Was passiert, wenn man durch die Prüfung fällt?
Es gibt einige Gründe, die dazu führen können, dass am Ende der Ausbildungszeit genau das eintritt, was man sich nicht wünscht – Prüfung leider nicht erfolgreich bestanden!
Viele Auszubildende zum Steuerfachangestellten machen sich bereits in der Zeit vor der Prüfung Gedanken darüber – spätestens aber, wenn der Fall der Fälle eingetreten ist. Wir wollen heute darüber berichten, wie es dazu kommen kann und wie es in einem solchen Fall für euch weitergeht.
Schnell bekommt jemand den Stempel aufgedrückt, dass er einfach zu schlecht war, um die Abschlussprüfung zu bestehen. Durchgefallen ist eben durchgefallen. Es gibt zudem aber auch noch verschiedene andere Gründe, die dazu führen können, dass der Auszubildende nicht das erforderliche Prüfungsergebnis punktgenau abliefert, um letztendlich das Zeugnis zum Steuerfachangestellten in der Hand halten zu können.
Die häufigsten leistungsbezogenen Gründe sind allerdings wirklich:
Die Enttäuschung und der Schock sind zunächst einmal groß. War denn wirklich alles umsonst – drei Jahre schuften ohne abschließenden Erfolg? Ans Aufgeben sollte jetzt nicht gedacht werden. Vielmehr heißt es dann, die möglichen Wege zu durchleuchten, den Abschluss trotzdem noch zu schaffen.
Weitere, immer wieder auftretende Gründe sind unverschuldete Erkrankung oder Rücktritt aus anderen Gründen während der Prüfung sowie arglistige Täuschungsversuche. Diese werden sogar in der Prüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/ Steuerfachangestellte“ explizit beschrieben.
Situation 1:
Bis zum Prüfungsbeginn scheint noch alles in Ordnung gewesen zu sein. Doch während den schriftlichen Klausuren bemerkt der Prüfling, dass es ihm nicht gut geht und sein Gesundheitszustand verschlechtert sich. Das bedeutet, dass die Verhinderung nach Beginn der Prüfung eintritt (§19). Auf Antrag können dann die bereits erbrachten, in sich abgeschlossenen Prüfungsleistungen anerkannt werden. Die Prüfung darf dann beim nächstmöglichen Prüfungstermin fortgesetzt werden.
Hier spricht man nicht von Durchfallen, sondern von einem späteren Fortsetzen der Prüfung.
Situation 2:
Ein Prüfling gibt während der Klausuren einfach auf. Ein wichtiger Grund ist nicht zu erkennen. Folge ist hier direkt, dass die Prüfung als nicht bestanden gilt – durchgefallen!
Situation 3:
Leider kommt es immer wieder zu Täuschungshandlungen und Ordnungsverstößen durch den Prüfungsteilnehmer. Handelt es sich um eine erhebliche Störung des Prüfungsablaufes, wird der Aufsichtführende den Prüfungsteilnehmer von der weiteren Teilnahme an der Prüfung ausschließen.
Von einem schwerwiegenden Fall wird gesprochen, wenn der Prüfling nachweislich eine vorbereitete Täuschungshandlung ausführt. Bekannt ist so etwas als Spickzettel. Die Prüfung wird für nicht bestanden erklärt.
Um die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten leistungsmäßig bestanden zu haben, müssen im Prüfungsfach Steuerwesen und in mindestens zwei weiteren der vier Prüfungsfächer mindestens ausreichende Leistungen erbracht werden. Sollte die Prüfungsleistung in einem oder mehreren Prüfungsfächern mit „ungenügend“ bewertet werden, so gilt die Prüfung als nicht bestanden.
Gehen wir nun davon aus, dass die Prüfung mangels ausreichender Leistungen nicht bestanden wurde. Wie geht es weiter?
Zunächst wird dem Prüfling sowie dem Ausbilder durch die Steuerberaterkammer ein schriftlicher Bescheid übermittelt, in dem das Nichtbestehen mitgeteilt wird. Es wird genau beschrieben, welche Fächer nicht bestanden wurden.
Des Weiteren wird in diesem Bescheid auf die Möglichkeit und Bedingungen der Wiederholungsprüfung hingewiesen.
Die Abschlussprüfung zum Steuerfachangestellten darf zwei Mal wiederholt werden!
