Bei der Gewerbesteuer musst du häufig den Gewerbesteuermessbetrag berechnen. In diesem Übungsfall geht es genau darum.
Diese Aufgabe ist also eine ganz typische Aufgabe, wie sie in der schriftlichen Abschlussprüfung drankommen kann.
Hinweis: Bei der Erstellung von Gewerbesteuererklärungen ist zu beachten, dass bei der Ermittlung der gewerbesteuerlichen Bemessungsgrundlage neben dem Gewinn aus Gewerbebetrieb auch Hinzurechnungen und Kürzungen zu berücksichtigen sind.
Alle Informationen zu unseren Aufgaben bekommst du in unserem Artikel über die Übungsaufgaben.
Dieser Aufgabe ist bereits in der Steufa-Z – Zeitschrift für Steuerfachangestellte erschienen und wurde uns freundlicherweise vom Deubner Verlag zur Verfügung gestellt.
Solltest du Fragen zu der Aufgabe haben, fragst du uns am besten in der Lösungsdiskussion zu dieser Aufgabe: Jetzt Frage stellen!
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Die iWare GmbH betreibt einen Handel mit Computern und sonstigem EDV-Zubehör. Für das Jahr 2014 haben Sie für das Unternehmen einen steuerlichen Gewinn von 150.000 Euro ermittelt. Die iWare GmbH ist zum vollen Vorsteuerabzug berechtigt.
Der Mandantenakte können Sie folgende Informationen entnehmen:
Die iWare GmbH errichtete ein Geschäftsgebäude. Fertigstellung und Nutzungsbeginn war der 01.11.2013. Die Herstellungskosten des Gebäudes betrugen 1.200.000 Euro. Der Einheitswert des Gebäudes wurde zum 01.01.2014 mit 200.000 Euro (Wertverhältnisse 01.01.1964) festgestellt.
Zur Finanzierung der Herstellungskosten nahm die iWare GmbH am 01.03.2013 ein Darlehen von 1.000.000 Euro auf. Die Konditionen lauteten:
Ein weiteres Darlehen nahm die iWare am 01.04.2014 zur Finanzierung des Warenbestandes auf. Hier ergaben sich folgende Konditionen:
Es handelt sich um ein Fälligkeitsdarlehen. An Zinsen wurden für das Geschäftsjahr 2014 insgesamt 9.000 Euro gezahlt.
Für die Geschäftsräume einer Filiale musste die iWare GmbH in 2014 eine Pacht von monatlich 11.000 Euro bezahlen.
Ab dem 01.11.2013 leaste das Unternehmen zwei Transportfahrzeuge für die Warenauslieferung an den Filialbetrieb. Hier betrug die Leasingrate insgesamt 2.000 Euro zuzüglich 19 % USt im Monat.
Für die iWare GmbH solltest du den Gewerbesteuermessbetrag berechnen. Konzentriere dich dabei auf den Veranlagungszeitraum 2014.
Bitte mache dir zuerst Gedanken über die Lösung und poste deine Lösung dann in unsere Diskussion zu dieser Aufgabe.
2 Comments
150000,00 Gewinn (§§ 4,5 Estg)
+2250,00 (1/4 der Zinsen § 8 GewStg)
+66000,00 ( 1/2 der Miete von unbew. WG §8 GewStg)
+4800,00 (1/5 der Miete von bewg. WG §8 GewStg)
-2400,00 (1,2 % des Einheitswertes § 9 Nr.1 S.1 GewStg)
= 220650,00 maßgeb. Gewerbeertrag (§7 S1 GewStg)
220600,00 gerundet
– 24500,00 Freibetrag (§11 GewStg)
= 196100,00 endgültiger Gewerbeertrag
* 3,5% Steuermesszahl (§11 Abs.2 GewStg)
= 6863,50 Steuermessbetrag
Mehrere Fehler!
1.) Bei den Zinsen muss der Freibetrag i.H.v. 100.000,- € abgezogen werden und vom verbleibenden Betrag nur 1/4 hinzugerechnet werden. Ergebnis: +5.200
2.) Der Einheitswert des Grundstücks ist vor dem Ansatz mit 1,2 % zunächst gem. § 121a Bewertungsgesetz mit dem Faktor 1,4 zu multiplizieren (da Wertverhältnisse vom 01.01.1964!). Ergebnis: -3.360
3.) Der Freibetrag gem. § 11 (1) GewStG ist NICHT zu gewähren, da es sich um eine Kapitalgesellschaft (GmbH) handelt. Ergebnis: -0-
Endgültiger Gewerbeertrag: 151.800
Endgültiger Steuermessbetrag: 5.313
LG
Felix
LG
Felix