Du hast nach dem erfolgreichen Bewerbungsgespräch von einem Steuerberater eine Zusage erhalten, dass du bei ihm deine Ausbildung beginnen kannst – Herzlichen Glückwunsch! Vermutlich hast du einen Anruf oder Schreiben erhalten, in dem dir diese Zusage übermittelt wurde.
Es gilt nun, den schriftlichen Ausbildungsvertrag zu schließen. Was genau das bedeutet und auf welche Dinge man besonders achten sollte, verrät der nachfolgende Beitrag.
Zwischen dem Ausbildungsunternehmen und dem künftigen Auszubildenden muss vor Beginn der Ausbildung zur Steuerfachangestellten ein schriftlicher Ausbildungsvertrag geschlossen werden. Hierbei handelt es sich um die gesetzliche Regelung nach dem Berufsbildungsgesetz.
Der Vertrag wird von beiden Seiten verbindlich unterzeichnet.
Zu beachten ist eine Besonderheit von Auszubildenden, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Hier müssen nämlich neben dem Auszubildenden die Erziehungsberechtigten ebenfalls den Ausbildungsvertrag unterschreiben, damit dieser als gültig abgeschlossen gilt. Achtung: Bei gemeinsamem Sorgerecht der Eltern müssen beide Elternteile unterschreiben!
Im Grunde genommen kann man sagen, dass alle Ausbildungsverträge nahezu den identischen Inhalt haben, weil diese eben gesetzlich so vorgeschrieben sind.
Ist der Vertrag unterzeichnet, so steht der Ausbildung zur Steuerfachangestellten nichts mehr im Weg.
Zusätzlich zum eigentlichen Vertrag füllt der Betrieb ein weiteres Formular aus. Hier gibt er an, welche Vorbildung der Auszubildende ggf. hat. Diese Angabe kann unter Umständen wichtig sein, wenn der Azubi die Ausbildung verkürzen will. Hierzu hatten wir bereits berichtet. Zudem gibt der Betrieb der Steuerberaterkammer an, wer später der zuständige Ausbilder für den Azubi ist.
Wichtig ist dann, dass der unterzeichnete Vertrag nebst weiteren Formularen umgehend an die zuständige Stelle geschickt wird. Für die Ausbildung zur Steuerfachangestellten ist das die Steuerberaterkammer des jeweiligen Bundeslandes.
Die Steuerberaterkammer prüft dann, ob der Ausbildungsvertrag korrekt ausgefüllt wurde und ob der Betrieb und der Ausbilder für die Ausbildung geeignet sind.
Wenn alle Angaben im Vertrag vollständig und richtig sind, erhält der Ausbildungsvertrag den offiziellen Stempel der Kammer und wird an den Steuerberater zurückgeschickt. Gleichzeitig wird ein Eintrag in das dortige Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse vorgenommen.
Der Steuerberater wird ein Exemplar des zurückerhaltenen Ausbildungsvertrages in die Personalakte heften und selbstverständlich auch dem Auszubildenden ein Exemplar für dessen Unterlagen aushändigen.
Auch hier gibt es natürlich eine gesetzliche Regelung. § 11 des Berufsbildungsgesetzes schreibt vor, was alles im Ausbildungsvertrag stehen muss. Hier eine vereinfachte Auslistung der Inhalte:
Dies sind alles Punkte, die durch manuelle Einträge vervollständigt werden müssen. Selbst wenn man auf die Richtigkeit der Einträge vertraut, sollte man alles vor der eigenen Unterschrift noch einmal genau lesen. Fehler sind menschlich, können passieren, würden aber unter Umständen schwerwiegende Folgen haben.
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Der Steuerberater füllt nach bestem Wissen und Gewissen den Ausbildungsvertrag für seinen neuen Azubi aus. Er legt diesem den Vertrag zur Unterschrift vor. Natürlich ist man aufgeregt, denn so etwas Wichtiges tut man nicht alle Tage. Der Azubi unterschreibt und der Vertrag geht an die Steuerberaterkammer.
Dort wird das Ausbildungsverhältnis gemäß Berufsbildungsgesetz in das entsprechende Verzeichnis eingetragen. Was bis zu diesem Zeitpunkt keiner bemerkt hat: Der Steuerberater hat vergessen, die vereinbarte Verkürzung der Ausbildungszeit zu vermerken! Rein rechtlich hat der Auszubildende damit die vollen drei Jahre abzuleisten. Eine Änderung des Vertrages ist möglich, sicher aber mit Aufwand verbunden.
Nachdem wir nun wissen, was an persönlichen Informationen und individuellen Angaben im Vertrag stehen bzw. eingetragen werden muss, gibt es zusätzlich noch Informationen, die für alle Auszubildenden zum Steuerfachangestellten gleichermaßen gelten.
Aus diesem Grund sind folgende Punkte in Form einer Art Merkblatt geregelt:
Leider ist es natürlich nicht möglich, völlig abschließend alle oben genannten Stichpunkte bis ins kleinste Detail auszuformulieren und zu erläutern. Wer tieferes Interesse hat,sollte sich an die zuständige Steuerberaterkammer wenden.
Auch die Steuerberaterkammern gehen mit den Zeichen der Zeit. Im Zeitalter von Computer, Tablet-PC und Smartphone war es quasi unumgänglich, dass selbst Vertragsabschlüsse für die Berufsausbildung irgendwann auch online möglich sind.
Die ersten Steuerberaterkammern bieten genau dies an. Die Alternative zur Papierform. Man spricht hier vom „elektronischen Ausbildungsvertrag und Beschäftigungsnachweis“.
Die bereits vorstehend aufgezählten Informationen, die im Ausbildungsvertrag manuell einzutragen sind, können nunmehr auch über den Computer ausgefüllt werden. Den so ausgefüllten Vertrag gilt es dann nebst Beschäftigungsnachweis auszudrucken und unterzeichnet an die Kammer zur Eintragung im Berufsausbildungsverzeichnis zu senden.
Nicht vertragsrelevant, aber sicher trotzdem interessant: Selbst zur Berufsschule können die Auszubildenden mittlerweile online angemeldet werden.
Sicher werden zwischen dem freudigen Moment der Nachricht über die Zusage des Steuerberaters und der Vertragsunterzeichnung einige Tage liegen. Zeit, in der es sich lohnt, die Informationen hier noch einmal durchzugehen. Gut vorbereitet zu sein, kann unter Umständen vertragliche Fehler verhindern.
Hast du vielleicht noch gute Tipps, die vor der Unterzeichnung des Ausbildungsvertrags beachtet werden sollten? Dann freuen wir uns über einen Kommentar oder einen Beitrag im Forum.
1 Comment
Ich hätte eine kurze Frage. Meine Tochter beginnt im September ihre Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Im Lehrvertrag steht das sie im zweiten Lehrjahr 23 Tage Urlaub hat und 2020 im dritten Lehrjahr 21 Tage Urlaub hat. Uns wurde gesagt das es damit zu tun hat das sie 2020, 18 Jahre alt wird. Sie ist ja dann volljährig und könnte dann ja mehr arbeiten. Sie hat in der Woche 1-2 Tage Berufsschule. Nun meine Frage. Ist das normal mit dem Urlaub!