Die Zwischenprüfung – der erste „große“ Meilenstein für die Auszubildenden zum Steuerfachangestellten. Für den einen bedeutet dies freudig, dass die Ausbildung nun bereits zur Hälfte durchlaufen ist. Andere jedoch sehen diesem Termin mit Bauchschmerzen entgegen.
Was kommt auf euch zu? Worauf müsst ihr euch einstellen? Mit dem heutigen Beitrag wollen wir ein paar interessante Informationen geben und versuchen, die Angst zu nehmen.
Während nahezu jeder Berufsausbildung gibt es zwei Prüfungen, nämlich die Abschlussprüfung und die Zwischenprüfung. So ist es auch bei der Ausbildung zum Steuerfachangestellten.
Zur Abschlussprüfung haben wir bereits berichtet und Wissenswertes vermittelt. Für die meisten von euch ist die Zwischenprüfung aber der erste wichtige Termin mit offiziellem Anstrich.
Ziel der Zwischenprüfung ist es, den aktuellen Wissenstand eines jeden Auszubildenden festzustellen und zu benoten. Abgefragt werden im Rahmen der Zwischenprüfung die bis zum Zeitpunkt der Prüfung erworbenen Ausbildungsinhalte.
Die „Verordnung über die Berufsausbildung zum Steuerfachangestellten“ regelt die Fakten der Zwischenprüfung in § 7. Dort heißt es auch, dass es sich bei der Zwischenprüfung um die „Ermittlung des Ausbildungsstandes“ handelt und sie vor dem Ende des zweiten Ausbildungsjahres stattfinden soll.
Des Weiteren kann der Verordnung entnommen werden, dass die Prüfung schriftlich abgelegt wird und praxisbezogene Fälle und Aufgaben enthält. Diese können innerhalb von maximal 180 Minuten gelöst und beantwortet werden. Die Prüfungsaufgaben beziehen sich auf folgende Fachbereiche:
Das Ableisten der Zwischenprüfung ist zwingende Voraussetzung, um an der Abschlussprüfung teilzunehmen; die Note der Zwischenprüfung fließt allerdings überhaupt nicht in die Abschlussnote ein.
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Wusstet ihr, dass man durch die Zwischenprüfung NICHT DURCHFALLEN kann, auch wenn die Noten der Prüfung nicht gerade befriedigend sind? Es ist in der Tat so. Jetzt werden viele sicher aufatmen.
Dennoch sollte man sich im Falle schlechter Ergebnisse vor Augen halten, dass dies zwangsläufig einen eher schlechten Kenntnisstand bedeutet. Man hat euch quasi auf den Prüfstand gestellt.
Ihr wisst nun also, dass es ggf. noch einiges bis zur Abschlussprüfung zu wiederholen und aufzuholen gilt. Nutzt diese Chance!
Die Zwischenprüfung wird vor der Steuerberaterkammer abgelegt. Dafür muss der Ausbildungsbetrieb den Auszubildenden bereits kurz nach Beginn der Ausbildung anmelden. Die Vordrucke hierfür werden von der Steuerberaterkammer an die Ausbildungskanzleien verschickt. Die Anmeldung hat schriftlich durch den Ausbildenden mit Zustimmung des Auszubildenden zu erfolgen.
Für die Zeit der Prüfung erhält der Auszubildende dann eine Freistellung von der Arbeit in der Kanzlei. Circa zwei Wochen vor der Prüfung werden die genauen Zeiten bekanntgegeben.
Wie bereits erwähnt, wird in drei Fächern maximal 3 Stunden lang geprüft. Häufig werden die Aufgaben so gestellt, dass man eine Auswahl von möglichen Antworten zur Fragestellung bereits vorgeschlagen bekommt. Die vermeintlich richtigen Antworten werden vom Prüfling angekreuzt. Man spricht hier vom so genannten „Multiple Choice Verfahren“.
Der Beruf des Steuerfachangestellten zählt mit zu den anspruchsvollsten! Es gelten sehr hohe Anforderungen. Daher sind auch Abschluss- und Zwischenprüfung für angehende Steuerfachangestellte nicht leicht! Dennoch sind sie mit dem entsprechenden Willen und Ehrgeiz wirklich zu schaffen.
Nach durchlaufener Zwischenprüfung wird für jeden Auszubildenden eine Teilnahmebescheinigung von der Steuerberaterkammer ausgestellt. Diese enthält dann die von dem Prüfling erzielte Punktzahl und Note. Die Bescheinigung wird dem Auszubildenden selbst, dem Ausbildenden und der Berufsschule ausgehändigt.