Die nicht bestandene Abschlussprüfung darf zweimal wiederholt werden. Man spricht hierbei von der so genannten Wiederholungsprüfung. Hierfür werden keine gesonderten Termine angesetzt. Somit kann die Prüfung frühestens zum nächsten offiziellen Prüfungstermin wiederholt werden.
Und bis zu diesem nächstmöglichen Termin hat der Prüfling nun Zeit, all das aufzuholen, was eben zum Bestehen im ersten Anlauf gefehlt hat. Hierzu empfiehlt es sich, privaten oder professionellen Nachhilfeunterricht zu nehmen, Bücher mit Musterklausuren durchzuarbeiten oder an gleichgestellten Vorbereitungskursen teilzunehmen.
Hier findest du weitere Tipps zum Thema „Lernmethoden für Klausuren und Abschlussprüfungen“.
Sogar die Agentur für Arbeit bietet den Auszubildenden teilweise kostenlose Nachhilfe und Beratungsgespräche an. Diese so genannten Ausbildungsbegleitenden Hilfen (AbH) sollen den Auszubildenden dabei unterstützen, Themen aus der Abschlussprüfung nochmal aufzuarbeiten.
Wichtig zu beachten ist dabei, dass die kostenlosen Angebote nur für solche Auszubildenden bestehen, die im Rahmen der Abschlussprüfung durchgefallen sind und bis zum nächsten Prüfungstermin ihre Ausbildungszeit verlängert haben.
Grundsätzlich endet die Ausbildungszeit mit dem Datum, das im Ausbildungsvertrag zu Beginn der Ausbildung eingetragen wurde. Dies ist vollkommen unabhängig vom Bestehen der Abschlussprüfung. Auf Antrag darf aber bei Nichtbestehen der Prüfung die Ausbildungszeit gemäß § 21 des Berufsbildungsgesetzes ebenfalls zweimal verlängert werden, insgesamt jedoch nur um ein Ausbildungsjahr.
Während der Verlängerungszeit wird der Auszubildende ganz regulär weiter in seinem Ausbildungsbetrieb arbeiten und die Berufsschule besuchen.
Alternativ kann man die Beschäftigung als beendet ansehen und die Zeit bis zum Nachprüfungstermin ohne Arbeit verbringen. Ob dies sinnvoll ist, muss jeder für sich entscheiden. Fakt ist, dass der Ausbilder dann natürlich keine Vergütung mehr zahlen muss und die Eltern keinen Anspruch auf Kindergeld haben. Viel wichtiger ist es, dass der Prüfling in diesem Fall keinerlei Anspruch auf Unterstützung und Hilfe bei Fragen durch den bisherigen Ausbilder und die Berufsschullehrer mehr hat.
Ja, das gibt es in der Tat! Wer auch nach der dritten Prüfung die Leistungsanforderungen nicht erbringen konnte, für den bedeutet dies leider das Aus. Es gibt dann keine Möglichkeit mehr, den Abschluss in dem Beruf des Steuerfachangestellten zu erlangen.
Ganz nüchtern betrachtet muss ein Prüfling sich dann wohl aber auch selbst eingestehen, dass dies nicht der richtige Beruf zu sein scheint. Dennoch eine gute Nachricht: Bewerbungen für einen Beruf mit ähnlichen Berufsfeldern sind weiterhin möglich. Hier bieten die Handelskammern und das Arbeitsamt professionelle Berufsberatungen an.
Und trotz nicht bestandener Prüfung können auf Antrag gewisse Zeiten auf eine neue Ausbildung angerechnet werden.
All denjenigen, die es vielleicht nicht direkt im ersten, dafür jedoch im zweiten oder möglicherweise erst im dritten Anlauf geschafft haben: HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH!
Ihr dürft euch dann offiziell „Steuerfachangestellte“ nennen und auf das vor euch liegende Berufsleben freuen. Falls du auf der Suche nach einem Arbeitgeber bist können wir dir vielleicht helfen. Trag dich einfach ganz unverbindlich in unsere Bewerberliste ein.
Und wisst ihr, was wirklich gut ist? Auf dem Abschlusszeugnis wird nicht stehen, dass es einen zusätzlichen Versuch gebraucht hat! Wenn ihr es nicht wollt, so muss niemand davon erfahren. 😉
Schau auch unbedingt bei uns auf der Steuerazubi-Seite unter der Rubrik „Jobbörse“ nach, ob du etwas Passendes findest.
Du bist durch die Prüfung gefallen und brauchst etwas Zuspruch? Dann schau doch mal im Forum vorbei und tausche dich mit anderen Steuerfachangestellten aus.
