Für uns Steuerfachangestellte ist unbedingt erforderlich, stets auf dem aktuellen Stand der Rechtslage zu sein. Kaum etwas ändert sich so schnell und oft wie das Steuerrecht. Erfolgreich kann demnach nur derjenige arbeiten, der bereit ist, immer wieder Seminare und Lehrgänge zu besuchen.
Einigen Steuerfachangestellten reichen die alljährlichen Veranstaltungen „aktuelles Steuerrecht“ oder „Änderungen zum Jahreswechsel“ nicht aus. Sie wollen sich insgesamt weiterbilden und damit ihre Qualifikation erhöhen.
Nachdem wir den Bilanzbuchhalter bereits näher vorgestellt haben, wollen wir jetzt die Weiterbildung zum Steuerfachwirt unter die Lupe nehmen.
Die Weiterbildung zum Steuerfachwirt ist eine durch die Steuerberaterkammern nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) geregelte Weiterbildung.
Die Berufsbezeichnung an sich ist in Deutschland geschützt. Es darf sich somit nur derjenige Steuerfachwirt nennen, der die entsprechende Prüfung bei der jeweiligen Steuerberaterkammer erfolgreich abgelegt hat.
Es gibt bis heute keine zu 100% bundeseinheitliche Regelung für die Prüfung zum Steuerfachwirt. Jede Steuerberaterkammer kann zusätzlich ihre eigenen, individuellen Vorschriften erlassen, wobei natürlich trotzdem die Prüfungsinhalte und Erwartungen überall in Deutschland nahezu gleich sind. Dennoch könnte es passieren, dass ein Prüfling aus Hamburg andere Aufgaben lösen muss als ein „Mitstreiter“ aus Bayern.
Keine der Kammern hat bisher eine verpflichtende Teilnahme an etwaigen Vorbereitungslehrgängen ausgesprochen. In der – Prüfungsordnung für die Durchführung von Fortbildungsprüfungen zum „Steuerfachwirt“/ zur „Steuerfachwirtin“ – mit Stand aus September 2010 heißt es wortwörtlich:
Die Anwärter zum Steuerfachwirt müssen zum Zeitpunkt der Prüfung im Grunde genommen nur eine der nachfolgenden Voraussetzungen erfüllen.
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Selbst wenn keine Vorbereitungskurse vorgeschrieben sind, so ist es dennoch sinnvoll, sich bestmöglich auf die Prüfung vorzubereiten. Lehrgänge zur Vorbereitung auf die Weiterbildungsprüfung gibt es verschiedene.
In den meisten Fällen werden diese Lehrgänge in Teilzeit belegt, da sich dies optimal mit dem eigentlichen Beschäftigungsverhältnis und der täglichen Arbeit gut kombinieren lässt. Es gibt insgesamt folgende Varianten:
Auch „Teilveranstaltungen“ nur für die Vorbereitung auf die Klausuren oder lediglich die mündliche Prüfung werden angeboten. Wie lange die Prüfungsvorbereitung dauert, hängt von der jeweils gewählten Variante ab.
Ein Vollzeitkurs kann schon in zwei Monaten absolviert werden. Für ein Fernstudium hingegen sollte man mindestens 12 Monate einplanen. Hier würde man dann aber das Privileg der freien Zeiteinteilung genießen können.
In diesen Vorbereitungslehrgängen – in welcher Form auch immer – werden die folgenden prüfungsrelevanten Inhalte vermittelt:
Zunächst sei angemerkt, dass die Prüfung zum Steuerfachwirt in der Regel nur einmal jährlich angeboten wird. Der genaue Termin und Prüfungsort sowie der schriftliche Anmeldeschluss wird von der jeweiligen Steuerberaterkammer mindestens drei Monate vorher auf der Seite der Kammer unter den amtlichen Bekanntmachungen veröffentlicht.
Hierzu haben wir uns die Angaben der Steuerberaterkammer Niedersachsen angesehen. Dort werden bereits die Termine bis einschließlich 2020 bekanntgegeben.
Die Zulassungsgebühr beträgt derzeit 80 Euro. Zusätzlich sind noch 330 Euro Prüfungsgebühr zu leisten.
Geprüft wird im Rahmen von drei schriftlichen Klausuren und einem mündlichen Teil. Im schriftlichen Teil der Prüfung ist je eine Klausur mit praxistypischer und fächerübergreifender Aufgabenstellung aus folgenden Gebieten zu fertigen:
a) Steuerrecht I
Einkommensteuer, Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer
b) Steuerrecht II
Umsatzsteuer, Erbschaft- und Schenkungsteuer, Abgabenordnung, Bewertungsgesetz
c) Rechnungswesen
Buchführung und Rechnungslegung nach Handelsrecht und nach Steuerrecht, Jahresabschlussanalyse, Kosten- und Leistungsrechnung, Finanzierung, Grundzüge des Gesellschaftsrechts
Die Bearbeitungszeit beträgt für die Klausuren zu a) und b) je vier und für die Klausur zu c) fünf Zeitstunden. Die Prüfung wird unter Aufsicht abgelegt.
In der mündlichen Prüfung soll der Prüfling zeigen, dass er praxistypische und fächerübergreifende Fälle lösen kann. Die Prüfungsdauer soll je Prüfungsteilnehmer 30 Minuten nicht überschreiten.
Sollte die Prüfung nicht bestanden werden, so besteht auch hier – wie bei der Prüfung zum Steuerfachangestellten – die Möglichkeit, diese zweimal zu wiederholen.
Der Steuerfachwirt ist ein speziell qualifizierter Mitarbeiter des Steuerberaters. Anders als der Steuerfachangestellte wird der Steuerfachwirt z.B. die Fragen seiner Mandanten zu steuerlichen Aspekten von schenkungs- oder erbrechtlichen Angelegenheiten und zur Altersvorsorge beantworten.
Bank- und Finanzierungsgespräche, Investitionsentscheidungen und Unternehmensbewertungen gehören ebenfalls zur täglichen Arbeit des Steuerfachwirts.
Dennoch gehören auch weiterhin die „üblichen“ Tätigkeiten wie Buchhaltung, Gehaltsabrechnungen und Steuererklärungen dazu.
Nach dieser Weiterbildung übt der Steuerfachwirt noch wesentlich verantwortungsvollere Aufgaben aus als der Steuerfachangestellte. Er kann sogar als Kanzleivorsteher einen Steuerberater unterstützen. Kanzleileitung, Kanzleivorstand, Personalleiter, Führung der Steuerfachangestellten sowie Vertretung des Kanzleiinhabers bei dessen Abwesenheit sind keine Ausnahme.
Oftmals wird auch gesagt, dass die Weiterbildung zum Steuerfachwirt der „Vorschritt“ zum Steuerberater sei. Und wem die Kosten für Prüfung, Zulassung und Vorbereitungslehrgang zu hoch sind: Auf Antrag wird sogar Meister-BAföG gewährt.
Überlegst du dich zum Steuerfachwirt weiterzubilden oder hast es vielleicht schon getan? Ich freue mich über einen kurzen Bericht mit deinen Erfahrungen im Forum.