Meistens sind es die simplen Fragen, die deine Mandanten beschäftigen. Das Leasing ist im Vormarsch und damit beschäftigt deine Mandanten auch zunehmend die Frage: Was ist besser? Welche Vorteile bietet das Leasing eines Wirtschaftsgutes oder sollte ein Kredit bevorzugt beziehungsweise sollte das notwendige Kapital nicht doch lieber aus eigenen Mitteln finanziert werden?
Das alles sind durchaus typische Fragen, die dir in deinem Berufsalltag begegnen können. Damit du deinen Mandanten optimal beraten kannst, möchten wir dir in diesem Artikel die unterschiedlichen Finanzierungsformen erklären, die Vor- und Nachteile erläutern und gegenüberstellen.
Vorweg lässt sich allerdings sagen, dass grundsätzlich jede Finanzierungsform seine Vor- und Nachteile hat. Welche Finanzierung im Einzelnen von Vorteil ist, ist letztlich situationsabhängig.
Der Begriff Leasing beruht auf dem englischen Begriff „to lease“ – also mieten beziehungsweise pachten. Es handelt sich somit um eine besondere Form der Miete.
Solltest du in deiner eigenen Mietwohnung leben, hast du bereits ansatzweise selbst einen leasingähnlichen Vertrag abgeschlossen. Du zahlst Miete, damit du in der Wohnung leben kannst – sie gehört dir jedoch nicht. Ein echter Leasingvertrag unterscheidet sich jedoch in einigen Punkten von einem gewöhnlichen Mietvertrag. Eines haben beide Verträge jedoch gemein:
Es handelt sich um eine entgeltliche Nutzungsüberlassung eines Gegenstandes oder einer Immobilie, ohne dass der Vertragsgegenstand den rechtlichen und wirtschaftlichen Eigentümer wechselt.
Ein gängiger Vertragsbestandteil des Leasingvertrages ist die Verpflichtung zum Unterhalt des Leasingobjektes durch den Leasingnehmer. Der Leasingnehmer haftet während der Leasingdauer (mittels einer Vollkaskoversicherung) für entstandene Schäden am Leasingobjekt.
Sollte dein Mandant also ein Auto geleast haben, zahlt er an die Leasinggesellschaft oder das finanzierende Kreditinstitut ein Entgelt für die Nutzung. Alle weiteren Kosten wie zum Beispiel Tanken, Reparaturkosten und Versicherungen muss er selbst tragen.
Da das Leasingobjekt nicht den Eigentümer wechselt, darf dein Mandant den Gegenstand nicht in das Anlagevermögen aufnehmen. Das Wirtschaftsgut darf also nicht abgeschrieben werden. Allerdings stellen die Leasingraten eine Betriebsausgabe dar und dürfen gewinnmindernd angesetzt werden. Nach Ablauf des Leasingvertrages ist das Leasingobjekt zurückzugeben. Alternativ kann dein Mandant nach Absprache das Leasingobjekt auch kaufen.
Ein weiterer Vorteil des Leasings besteht darin, dass nach Ablauf der Grundmietzeit ein neueres, moderneres Modell geleast werden kann. Dein Mandant kann also besser mit den aktuellen technischen Entwicklungen mitgehen. Das kann sich zum Beispiel bei EDV-Anlagen bezahlt machen.
Dein Mandant möchte sich beispielsweise ein neues Fahrzeug kaufen. Seine finanziellen Mittel reichen jedoch nicht aus. Also geht er zur Bank und leiht sich dort Geld. Nun kann er sich das Auto kaufen, der Händler erhält den Kaufpreis und dein Mandant kann den Kredit in monatlichen Raten abbezahlen. Als Entgelt für die Vergabe des Kredits erhält die Bank Zinsen, die zusammen mit den monatlichen Raten abbezahlt werden.
Des Weiteren wird dein Mandant Eigentümer des Gegenstandes und kann das Wirtschaftsgut gegebenenfalls in das Anlagevermögen aufnehmen und im Wege der Absetzung für Abnutzung (kurz: AfA) als Betriebsausgabe ansetzen.
Die Zinsen für den Kredit stellen ebenfalls Aufwand dar und mindern den Gewinn. Die Aufnahme des Darlehens (also die Auszahlung des Kreditbetrages) und die Tilgung sind gewinnneutral zu verbuchen.
Das geliehene Geld muss dein Mandant generell innerhalb einer vorher vereinbarten Frist (Kreditlaufzeit) zurückzahlen. Zudem ist es möglich, dass dein Mandant zur Absicherung des Kredites zusätzliche Sicherheiten vorweisen muss (z.B. Fahrzeugbrief, Privatvermögen des Unternehmers etc.). Die Sicherheiten fallen dem Kreditinstitut zu, wenn der Kredit nicht vereinbarungsgemäß zurückgezahlt wird.