Wer sich auf die Zwischenprüfung vorbereiten möchte, wird sich fragen, wie dies optimal erfolgen kann. Ganz einfach! Die Steuerberaterkammern veröffentlichen auf ihrer Webseite in der Regel die Prüfungsaufgaben der letzten Jahre. Sogar ein kostenloser Download ist möglich.
Es zwar werden keine Lösungen preisgegeben, dennoch wird es sicher helfen, bereits ein paar Probeaufgaben gelöst zu haben. Fragt euren Ausbilder, ob er euch unterstützt. Möglicherweise gibt er euch die Zeit, in der Kanzlei an einem ruhigen Ort die Aufgaben wie unter Prüfungsbedingungen lösen zu können. Zuhause lässt man sich doch eher ablenken, wenn z.B. das Telefon klingelt.
Vielleicht gibt es sogar mehrere Auszubildende in eurem Betrieb und ihr könnt gemeinsam die Lösungen erarbeiten, Ergebnisse vergleichen und Fragen diskutieren. Oder du schaust mal in unserem Forum vorbei.
Selbst, wenn man nicht durch die Zwischenprüfung fallen kann – gute Leistungen zahlen sich trotzdem aus!
Bleibt am Ball – es lohnt sich. Die Panik kurz vor der Abschlussprüfung bringt nichts, wenn ihr während der Ausbildung an einigen Stellen den Anschluss verpasst habt.
Nicht alles lässt sich dann in letzter Minute aufholen!
7 Comments
Ich finde den Artikel sehr hilfreich, aber eine Frage hätte ich noch.
Wie lange dauert es bis die Teilnahmebescheinigung ausgehändigt wird?
lg Steffi
Wie ist das mit dem Punkteschnitt gibt es da eine spezielle Regelung ab wann man eine 1,2,3,4,5 oder 6 hat?
Man bekommt seine Note mit einer Stelle nach dem Komma, es wird nicht auf volle Noten gerundet (Siehe Prüfungsordnung). Die Notendurchschnitte aus dem Jahrgang werden bei meiner Kammer aber mit zwei Nachkommastellen bekannt gegeben.
Hallo ihr lieben,
Ich habe eine Frage und zwar moechte ich die Ausbildubg zur Steuerfachangestellten machen aber verkürzt auf 2 Jahre. (Habe bereits eine Ausbildung absolviert) nun kann mir jmd. sagen wie es sich mit der Zwischenprüfung verhält wenn ich die Ausbildungszeit verkürze und wann diese stattfindet?
Außerdem meine Frage, gibt es eine extra Schulklasse oder steige ich einfach im 2. Lehrjahr ein?
Bedanke mich im Voraus für eure Hilfe.
Liebe Grüße
Anni
Verkürze bloß nicht! Ich mache jetzt 1 Jahr bereits die Ausbildung und stehe kurz vor der Zwischenprüfung (10 Tage noch…).
Der Stoff ist so viel und SO komplex! Es ist kaum machbar, diesen in 2 Jahren zu erlernen. Eventuell wenn du vorher schon mit Gesetzen und Rechnungswesen in Kontakt warst. Zum Beispiel durch ein Studium, aber ansonsten kann ich nur davon abraten! Glaube mir, die 3 Jahre braucht man und die machen echt Sinn.
Und es gibt extra Verkürzer-Klassen. Außerdem wäre es verkürzt 2 1/2 Jahre. Auf 2 Jahre kann man in der Ausbildung nicht verkürzen. Und wie gesagt, das halbe Jahr würde ich auch noch dranhängen, denn es ist echt intensiv! Vor allem in Verbindung mit der Arbeit.
Viel Glück!
Man kann auch auf 2 jahre verkürzen bei entsprechender Vorkenntnis. In unserer Klasse gibt es 2 Kandidaten die auf 2 jahre verkürzen wollen.
Ja dann eben so. Bei uns in NRW/Köln geht das nicht; Hier gibt es nur die Verkürzung auf 2 1/2 Jahre. Und würde nach wie vor davon abraten, allein schon wenn man die Hohe Durchfallquote beachtet und das bei Leuten die 3 Jahre machen.
Ganz zu schweigen von der strengen Benotung. 50% der Punkte sind schon eine 4 und bei einer 5 in der Abschlussprüfung in Steuerlehre ist man raus und muss die Abschlussprüfung noch mal schreiben und die Ausbildung länger machen. Und das wäre es mir echt nicht wert. Deswegen rate ich jetzt noch mal dringendst davon ab.
Liebe Grüße.