7 Comments
Hallo! Danke erstmal für die Ermutigung ! Ich bin Zeit 3 und halb Jahre in Deutschland, und durch Agentur für Arbeit habe ich mich entschieden diese Ausbildung anzufangen. Ist schon ein Jahr vorbei und langsam kann ich dadurch meine Sprache verbessern aber es tut mir immer noch schwer, es ist echt sehr crazy dass ich nach so kurzer Zeit eine Ausbildung anfangen darf, obwohl mein Deutsch nicht super ist. Ich hatte früher kein Deutsch gelernt außer in Deutschland. Ich weiß es nur, dass ich weiter kämpfen soll, und jetzt weiß ich, dass noch zwei Chancen hab um die Abschlussprüfung zu bestehen.
Danke, Danke , Danke !
Paola
Hallo, ich habe heute meine Ergebnisse der schriftlichen Prüfungen bekommen. Bin mit mir sehr unzufrieden. Nicht bestanden!! Aber, ich habe gleichzeitig eine Einladung zur mündlichen Ergänzungsprüfung bekommen. Diese ist wiederum auch am gleichen Tag wie die mündliche Prüfung. Wie läuft so eine Prüfung und ist die genauso wie die normale mündliche? Ich darf mir sogar ein Fach aussuchen.
Danke
Die Ergänzungsprüfung beträgt 15 Minuten (bei mir war es im Fach Steuerwesen) und wird unmittelbar vor der eigentlichen mündlichen Prüfung durchgeführt. In den 15 Minuten wurde alles was mit dem Fach in dem du deine Ergänzungsprüfung ablegen musst gefragt. Danach muss man raus, ein paar Minuten später wird dir das Ergebnis mitgeteilt ob du im Anschluss deine mündliche Prüfung ablegen darfst.
Die Ergänzungsprüfung beträgt 15 Minuten (bei mir war es im Fach Steuerwesen) und wird unmittelbar vor der eigentlichen mündlichen Prüfung durchgeführt. In den 15 Minuten wurde einige Themen aus dem Fach in dem du deine Ergänzungsprüfung ablegen musst abgefragt. Danach muss man raus, ein paar Minuten später wird dir das Ergebnis mitgeteilt ob du im Anschluss deine mündliche Prüfung ablegen darfst.
Dauer: max. 30 Minuten pro Prufling Ablauf der mundlichen Prufung fur Steuerfachangestellte: Vorbereitung Direkt vor Beginn der Prufung haben Sie die Moglichkeit, aus zwei Aufgaben eine auszuwahlen. Fur die Bearbeitung dieser Aufgabe und Vorbereitung auf das Prufungsgesprach haben Sie dann 10 Minuten Zeit. Prufungsgesprach Nach Ablauf der Vorbereitungszeit werden Sie in den Prufungsraum gebeten. Dort warten mehrere Prufer auf Sie, in der Regel ein oder mehrere Vertreter der Steuerberaterkammer, Lehrer oder auch Steuerberater. Ihre Aufgabe ist es nun, die von Ihnen zuvor bearbeitete Aufgabe vorzustellen und die Fragen der Prufer dazu zu beantworten. Anschlie?end testen die Prufer Ihr Wissen in weiteren Bereichen. Theoretisch konnen Fragen zu jedem Themengebiet der Ausbildung gestellt werden, sodass eine moglichst umfangreiche Vorbereitung wichtig ist. Die Prufungsteilnehmer konnen einzeln oder in einer Gruppe gepruft werden. Das Prufungsgesprach soll eine Dauer von 30 Minuten je Prufling nicht uberschreiten. Nach der mundlichen Abschlussprufung Die Benotung Ihrer Prufungsleistung erfolgt direkt im Anschluss an Ihre Prufung. Daher werden Sie nach Beendigung des Prufungsgespraches aus dem Raum gebeten, damit sich die Prufer uber Ihre Note beraten konnen. Anschlie?end werden Sie wieder hereingebeten und erhalten direkt die Benotung und die Information, ob Sie die gesamte Abschlussprufung bestanden haben und nun Steuerfachangestellter sind!
Hallo ich habe letzte Woche Abschlussprüfung gehabt und bin sehr unsicher und selbstkritisch. Worst case: ich habe eine 3 in Steuerlehre und eine 5 in Rechnungswesen und Wirtschaftslehre —> komme ich dann in eine Nachprüfung oder habe ich nicht bestanden ???
Hallo, was ist dann mit den Umschülern, gilt das für sie auch? Danke!