Arbeitslosengeld und andere Leistungen der Arbeitslosenversicherung
Arbeitslosigkeit kann zu finanziellen Problemen bis hin zur Armut sowie zu sozialer Isolation führen.
Ohne die Arbeitslosenversicherung könnten sich Menschen ohne Arbeit weder Kosten für Bewerbungen und damit verbundene Fahrtkosten, noch den Lebensunterhalt leisten. Es gäbe kein Arbeitslosengeld, keine Leistungen für Arbeitsuchende und auch keine Berufsausbildungsbeihilfe (BAB).
Die Arbeitslosenversicherung unterstützt Arbeitslose bei der Sicherung des Lebensunterhalts und der Eingliederung in ein Arbeitsverhältnis.
Allgemein ist wichtig, zu wissen, dass für die Arbeitslosenversichrung das zuständige Ministerium das Bundesministerium für Arbeit und Soziales ist. Im Sozialen Gesetzbuch 3 (SGB III) wird unter anderem geregelt, wer für die Arbeitslosenversicherung verantwortlich ist.
Bereits in 1918 gab es eine sogenannte Erwerbsfürsorge, die erst 1923 verpflichtend wurde und eine erstmalige Finanzierung durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer mit sich brachte. 1932 litten die deutschen Bürger unter einer Massenarbeitslosigkeit. Daher musste die Bundesanstalt für Arbeit her, die die Arbeitslosenversicherung seit 1952 verwaltet und organisiert.
Das beinhaltete auch die vielen Arbeitsämter, von denen es in jeder Stadt mehrere gab.
Als Helmut Kohl regiert hat, gab es keine Reformen der Arbeitslosenversicherung. Dabei gab es durch die Einführung von PCs in den Alltag der Büros und Ämter eine Revolution des Büroalltags. Bürokratie wurde – theoretisch, wohl gemerkt – effizienter.
Erst unter der Regierung von Gerhard Schröder wurde 1998 ein Gutachten erstellt, wodurch man festgestellt hat, dass die Arbeit der Bundesanstalt für Arbeit und der Arbeitsämter zu 90 % aus Bürokratie besteht.
Dieses vernichtende Fazit sorgte dafür, dass man die Bundesanstalt in die Bundesagentur für Arbeit umbenannt hat und viele Arbeitsämter geschlossen hat. Der Dienstleistungs- und Vermittlungscharakter soll seitdem unterstrichen und betont werden.
Heute – in 2016 – hat der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Herr Weise, nicht nur mit der Leitung der Bundesagentur für Arbeit zu tun, sondern hat Merkel ihn auch mit der Verwaltung des Asylverfahrens und der Vermittlung von Wohngeld für Flüchtlinge beauftragt.
Die Arbeitslosenversicherung wird zum einen von der Bundesagentur für Arbeit getragen, die ihren Hauptsitz in Nürnberg hat. In jedem Bundesland gibt es regionale Niederlassungen der Agentur für Arbeit. Für einige Aufgaben sind jedoch die kommunalen Träger zuständig, die sich Jobcenter nennen.
Die Agentur für Arbeit und die Jobcenter sind die sogenannten Versicherungsträger der Arbeitslosenversicherung.
Die gesetzliche Grundlage bilden das zweite und dritte Sozialgesetzbuch. Das SGB II regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende, das SGB III hingegen regelt die Arbeitsförderung.
Die Grundsicherung für Arbeitsuchende soll es ermöglichen, ein Leben zu führen, das der Würde des Menschen entspricht (§1 Abs. 1 SGB II). Das bedeutet, dass dieser Teil der Arbeitslosenversicherung den Leistungsnehmer absichern soll, sodass dieser unter anderem
Es gibt also Mittel, die für den Lebensunterhalt (Wohnung, Ernährung, Medizin) gedacht sind, die jeder Leistungsberechtigte für sich und seine Familie erhält. Genaueres erkläre ich dir im Abschnitt über die Arbeitslosenversicherung II, auch Hartz IV genannt.
Die Arbeitsförderung befasst sich hauptsächlich mit dem Vermeiden von Arbeitslosigkeit. Dazu gehört auch, dass die Dauer von Arbeitslosigkeit beim Einzelnen verkürzt werden soll.
