In den Monaten und Jahren der Ausbildung heißt es, in Theorie und Praxis all die Dinge, Aufgaben und Gesetze zu erlernen, die der Beruf des Steuerfachangestellten erfordert. Dabei unterstützen dich dein Ausbildungsbetrieb sowie die Berufsschule.
Um dich dann später auch als qualifizierte Steuerfachangestellte bezeichnen zu dürfen, musst du die Prüfung am Ende der Ausbildung erfolgreich ablegen.
Dabei gilt festzustellen, ob du in der Berufsschule alle Kenntnisse und Fähigkeiten erlernt hast, die für den Beruf wichtig sind. Man spricht hierbei von der beruflichen Handlungsfähigkeit.
Geprüft wird diese in einem schriftlichen Teil (3 Klausuren), auf den ich im Folgenden näher eingehe und einem mündlichen Teil, der Mandantenorientierten Sachbearbeitung.
Jede Prüfung wird dabei gleich gewichtet, wodurch die schriftliche Prüfungsleistung ¾ der Gesamtnote ausmacht.
Weitere allgemeine Informationen findest du in unserem Artikel über die Abschlussprüfung.
Seit 2012 wird die schriftliche Prüfung im Rahmen eines bundeseinheitlichen Prüfungsverbundes durchgeführt, an dem der überwiegende Teil der Steuerberaterkammern teilnehmen.
Aus diesem Grund finden die Prüfungen vieler Steuerberaterkammern gleichzeitig statt (siehe auch die Übersicht über die Prüfungstermine für Steuerfachangestellte).
Die Prüfungsordnung regelt dabei, wer zur Abschlussprüfung zugelassen wird (§ 9 Abs. 4 der Prüfungsordnung):
Zugelassen ist,
Die schriftliche Prüfung beinhaltet 3 Klausuren aus 3 fachlichen Bereichen und erstreckt sich über zwei Tage. Jede Klausur fließt jeweils zu ¼ in die Abschlussnote ein.
Folgende Prüfungsfächer und Themen sind zwingend in der Abschlussprüfung enthalten. Die angegebene Gewichtung kann allerdings abweichen:
Schriftliche Prüfung: Rechnungswesen
Laufende Buchungen, Abschlussbuchungen, Bewertung | 75 Punkte |
Einnahmeüberschussrechnung gem. § 4 Abs. 3 EStG | 18 Punkte |
Auswertung von Warenkonten, Gewinnverteilung | 7 Punkte |
Summe | 100 Punkte |
Schriftliche Prüfung: Wirtschafts- und Sozialkunde
Handels- und Gesellschaftsrecht | 40 Punkte |
Schuld- und Sachenrecht | 20 Punkte |
Arbeitsrecht und Soziale Sicherung | 20 Punkte |
Investition und Finanzierung | 20 Punkte |
Summe | 100 Punkte |
Schriftliche Prüfung: Steuerwesen
Einkommensteuer (Einzelsachverhalte, kein Gesamtfall) | 45 Punkte |
Umsatzsteuer (Tabellenform) | 25 Punkte |
Körperschaftsteuer | 10 Punkte |
Gewerbesteuer | 10 Punkte |
Abgabenordnung | 10 Punkte |
Summe | 100 Punkte |
Tipp:
Einige Steuerberaterkammern stellen auf ihrer Webseite kostenlos Aufgaben der schriftlichen Abschlussprüfungen aus Vorjahren zum Herunterladen zur Verfügung (Hier findest du eine Übersicht).
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Je nach Anzahl der Prüflinge werden entsprechend große Räume zur Verfügung gestellt, um allen Teilnehmern optimalen Platz, Licht, Frischluft usw. garantieren zu können.
Auf jeden Fall wird die Prüfung unter Aufsicht abgelegt.
Hier werden Aufsichtspersonen bestimmt (in der Regel Lehrer deiner Berufsschule), die der Verschwiegenheit verpflichtet sind.
Diese Personen haben dann folgende Aufgaben, die sie auch schriftlich niederzulegen haben:
Am Ende werden alle abgegebenen Prüfungen sowie die Dokumentation des Aufsichtführenden in einem verschlossenen Umschlag der Steuerberaterkammer übermittelt und die schlimmste Zeit beginnt (zumindest für mich): Das Warten.
Für die Bewertung der Prüfung existiert ein genau festgelegtes Punkte- und Notenschema, an das sich die Kammern zu halten haben:
Note: sehr gut (1) bei 100 bis 92 Punkten
→ eine den Anforderungen in besonderem Maße entsprechende Leistung
Note: gut (2) bei 91 bis 81 Punkten
→ eine den Anforderungen voll entsprechende Leistung
Note: befriedigend (3) bei 80 bis 67 Punkten
→ eine den Anforderungen im Allgemeinen entsprechende Leistung
Note: ausreichend (4) bei 66 bis 50 Punkten
→ eine Leistung, die zwar Mängel aufweist, aber im Ganzen den Anforderungen entspricht
Note: mangelhaft (5) bei 49 bis 30 Punkten
→ eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht, jedoch erkennen lässt, dass die notwendigen Grundkenntnisse vorhanden sind
Note: ungenügend (6) bei 29 bis 0 Punkten
→ eine Leistung, die den Anforderungen nicht entspricht und bei der selbst die Grundkenntnisse lückenhaft sind
Der Prüfungsausschuss bewertet die schriftliche Prüfung in den verschiedenen Fächern und vergibt nach einem vorher festgelegten System die erreichten Punkte, die dann die Note bilden.
Hat ein Prüfling seine Arbeit nicht abgegeben, so ist dies mit der Note 6 zu bewerten.
Sofern die Abschlussklausuren allesamt mit mindestens der Note 4 abgelegt wurden, ist alles in Ordnung und der Prüfling wird im letzten Schritt zur mündlichen Prüfung geladen.
Hat der Prüfling allerdings in zwei Fächern die Klausur mit „mangelhaft“ abgelegt und die dritte Klausur mit „ausreichend“, so wird es etwas schwieriger, denn dies ist keine Leistung, die zum erfolgreichen Abschluss führt.
Aber:
Der Prüfling kann beantragen, in einem der mit Note 5 abgelegten Prüfungen in eine zusätzliche mündliche Prüfung von 15 Minuten gehen zu können, um sich hier auf ein ausreichendes Ergebnis zu verbessern.
Das Prüfungsfach kannst du dir in diesem Fall selbst aussuchen.
Des Weiteren ist zu beachten, dass zum Bestehen der schriftlichen Prüfung im Fachbereich Steuerlehre keine mangelhafte oder ungenügende Leistung erbracht werden darf.
Ist die Prüfung erfolgreich abgelegt worden, dann können wir herzlichst gratulieren!
Gut gemacht! 🙂
Du wurdest zur mündlichen Prüfung zugelassen!
Solltest du die schriftliche Prüfung nicht bestanden haben, geht die Welt auch nicht unter und du musst dich noch lange nicht abschreiben!
Was du in diesem Fall machen kannst, erfährst du in dem Artikel Abschlussprüfung Steuerfachangestellte nicht bestanden – Was nun?.
Und natürlich kannst du immer mit uns oder anderen Steuerfachangestellten in unserem Forum diskutieren.
13 Comments
Hallo ich habe folgende Frage:
was ist wenn, ich beispielsweise im Fach Rechnungswesen „mangelhaft“ habe.
In Steuerwesen und Wirtschaft aber jeweils „befriedigend“.
Muss ich dann auch diese Ergänzungsprüfung machen?
Ja. Musst du. Bereits bei einer 5! Siehe auch mein Kommentar.
Vollkommener Schwachsinn
Ergänzungsprüfung nur bei 2 (!) mangelhaften Bewertungen!!
Wenn man in der schriftlichen mit allen drei Fächern eine vier hat, und in der mündlichen eine fünf, hat man dann bestanden?
Meine Prüfungen stehen Donnerstag und Freitag an und ich wollte mir eine grobe Übersicht verschaffen wie das alles abläuft damit ich etwas gelassener an die Sache ran gehe. Also habe ich mich durch Deine Artikel geklickt und ich muss sagen, das hast du toll gemacht!! Ich bin zwar immer noch Mega aufgeregt aber du hast mir doch einiges an Unsicherheit schon genommen. Danke dafür! 🙂 und drück mir die Daumen 😉
Hallo :)Toller Artikel 🙂
ich wollte mal fragen wie lange der Zeitraum zwischen schriftlicher und mündlicher Prüfung ist? Und wieviel Zeit liegt zwischen der Bekanntgabe der schriftlichen Ergebnisse und der mündlichen Prüfung?
„Hat der Prüfling allerdings in zwei Fächern die Klausur mit „mangelhaft“ abgelegt und die dritte Klausur mit „ausreichend“, so wird es etwas schwieriger….“
In die Ergänzungsprüfung muss man nicht nur wenn man in zwei Fächern mangelhaft bewertet worden ist (Ausnahme Steuerlehre) sondern wenn man in bis zu (!!) zwei Fächern mangelhaft bewertet worden ist (Ausnahme Steuerlehre).
D.h. man muss bereits mit einer 5 (die man zB in Rechnungswesen hat) in die Ergänzungsprüfung, sofern man in diesem Anlauf bestehen möchte. Zumindest ist dies so bei der Steuerberaterkammer Köln (s. Prüfungsordnung!!)
Hallo was ist wenn man in awl eine 6 hat und in rew und steuern eine 4
Ist man durchgefallen
also habe ich mit einer 5 in Steuer nicht bestanden und kann auch nicht mehr in der Ergänzungsprüfung?
ergo:
Steuern 5,1
Rewe 4,1
Sozi 3,7
Ich habe aber im gleichen Kuvert auch noch ein schreiben mit der anmeldung zur Ergänzungsprüfung erhalten.
Hallo,
habe eine 5 auf dem Zeugnis in Rechnungswesen.
Wird man trotzdem zu der Abschlussprüfung zugelassen?
Wo finde ich denn die erlaubten Arbeits- und Hilfsmittel aufgelistet?
Auf der Seite der Steuerberaterkammer kann man die vorherigen Abschlussprüfungen als PDF einsehen. Auf den ersten Seiten stehen die erlaubten Hilfsmittel 🙂
Hallo hab eine wichtige Frage,
darf man in Steuerlehre gar keine 5 haben?