Die Aufnahme eines Darlehens erscheint in der Schufa sowie jede Kreditanfrage. Allerdings schont die Kreditfinanzierung die Liquidität deines Unternehmers, aber die Kredite sollten gut verglichen werden.
Dein Mandant kann das Wirtschaftsgut aus eigenen Mitteln bezahlen? Toll – aber vermutlich nicht die Regel. Die Vorteile liegen allerdings klar auf der Hand. Wenn dein Mandant seine Anschaffung aus eigenen Mitteln finanzieren kann, entfallen Zinsen oder Leasinggebühren. Unter Umständen können auch noch Barzahlungsrabatte dabei herausspringen.
Es macht daher durchaus Sinn, zumindest kleinere Anschaffungen sofort aus den eigenen betrieblichen Mitteln zu bezahlen – insofern sie langfristig dem Unternehmen dienen sollen.
Allerdings sollte die Liquidität dabei nicht vollkommen ausgereizt werden. Wenn die Finanzen deines Mandanten anschließend auf annähernd Null geschrumpft sind und er die nächsten Gehälter und die Miete nicht bezahlen kann, rächt sich die Ausgabe und die ambitionierte Eigenfinanzierung macht wenig Sinn.
Leasing | Darlehen | Eigenfinanzierung | |
Vorteile | geringe Raten | Die Liquidität wird geschont | Kein „negativer“ Schufaein- trag |
Leasingobjekte sind auf dem neuesten Stand | Dein Mandant wird Eigentümer und darf das Wirtschaftsgut abschreiben | Unabhängig von Banken | |
nach Ablauf des Vertrag besteht Kaufoption | Keine Zinsen oder andere zusätzliche Kosten | ||
kosten- intensive Anschaffung theoretisch jederzeit möglich | |||
Leasingraten stellen Betriebsaus-gabe dar |
Nachteile | In der Regel darf ein be- stimmter Restwert zum Ende des Vertrages nicht unterschritten werden – sonst drohen Nachzahlungen (z.B. Kilometer bei einem Fahrzeug) | Es entstehen zusätzlich Zinsen, die aber als Betriebsausgabe angesetzt werden dürfen | Risiko Verlust beim Wiederverkauf |
Bei einem anschließenden Kauf können höhere Kosten entstehen als bei einer Finanzierung | die Raten sind meist höher als beim Leasing | Liquidität kann beeinträchtigt werden | |
keine AfA, da nicht Eigentümer | Wenn Wert auf die neueste Technik gelegt wird, müssen immer wieder neue Anschaffungen getätigt werden |
Und was ist nun das Beste?
Die Frage, welche Finanzierungsform nun am günstigsten ist, lässt sich pauschal nicht beantworten. Es ist immer abhängig von der Situation und den Bedürfnissen deines Mandanten.
Du solltest mit deinem Mandanten im Rahmen der Beratung folgende Fragen erörtern:
Denn möchte dein Mandant das Anlagegut möglichst lang nutzen, bieten sich ein Kredit oder die Zahlung aus eigenen Mitteln an. Damit wäre er gleich Eigentümer der Sache und hätte nicht ewig laufende Kosten durch die Leasingraten.
Die Frage, ob das Anlagegut nun aus eigenen Mitteln oder mittels eines Darlehens finanziert wird, hängt von den wirtschaftlichen Verhältnissen deines Mandanten ab. Bei einem Kredit entstehen zusätzlich Zinsen, die allerdings als Betriebsausgabe angesetzt werden dürfen. In beiden Fällen darf dein Mandant die AfA als Betriebsausgabe vom Gewinn abziehen.
Sollte dein Mandant die neuesten Modelle bevorzugen – z.B. bei Autos oder anderen technischen Anlagen – würde sich das Leasing anbieten. Dein Mandant muss dabei mit monatlichen Leasingraten und einer Grundmietzeit rechnen. Des Weiteren müssen die laufenden Kosten selbst getragen werden.
Jedoch kann dein Mandant nach Ablauf des Vertrages wieder das neueste Modell leasen und hätte dadurch eventuell einen Vorteil gegenüber Konkurrenten. Als Nachteil wäre allerdings zu nennen, dass das Leasingobjekt zum Ende Vertragszeit einen bestimmten Restwert nicht unterschreiten darf, da ansonsten hohe Nachzahlungen drohen.
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