Das Gesetz regelt in §1 Abs. 1 SGB III außerdem, dass die Arbeitslosenversicherung
Das heißt im Wesentlichen, dass die Arbeitslosenversicherung dafür sorgen soll, dass freie Arbeitsstellen schnell besetzt werden können und die Transparenz auf dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt erhöht wird. Aber auch, dass Fähigkeiten und Kenntnisse von Arbeitslosen ausgebaut werden sollen, sodass diese auf dem Arbeitsmarkt bessere Chancen haben.
Die Arbeitslosenversicherung finanziert sich durch die Beiträge der Versicherten sowie durch Zuschüsse von staatlicher Seite.
Versicherungspflichtig sind Personen, die mehr als nur geringfügig gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind oder waren. Dazu zählen auch Auszubildende, auch wenn wir Azubis kein Arbeitsentgelt, sondern eine Ausbildungsvergütung erhalten.
Von der Versicherungspflicht zur Arbeitslosenversicherung befreit sind:
Beitragshöhe beträgt 3,0 % vom Bruttogehalt eines jeden Arbeitnehmers, der versicherungspflichtig ist. Aber der Arbeitnehmer zahlt die 3% nicht allein. Er bezahlt – wie auch bei der Krankenversicherung – den sogenannten Arbeitnehmeranteil von 1,5%. Der Arbeitgeber hingegen bezahlt den Arbeitgeberanteil, ebenfalls von 1,5%. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Das heißt, dass vom Bruttogehalt nur 1,5% tatsächlich für die Arbeitslosenversicherung abgezogen werden.
Noch in 1970 betrug die Beitragshöhe 1,3 %. Zwischen 1995 und 2006 stand der Beitrag konstant auf einem Satz von 6,5 % und seit 2011 hat man den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung auf 3,0 % herabgesetzt. Derzeit sei in Überlegung, den Beitragssatz zur Arbeitslosenversicherung zukünftig auf 2,7 % zu verringern.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt in den alten Bundesländern (Westdeutschland) bei EUR 6.200,00 monatlichem Bruttoverdienst ( EUR 74.400,00 im Jahr) und EUR 5.400,00 ( EUR 64.800,00 jährlich) in den neuen Bundesländern im Osten Deutschlands.
Die Beitragsbemessungsgrenze hat sich in den westlichen Bundesländern seit 2002 von EUR 5.100,00 über 5.250,00 in 2007 bis hin zu den heutigen EUR 6.200,00 in 2016 entwickelt. Im Osten begann die Beitragsbemessungsgrenze bei EUR 4.250,00 in 2002, entwickelte sich zu EUR 4.550,00 in 2007 und wuchs bis zu den heutigen EUR 5.400,00 an.
Der Unterschied zwischen Ost und West wird noch heute als gerecht empfunden, weil man im Osten statistisch gesehen weniger verdient als im Westen.
Herr X lebt in Hamburg und verdient EUR 1.950,00 als Steuerfachangestellter. Sein Beitrag zur Arbeitslosenversicherung beträgt 3,0 %. Da sein Gehalt unter der Bemessungsgrundlage von UER 6.200,00 leigt, errechnet sich ein anteiliger Beitrag zur Arbeitslosenversicherung von je EUR 29,25 für Arbeitgeber und Herrn X.
Herr Y wohnt in Leipzig. Er ist Steuerberater und verdient EUR 5.700,00 im Monat. Sein Gehalt liegt über der Bemessungsgrundlage von EUR 5.400,00. Also wird zur Berechnung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung der Betrag von EUR 5.400,00 genommen. 3,0 % davon ergeben EUR 162,00. Aufgeteilt auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen beide Parteien je EUR 81,00 an die Arbeitslosenversicherung.
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung. Das bedeutet, dass es hauptsächlich von den Mitgliederbeiträgen finanziert wird.
Das Arbeitslosengeld I gibt es nur für Mitglieder, die mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben. Diese 12 Monate bezeichnet man als Anwartschaftszeit. Nach 12 Monaten versicherungspflichtiger Arbeit kann man das Arbeitslosengeld I ein halbes Jahr lang beziehen.
Bei längerer Beschäftigungsdauer verlängert die Arbeitslosenversicherung das zu zahlende Arbeitslosengeld, sodass es bei mindestens 20 Monaten Beschäftigung 12 Monate lang gezahlt werden kann. Ist man über 50 Jahre alt, kann man bis zu 24 Monaten Arbeitslosengeld I beziehen, weil sich die Suche einer neuen Arbeitsstelle in dem Alter leider erschwert.
Die Arbeitgeber suchen eher junge, lernfähige Mitarbeiter und die Stellensuche wird ab 50 Jahren wirklich schwierig.
Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts, das der Arbeitslose während seiner Beschäftigung in den letzten 2 Jahren bekommen hat. Hat der Arbeitslose Kinder, so werden ihm 67,0 % des zuletzt verdienten Nettogehalts von der Arbeitslosenversicherung gewährt.
Im Vergleich dazu erhält man in der Schweiz übrigens in der Regel 70 % des vorherigen Gehalts, wenn man Arbeitslosengeld bezieht.
Angenommen, du verdienst nach deiner Ausbildung EUR 2.000,00 brutto und hast keine Kinder. Du wirst nach zweijähriger Beschäftigung gekündigt und bist für ein ganzes Jahr arbeitslos. Du erhältst in dieser Zeit 60 % von diesen EUR 2.000,00 Arbeitslosengeld I von deiner Arbeitslosenversicherung, das sind EUR 1.200,00 brutto. Die Abzüge, die der Arbeitgeber an Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträgen abgeführt hat, führt jetzt die Arbeitslosenversicherung für dich ab.
Die Arbeitslosenversicherung zahlt allerdings nur für drei Sozialversicherungen die Beiträge des Arbeitslosen weiter: Die Beiträge für die Krankenversicherung, die Rentenversicherung und die Pflegeversicherung.
Arbeitslosenversicherungsbeiträge werden nicht gezahlt, da der Arbeitslose gerade Leistungen von ebendieser bezieht. Und die Beiträge für eine Unfallversicherung werden mangels Arbeitsplatz hinfällig, da die Unfallversicherung nur Arbeitsunfälle versichert.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist keine Versicherungsleistung wie das Arbeitslosengeld I, sondern eine staatliche Leistung für Bedürftige. Es ist vollkommen unerheblich, ob vorher ein Arbeitsverhältnis bestanden hat oder nicht.
Wenn ein Arbeitnehmer seinen Job verliert und beispielsweise 12 Monate Arbeitslosengeld I bezieht und in dieser Zeit keine neue Stelle gefunden hat, so rutscht er in das Arbeitslosengeld II. Statt der 60% des vorherigen Gehalts erhält man nun nur noch die Hartz-IV-Leistungen. Der Regelsatz beträgt aktuell (seit 1.1.2016) EUR 404,00 für Singles und EUR 364,00 für Lebenspartner.
Angenommen, du hast EUR 2.000,00 brutto verdient und anschließend 12 Monate Anspruch auf EUR 1.200,00 Arbeitslosengeld I gehabt. Du hast keine neue Stelle gefunden und bekommst nun das Arbeitslosengeld II von EUR 404,00, bis du wieder eine Stelle findest.
Das soll natürlich motivieren, sich schnell eine neue Stelle zu suchen, denn: Wer arbeitet, zahlt Steuern und Versicherungsbeiträge!
In seltenen Fällen genehmigt die Bundesagentur für Arbeit einen Antrag auf Mehrbedarf. Wenn die EUR 404,00 Arbeitslosengeld II nicht ausreichen, um den Lebensunterhalt zu bestreiten, kann man mehr Leistungen erhalten. Das ist beispielsweise der Fall, wenn man ein behindertes Kind versorgt oder alleinerziehend ist. Aber auch chronische Krankheiten des Arbeitslosengeldempfängers können, beispielsweise wegen einer speziell vorgeschriebenen Ernährung, zu einer Anhebung der Hartz IV-Leistung führen.
Die Voraussetzungen für einen Antrag auf Arbeitslosengeld II sind folgende:
Dazu gibt es für jedes Kind einen eigenen Hartz-IV-Satz von derzeit EUR 237,00 – EUR 306,00 (je nach Alter).
Die Summe des Regelsatzes von EUR 404,00 setzt sich ungefähr zusammen aus:
Weiterhin gibt die Arbeitslosenversicherung vor, wie groß eine Wohnung eines Langzeitarbeitslosen mit Anspruch auf Arbeitslosengeld II sein darf. Wenn durch das Arbeitslosengeld die Wohnung bezahlt wird, darf der Arbeitslose nicht in Saus und Braus und einer großen Villa leben. 45 m² sind hier die Norm für eine Person und weitere 15 m² für eine weitere Person. Einem Drei-Personen-Haushalt wird also nur die Warmmiete einer 75 m² großen Wohnung erstattet.
Hartz IV ist, wie du sicherlich schon mitbekommen hast, stark umstritten.
