Man kann vielleicht an einigen Stellen im deutschen Besteuerungssystem meckern. Nichtsdestotrotz hält es immer wieder den einen oder anderen Obolus bereit.
Beispielsweise Umzugskosten, sind sie beruflich veranlasst, kannst du sie in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten geltend machen.
Selbst, wenn sie nicht beruflich bedingt sind, kannst du sie gegebenenfalls noch an einer anderen Stelle der Steuererklärung ansetzen. Wie genau das funktioniert und was du darüber wissen musst, erfährst du in diesem Artikel.
Um die Kosten für einen Umzug steuerlich als Werbungskosten geltend zu machen, müssen sie in erster Linie beruflich bedingt sein.
Das gilt unter anderem in den folgenden Fällen:
Der häufigste Fall bei Personen in der Privatwirtschaft ist natürlich der Arbeitsplatzwechsel oder die verkürzte Arbeitswegzeit. Die anderen Situationen treffen häufiger auf Beamte und Soldaten zu.
Basis für den Ansatz der Umzugskosten ist das Bundesumzugskostengesetz (BUKG). Es regelt, welche Erstattungen hier zu Lande Bundesbeamten, Richtern im Bundesdienst und Soldaten anlässlich eines Umzuges zustehen.
Der Gesetzgeber lässt zu, dass das Gesetz auch auf Personen in der Privatwirtschaft angewandt werden kann. Grundsätzlich werden die Kosten in zwei Kategorien unterteilt:
sonstige Umzugskosten | allgemeine Umzugskosten |
zum Beispiel:
● Kosten für den Ab- und Aufbau der Möbel | ● Kosten der Umzugsfirma oder des Mietfahrzeuges für den Transport |
● Kosten für den Anschluss oder die Ummeldung des Telefons/Internet | ● Fahrten zu Besichtigungen und auch eventuelle Übernachtungskosten
|
● Fahrten zu Behörden zwecks Ummelden etc. | ● erste Fahrt zur neuen Wohnung |
● Umschreiben von amtlichen Dokumenten (Ausweise) | ● Maklergebühr |
● Aufwendungen für Zeitungsinserate zur Wohnungssuche | ● die Miete für die alte Wohnung, wenn parallel dazu die neue Wohnung schon gemietet wurde (bis zu 6 Monate) |
● die Anschaffung neuer Kfz-Kennzeichen, sowie die Ummeldegebühren | ● Anschaffung eines Kochherdes in Höhe von bis zu 231,- Euro
● Anschaffung eines Ofens in Höhe von bis zu 164,- Euro (wenn keine Einbauküche vorhanden ist) |
● Gebühren, falls Kinder die Schule wechseln müssen | ● Kosten für Halteverbotsschilder |
● Trinkgelder an das Umzugspersonal in nachgewiesener Höhe | ● Kosten für Verpackungsmaterial |
● Kosten für die Verpflegung der Möbelpacker und sonstige Umzugshelfer | |
● Nachhilfekosten für Kinder |
Wenn du die tatsächlich angefallen Kosten geltend machen möchtest, benötigst du Belege. Des Weiteren sind Erstattungen durch Dritte – wie zum Beispiel durch den Arbeitgeber – abzuziehen. Als logische Konsequenz sind die Erstattungen steuerfrei, insofern sie in der gesetzlich zugelassenen Höhe gezahlt wurden.
Tipp: Es werden maximal 3 Fahrten zur Besichtigung anerkannt, wenn du über keinen Nachweis verfügst.
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Ob du nun ein Umzugsunternehmen beauftragt hast oder nicht: Ein Umzug kostet immer Geld. In diesem Artikel findest du ein paar Tipps, wie du Geld bei der Einrichtung sparen kannst.
Doch wie kommst du nun dennoch zu deinem Recht, die Kosten steuerlich geltend zu machen?
Die sonstigen Umzugskosten können auch durch einen Pauschbetrag ohne Nachweis angesetzt werden – zusätzlich zu den allgemeinen Umzugskosten.
