Du hast die Aufgabe zur Kontenentwicklung und zum Investiotionsabzugsbetrag gelöst?
Hier findest du die Musterlösung zu der Aufgabe.
Wenn du die Aufgabe noch nicht gelöst hast, findest du sie hier:
Dieser Aufgabe ist bereits in der Steufa-Z – Zeitschrift für Steuerfachangestellte erschienen und wurde uns freundlicherweise vom Deubner Verlag zur Verfügung gestellt.
Solltest du Fragen zu der Aufgabe oder Lösung haben, fragst du uns am besten in der Lösungsdiskussion zu dieser Aufgabe: Jetzt Frage stellen!
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Handelsrechtliche Beurteilung:
Der LKW gehört zum abnutzbaren beweglichen Anlagevermögen und ist mit den fortgeführten Anschaffungskosten zu bewerten. Die Überführungskosten gehören wie Kosten für das Sonderzubehör zu den Anschaffungsnebenkosten. Skonti mindern die Anschaffungskosten. Die abziehbare Vorsteuer ist nicht einzubeziehen (§ 9b Abs.1 EStG).
Kontenentwicklung in der Handelsbilanz:
120.000 Euro – Listenpreis
5.000 Euro – Nebenkosten
– 2.500 Euro – Skonto
122.500 Euro – Anschaffungskosten
– 8.507 Euro – AfA 6 Jahre ND, 5 Monate
113.993 Euro – Summe
Steuerrechtliche Beurteilung:
Im Wirtschaftsjahr der Anschaffung des begünstigten Wirtschaftsguts ist der für dieses Wirtschaftsgut in Anspruch genommene Investitionsabzugsbetrag in Höhe von 40 Prozent der Anschaffungskosten Gewinn erhöhend hinzuzurechnen; die Hinzurechnung darf den im Vorjahr abgezogenen Betrag aber nicht übersteigen. Der Gewinn ist somit außerhalb der Bilanz um 44.000 Euro zu erhöhen.
Die Anschaffungskosten des Lkw können nach § 7g Abs. 2 EStG um 40 % max. 44.000 € in der Steuerbilanz Gewinn mindernd herabgesetzt werden. Laut Aufgabenstellung ist dies auch gewünscht.
Die Abschreibung erfolgt linear und ist zeitanteilig zu berechnen.
Ferner sind auch die Voraussetzungen für eine Sonderabschreibung nach § 7g Abs. 6 EStG erfüllt, so dass aufgrund der Aufgabenstellung (niedrigster Gewinn) zusätzlich 20 % abgeschrieben werden können.
Die steuerlichen Sonderabschreibungen können nicht in die Handelsbilanz übernommen werden. Voraussetzung für eine abweichende Ausübung steuerlicher Wahlrechte ist aber, dass die Wirtschaftsgüter in besondere, laufend zu führende Verzeichnisse aufgenommen werden, was laut Hinweisen in der Aufgabenstellung auch erfolgt ist.
Kontenentwicklung in Steuerbilanz
120.000 Euro – Listenpreis
5.000 Euro – Nebenkosten
– 2.500 Euro – Skonto
– 44.000 Euro – Investitionsabzugsbetrag
78.500 Euro – Anschaffungskosten
– 5.452 Euro – AfA § 7 (1) EStG 5/12
-15.700 Euro – § 7 g (5) EStG
57.348 Euro – 31.12.2012
Fahrzeuge 2.000 Euro | an | sonstiger betrieblicher Aufwand 2.000 Euro |
Skontoertrag 2.975 Euro | an | Fahrzeuge 2.500 EuroVorsteuer 475 Euro |
Abschreibung 8.507 Euro | an | Fahrzeuge 8.507 Euro |
Der Gewinn ist für steuerliche Zwecke gem. § 60 Abs.2 EStDV außerhalb der Handelsbilanz zu korrigieren: