Der Mindestlohn für Azubis hat sich schon seit langer Zeit angekündigt. In allen Medien in der Vergangenheit ausgiebig thematisiert, wurde den zahlreichen Auszubildenden im Lande nun die motivierende und leistungsgerechte Neuerung offiziell bekanntgegeben.
Wie vorteilhaft die neue gehaltstechnische Gestaltung ab 2020 auch für diese Personengruppe sein mag, so birgt sie auf Seiten vieler Arbeitgeber auch einige Hürden, auf die es zukünftig nun besonders zu reagieren gilt. Wir schauen genauer hin und fassen zusammen, welche Vor- und Nachteile bei der in naher Zukunft anstehenden Neuausrichtung zu tragen kommen.
Wer die zahlreichen Ausbildungsbranchen aktuell miteinander vergleicht, der wird sehr schnell feststellen, dass die gehaltstechnischen Unterschiede teils gravierend sind. Zweifellos gibt es innerhalb der verschiedenen Berufsgruppen auch hohe Unterschiede in punkto Schwere- und Anspruchsgrad zu beachten, jedoch sind einige Gehaltsunterschiede so groß, dass man diese Differenz anhand dieser Begründung nicht mehr richtig rechtfertigen konnte. Gearbeitet wird schließlich überall, ganz unabhängig davon, wie intensiv eine Position angegangen werden muss.
So kommt es nun, dass eine Lohnsteigerung ab 2020 vollzogen wird, die besagt, dass Azubis im ersten Ausbildungsjahr mindestens ein Gehalt von 515€ erhalten müssen. Auch in den darauffolgenden Jahren soll diese festgelegte und für alle Branchen geltende Mindestgrenze konstant nach oben getrieben werden. So sind es ab dem Jahr 2021 bereits 550€ und ab 2022 schon 585€. Im Jahr 2023 ist sogar ein Anstieg bis auf 620€ geplant.
Selbstverständlich ist diese höhere Ansetzung auch auf die restlichen Lehrjahre anzuwenden, sodass die Azubis nicht nur im ersten Lehrjahr von dieser gesetzlichen Verabschiedung profitieren.
Der Gedanke, dass jeder Mensch von Beginn seines beruflichen Starts an eine gerechte Entlohnung erfahren soll, ist natürlich der Hauptgrund hinter der Neuerung. Doch auch mit Hinblick auf die teils sehr negativen Abbrecherquoten soll der Gehaltsanstieg Verbesserung versprechen.
24 Prozent aller Azubis brechen branchenübergreifend aktuell eine Ausbildung ab. In den schlechter zahlenden Ausbildungsberufen beläuft sich der prozentuale Wert sogar auf rund 30 Prozent. Vielen Azubis fehlt einfach der Anreiz eine Ausbildung durchzuziehen, wenn neben der hohen Arbeits- und Schulbelastung auch die Entlohnung nicht befriedigend ausfällt.
Wie bereits von den ausgelernten Arbeitskräften im Lande bekannt, soll ein Anstieg des gesetzlichen Mindestlohns nun dafür sorgen, dass eine klare Verbesserung hinsichtlich Zufriedenheit, Arbeitsmoral und Motivation erzielt wird. Was im ersten Moment nach einer schweren finanziellen Mehrbelastung aussieht, könnte auf Dauer gesehen wirtschaftliche Vorteile mit sich bringen.
Blickt man auf die Statistiken, werden etwa 35 Prozent aller Betriebe ihre Ausbildungsvergütung anpassen müssen, sodass sich dementsprechend höhere Gesamtkosten ergeben. Gegengerechnet bedeutet dies, dass etwas mehr als jeder 3. Ausbildungsbetrieb von dieser Neuerung betroffen ist.
Für viele Firmen ist diese Mehrbelastung locker wegzustecken und stellt nichts anderes als eine einfache gesetzliche Neuerung dar. Für die kleineren Betriebe gestaltet sich diese Grundsituation hingegen nicht immer so sorgenfrei und locker. Viele befürchten, dass die anstehenden Änderungen finanziell kaum zu stemmen sein dürften.
Was für Lehrlinge ein Problem während der Ausbildung darstellte, ist für viele Arbeitgeber ein Punkt, der zukünftig Kopfzerbrechen verursachen könnte.
Im Fokus stehen auf Seiten der Zweifler und Skeptiker besonders die handwerklichen Betriebe. Diese weisen oftmals nur eine Mitarbeiterzahl von bis zu 10 Angestellten auf und können mit den umsatztechnischen Zahlen eines Großbetriebes nicht mithalten. Besonders bei diesen Unternehmen muss mit Beginn der Gesetzesänderung angefangen werden zu rechnen. Hinzu kommen die zahlreichen Betriebe, die ohnehin schon mit den Bedingungen einer Strukturschwachen Region zu kämpfen haben.
Auch wenn man die Zweifel dieser Gruppe an Unternehmen in gewisser Form nachvollziehen kann, so ist es zeitgleich auch unumstritten, dass in vielen dieser Branchen ein Mangel an Arbeitskräften vorherrscht. Auszubildenden-Stellen können nicht besetzt werden, sodass die Arbeitsbelastung für alle anderen Mitarbeiter größer wird. Mit einem Anstieg des gesetzlich festgelegten Arbeitslohns könnte man diesem Trend entgegenwirken.