Die für den jeweiligen Umzugszeitpunkt gültigen Pauschbetrag findest in der nachfolgenden Aufstellung.
Ende des Umzugs | Verheiratete, Alleinerziehende | Ledige | Zuschlag für jede weitere Person im Haushalt |
bis 28.02. 2014 | 1.390 € | 695 € | 306 € |
ab 01.03. 2014 | 1.429 € | 715 € | 315 € |
ab 01.03 2015 | 1.460 € | 730 € | 322 € |
ab 01.03.2016 | 1.493 € | 746 € | 329 € |
ab 01.03. 2017 | 1.528 € | 764 € | 337 € |
Maßgebend ist der Familienstand am Tag vor dem Einladen des Umzugsguts.
Den Zuschlag gibt es für jede in § 6 Abs. 3 Sätze 2 und 3 BUKG bezeichnete weitere Person. So z. B. für den eingetragenen Lebenspartner, ledige Kinder, Stief- und Pflegekinder, die nicht ledigen Kinder und Verwandte bis zum vierten Grad. Aber auch Verschwägerte bis zum zweiten Grad und Pflegeeltern, wenn der Berechtigte diesen Personen aus gesetzlicher oder sittlicher Verpflichtung nicht nur vorübergehend Unterkunft und Unterhalt gewährt. Den Zuschlag gibt es ebenso für Hausangestellte und solche Personen, deren Hilfe der Berechtigte aus beruflichen oder gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend bedarf.
Die Umzugskostenpauschale für Verheiratete gilt auch für gleichgestellte Person. Geschiedene, Verwitwete und Alleinerziehende profitieren ebenfalls vom erhöhten Pauschbetrag.
Übrigens: Erfolgt innerhalb von fünf Jahren nach einem Umzug ein weiterer berufsbedingter Umzug, gibt es für den Pauschbetrag für die sonstigen Umzugskosten einen Häufigkeitszuschlag. Dieser beträgt 50% der entsprechenden Pauschvergütung.
Auch wenn der Umzug nicht beruflich bedingt ist, kannst du noch den einen oder anderen Euro rausschlagen. Wenn eine Firma für den Umzug beauftragt wurde, kannst du die Kosten als Haushaltsnahe Dienstleistung direkt steuermindernd ansetzen. Dabei gilt: Maximal 20% und maximal 4.000,- Euro.
Folgende Voraussetzungen müssen jedoch erfüllt sein:
Diese Bedingungen und die Möglichkeit des Abzugs wurden vor allem geschaffen, um Schwarzarbeit zu vermeiden.
Krankheitsbedingte Umzüge kannst du als außergewöhnliche Belastungen absetzen. Du benötigst allerdings ein Attest vom Arzt. Damit sich die Kosten auswirken, musst du die Grenze der zumutbaren Belastung überschreiten.
Diese Grenzen sind im § 33 Abs, 3 EStG geregelt und sind abhängig vom Einkommen, Anzahl der kindergeldberechtigten Kinder und dem Familienstand.
Es gibt etliche Möglichkeiten für dich Umzugskosten steuerlich abzusetzen. Du musst nur wissen wie. Dieser Artikel bietet dir eine solide Grundlage um einen Anspruch entsprechend durchzusetzen. Weiterführende Informationen findest du auf der Seite “Umzugsratgeber”.
Ich finde, dass der Fiskus relativ viel Spielraum lässt, um einen Umzug steuerlich günstig zu gestalten.
Hast du bereits Erfahrungen und schonmal Umzugskosten angesetzt?
Sind für dich Fragen offen? Dann zögere nicht und teile dich in den Kommentaren oder im Forum mit.
1 Comment
Gut zu wissen, dass Umzugskosten steuerlich absetzbar sind wenn sie beruflich sind. Wir werden bald umziehen, da mein Mann einen neuen Beruf hat. Ich denke wir werden das bei der Steuer berücksichtigen.