Viele Menschen sagen, es sei zu wenig Geld zum Leben und man würde menschenunwürdig in größter Armut leben. Andere sagen, es sei zu viel Geld dafür, dass man „nichts tut“.
Sicherlich kennst du das aus deiner Berufsschulklasse: Die Azubis, die während der Ausbildung noch zu Hause wohnen, haben durch ihre Ausbildungsvergütung ein überdimensionales Taschengeld, vermutlich sogar ein Auto und keine Sorgen.
Die Azubis, die von ihrem Ausbildungsgehalt leben müssen, haben oft trotz BAB und Kindergeld deutlich weniger Geld zur Verfügung als ein Arbeitslosengeld II Empfänger.
Es kommt immer auf den Blickwinkel an, ob ein Geldbetrag mehr als ausreichend oder zu wenig zum Überleben ist.
Hartz IV ist allerdings im Gegensatz zum BAFöG, zur BAB oder zur Ausbildungsvergütung mit Sanktionen verbunden, sollte man sich nicht bemühen, eine neue Arbeitsstelle zu finden. Die Arbeitsagentur darf Langzeitarbeitslosen Maßnahmen und Fortbildungen vorschlagen, die verpflichtend sind. Das Ziel der Arbeitsförderung, die Arbeitslosigkeit so gering wie möglich zu halten, bleibt also nie außer Acht.
Außerdem gibt es Krankheitskostenzulagen für bestimmte Krankheiten, die eine kostenaufwendige Ernährung erfordern. Auch die Krankheitskostenzulagen sind stark in der Kritik, da nicht alle Krankheiten erfasst sind und gefördert werden.
Die Arbeitslosengelder der Arbeitslosenversicherung enthalten immer eine Übernahme der Krankenversicherungsbeiträge.
Übrigens: Du hast als Azubi zur Steuerfachangestellten keinen Anspruch auf Hartz IV. Du kannst einen Antrag auf BAB stellen und gegebenenfalls Kindergeld beziehen, mehr aber auch nicht. Auch, wenn du insgesamt weniger Geld zur Verfügung hat als ein Hartz-IV-Empfänger, hast du keinen Anspruch auf ergänzende Leistungen.
Übrigens gibt es einen Unterschied zwischen Hartz IV und Arbeitslosengeld II. Die Berechnung, der Bezug u.ä. sind zwar identisch, aber mit den beiden verschiedenen Namen betont man die Vermittelbarkeit des Arbeitslosen. Arbeitslosengeld II erhalten demnach die Arbeitslosen, die vermittelbare Arbeitsuchende sind. Hartz IV unterstreicht, dass man an der Vermittelbarkeit des Arbeitslosen zweifelt oder diese ausschließt.
Die Träger der Arbeitslosenversicherung bieten Transfermaßnahmen zur Eingliederung in Arbeit für Berufseinsteiger und Arbeitnehmer an. Die Leistungen der Arbeitslosenversicherung umfasst ferner die Unterstützung von jungen Menschen bei der Suche nach dem richtigen Beruf. Außerdem gibt es berufsvorbereitende Seminare. Wenn die Ausbildung bereis am Laufen ist, kann der Azubi unter bestimmten Bedingungen Berufsausbildungsbeihilfe (BAB) erhalten.
Auch Vermittlungsleistungen aus dem sogenannten Vermittlungsbudget der Arbeitslosenversicherung stellen Leistungen an Arbeitnehmer dar. In einem Bewerbungsverfahren kann das Vermittlungsbudget zum Beispiel für Reisekosten zu Vorstellungsgesprächen oder Hotelübernachtungskosten verwendet werden.
Außerdem leistet die Arbeitslosenversicherung weitere Unterstützungen in Form von
Das Kurzarbeitergeld ist eine Leistung, die sich aus purer Logik ergeben hat. Es ist für die Arbeitslosenversicherung günstiger, ein Kurzarbeitergeld beispielsweise für Bauarbeiter in den Wintermonaten zu bezahlen, als in diesen Zeiträumen Arbeitslosengeld auszuzahlen.
Der Arbeitgeber muss glaubhaft rüberbringen, dass es sich um eine vorübergehende Krise handelt und die Arbeit wieder aufgenommen werden wird. Genehmigt die Bundesagentur für Arbeit diesen Antrag (bei bestimmten Berufen ist das sehr wahrscheinlich oder gar garantiert), muss der Arbeiter nicht jährlich seine Mitarbeiter kündigen und anschließend wieder einstellen, sondern kann das Kurzarbeitergeld als eine Art Brücke verwenden.
