der Staat ebenso wie jeder Raucher, dass Glimmstängel schädlich sind und damit wiederum auch für eine finanzielle Belastung der Sozialkassen sorgen. Unter dem Strich ist das derzeit ein Negativgeschäft, denn die Ausgaben für das Behandeln von Tabakrauch-induzierten Krankheiten übersteigen die Steuereinnahmen deutlich um das 1,5-fache.
Daher werden Tabaksteuern regelmäßig erhöht. Wenngleich häufig unberücksichtigt bleibt, dass, so hart es klingt, der Staat durch vorzeitig versterbende Raucher auch so einige Kosten für Renten und Pensionen spart.
Und hier kommt ein derzeit noch weit offenes Feld ins Spiel, die E-Zigarette, die sich als Alternative zur Zigarette immer größerer Beliebtheit erfreut.
Auf Liquids werden derzeit nur die normalen Mehrwertsteuern erhoben, der Spaß ist erheblich billiger als das Tabakrauchen. Geht es nach der EU, soll jedoch sehr bald damit Schluss sein und auch die Liquids in den Kreis der tabakbesteuerten Produkte aufgenommen werden. Wenngleich die Steuerkommission selbst sagt, dass der Steueranteil nicht so hoch sein werde, wie bei Zigaretten und Co., weil die Schädlichkeit nicht deren Level erreicht.
Und so sehr die E-Dampfer auch mit geringeren Gesundheitsschäden argumentieren (die im Übrigen wissenschaftlich bestätigt wurden), so ist doch nicht von der Hand zu weisen, dass es sich auch bei Liquids, durch den Nikotinanteil, immer noch um legale Suchtmittel handelt. Diese unterliegen einer besonderen Besteuerung, was sich deutlich in der rechtlichen Unterscheidung zwischen nikotinhaltigen und –freien Exemplaren zeigt. Letztere sind nämlich auch in den bisherigen Regelungen ausgenommen.
Einführungswahrscheinlichkeit: Hoch
Es ist eine ziemlich beeindruckende Zahl. 31 Prozent aller deutschen Frauen und 26 Prozent aller Männer halten sich mindestens eine Katze. Summa summarum also mehrere Millionen Tiere, die wahlweise nur innerhalb der Wohnung oder als „Freigänger“ gehalten werden.
Für Hunde müssen bereits Steuern gezahlt werden. Und genau hier tritt auch oft Zorn zutage. Nicht etwa der, der Katzenbesitzer, sondern Hundeherrchen und –frauchen.
Derzeit sieht es nämlich so aus, dass Hunde die einzigen Tiere in Deutschland sind, auf deren Besitz von allen Gemeinden Steuern erhoben werden. Und zwar in Form einer, durch die Kommune festgelegten Steuer, die sich durch vielerlei Faktoren wie etwa Rasse von Ort zu Ort unterscheiden kann, für den Großteil aller Tiere aber irgendwo im niedrigen dreistelligen Bereich liegt.
Das Problem an der Hundesteuer ist, dass sie aufgrund ihrer langen Geschichte, die bis ins frühe 16. Jahrhundert zurückreicht, von vielen Betroffenen als Luxussteuer angesehen wird. Die nicht ganz von der Hand zu weisende Argumentation: „Warum müssen wir für unsere Tiere Steuern zahlen und Katzenbesitzer nicht, wenn diese Tiere ebenso ein „Luxus“ sind?“.
Problematisch ist das besonders insofern, als dass mittlerweile erwiesen ist, dass vor allem durch Freigänger-Katzen und deren wildlebende Nachkommenschaft in Deutschland schwere Schäden an der Vogelpopulation festgestellt wurden. 100 Millionen Vögel sollen es jährlich sein, die Miez‘ Jagdtrieb zum Opfer fallen. Wohingegen die Schäden durch Hunde, allein schon durch die oftmals verpflichtende Leine, sehr viel geringer sind.
Das Problem von Katzen gegenüber Hunden aus Sicht der Besteuerung ist jedoch ein anderes: Sie sind sehr viel schwieriger zu kontrollieren und zu identifizieren, sodass es im Einzelfall praktisch unmöglich sein dürfte, eine Freigänger-Katze ohne Steuermarke rechtssicher einem Besitzer zuzuordnen.
Einführungswahrscheinlichkeit: Gering
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Wer in Deutschland mobil sein will, muss für den Unterhalt seines Vehikels regelmäßig das Portemonnaie öffnen. Das gilt zuvorderst natürlich für die Kfz-Steuer, die dem Staat im vergangenen Jahr Einnahmen in Höhe von fast zehn Milliarden Euro bescherte. Doch genau hier zeigt sich auch schon, dass das Steuersystem nicht wirklich einheitlich geregelt ist:
Die einzige Konstante in der Kfz-Steuer ist, dass es sich bei allen inkludierten Fahrzeugen um Kraftfahrzeuge handelt – die also durch irgendeine Form von Motor betrieben werden.
Genau diese Hürde würde mancher Politiker gerne überwinden und auf Fahrräder ausweiten. Hintergrund ist die Tatsache, dass immer mehr Menschen Fahrrad fahren. Und zwar so viele, dass der Bund dieses Jahr zusätzliche Radschnellwege mit 25 Millionen Euro fördern möchte.
Während Auto- und Motorradfahrer via Kfz-Steuer auch für „ihre“ Straßen zahlen, bekommen Radfahrer diese praktisch frei Haus. Gewichtig wird dies weniger durch die steigende Zahl an „normalen“ Fahrrädern, sondern die immer größer werdende Szene der E-Bikes.
Und selbst wenn bei diesen der elektrische Antrieb während der Fahrt optional ist, so ist doch rein technisch nicht von der Hand zu weisen, dass damit ein ähnliches Gebiet wie das der Mofas und Mopeds betreten wird – letzteres sind schließlich die Abkürzungen für „Motorisiertes Fahrrad“ bzw. „Motorisiertes Pedal“.
Allerdings liegt eine Steuer noch in ferner Zukunft, denn um Fahrräder zu besteuern, müsste zunächst ein weiterer Kritikpunkt aus dem Weg geräumt werden, der der Kennzeichnung.
Einführungswahrscheinlichkeit: Mittel
Tiere scheinen sowohl Privatleute als auch Kritiker besonders zu beflügeln, wenn es darum geht, neue Steuern zu finden. Denn nicht nur Katzenbesitzer werden damit konfrontiert, sondern auch zunehmend Pferdebesitzer. Dabei eignen sich die Huftiere allein schon deshalb als sehr gutes Beispiel, weil es zeigt, wie verworren die Steuersituation sein kann.
Grundsätzlich beschloss das Bundesverwaltungsgericht im Jahr 2015, dass es durchaus legitim sei, eine Steuer auf den Besitz von Pferden zu erheben. Ähnlich wie bei der Hunde- und auch den geplanten Katzensteuern erfolgt die Erhebung über die Kommune im Rahmen ihres Steuerfindungsrechtes.
Real sieht es allerdings bislang so aus, dass nur drei (hessische) Gemeinden tatsächlich eine solche Steuer von Pferdebesitzern einfordern. Die Summen liegen dabei bei je 90, 200 und 300 Euro pro Jahr und Tier.
Allerdings erklärte der Städte- und Gemeindebund des Bundeslandes bereits, dass auch Summen von bis zu 750 Euro keine zu schwere Belastung seien. An dieser Stelle decken sich die Beschlüsse mit der Auffassung der Bundesverwaltungsrichter, deren Urteilsbegründung dem Grundtenor folgte, dass Pferdebesitzer per se finanziell meist besser gestellt seien, als Katzen- oder Hundehalter und daher eine Steuer keine untragbare finanzielle Belastung darstelle.
Insbesondere in Zeiten, in denen Gemeinden durch den gesellschaftlichen Wandel mehr denn je unter mangelnden Einnahmen zu leiden haben, ist es daher mehr als wahrscheinlich, dass künftig weitere Gemeinden diesen Weg beschreiten werden.
Einführungswahrscheinlichkeit: Hoch
Hast du noch von anderen Produkte gehört, die im Radar des Steuersystems sind? Dann teile uns das doch im Forum mit – wir sind gespannt!