Auch Arbeitgeber und Träger profitieren von der Arbeitslosenversicherung. Während die Träger der Arbeitslosenversicherung Unterstützungen für Jugendwohnheime erhalten können, um diese insbesondere für Härtefälle auszubauen, können Arbeitgeber folgende Leistungen erhalten:
Insolvenzgeld ist allgemein gesagt das Gehalt der Arbeitnehmer eines insolventen Arbeitgebers, das drei Monate von der Arbeitslosenversicherung ausgezahlt wird. Kann sich der Arbeitgeber aufgrund der Insolvenz die Gehälter nicht mehr leisten, springt hier die Arbeitslosenversicherung ein.
Der Arbeitgeber muss dabei das Insolvenzgeld anmelden, wie er auch die Insolvenz anmelden muss. Die Arbeitnehmer bekommen dann bis zu drei Monate ihr ausstehendes Gehalt fortgezahlt.
Abgesehen von der gesetzlichen Arbeitslosenversicherung in Verbindung mit Versicherungspflicht gibt es noch die Möglichkeit, sich freiwillig versichern zu lassen.
Das ist am ehesten für Selbstständige und Freiberufler eine Option. Das ist hauptsächlich sinnvoll, wenn der Selbstständige mit seiner selbstständigen Arbeit beginnt. Aber auch Pflegepersonen und Arbeitnehmer, die im Ausland tätig sind, können sich freiwillig versichern lassen.
Um eine freiwillige Arbeitslosenversicherung zu erhalten, müssen einige Faktoren erfüllt werden. Vor der freiwilligen Versicherung muss man zwei Jahre vor der Selbstständigkeit 12 Monate versicherungspflichtig gearbeitet haben. Eine Erwerbslosigkeit sollte also nicht vor der Existenzgründung bestanden haben.
Der Beginn der selbstständigen Tätigkeit darf nicht mehr als drei Monate zurückliegen und ein entsprechender Beleg (z.B. der Gewerbeschein) muss vorliegen.
In den ersten zwei Jahren nach der Existenzgründung verhält sich die Bundesagentur für Arbeit wie ein Arbeitgeber bei der Arbeitslosenversicherung: Der Selbstständige zahlt nur den halben Beitrag.
So sollen Existenzgründer gerade in der Anfangsphase unterstützt werden. Geregelt ist das alles in § 28a SGB III.
Die freiwillige Arbeitslosenversicherung gilt nicht für Personen, die zuvor Arbeitslosengeld II erhalten haben.
Monatlich wird über die Krankenkasse ein Beitrag eingezogen, der 3,0 % vom Bruttogehalt beträgt. Diesen teilen sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu gleichen Teilen. Das heißt, dass 1,5% tatsächlich vom Gehalt abgerechnet werden. Denselben Betrag legt der Arbeitgeber sozusagen auf das Bruttogehalt obendrauf.
Die Beitragsbemessungsgrenze liegt
Neben den Beiträgen aus Arbeitsverhältnissen erhält die Arbeitslosenversicherung auch Darlehen und Zuschüsse des Bundes, um alle Leistungen sicher gewährleisten zu können.
Wie die Rentenversicherung ist auch die Arbeitslosenversicherung umlagefinanziert. Das Guthaben im Fond der Versicherung wird also unmittelbar für die aktuellen Ausgaben verwendet.
Die bekanntesten Leistungen der Arbeitslosenversicherung sind das Arbeitslosengeld I und II. Letzteres wird im Volksmund Hartz IV genannt.
Das Arbeitslosengeld I ist eine Versicherungsleistung der Arbeitslosenversicherung, wird also hauptsächlich von den Mitgliederbeiträgen finanziert. Diese richtet sich nur an Mitglieder, die mindestens 12 Monate in den letzten 2 Jahren gearbeitet haben (Anwartschaftszeit). Das Arbeitslosengeld I beträgt 60% des durchschnittlichen Arbeitsentgelts und ist in der Regel auf 12 Monate begrenzt.
Das Arbeitslosengeld II (Hartz IV) ist eine staatliche Leistung der Arbeitslosenversicherung für Bedürftige. Diese Leistung verlangt kein vorangehendes Arbeitsverhältnis und wird daher auch nicht am Gehalt berechnet, da es kein vorangegangenes Gehalt gegeben haben muss.
Eckdaten zu den Leistungen, die das Arbeitslosengeld II darstellt und enthält:
Die Träger der Arbeitslosenversicherung (Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit) bieten außerdem folgende Leistungen an: