Die Ausbildung beginnt demnächst und du kannst es kaum erwarten, endlich deinen Ausbildungsvertrag zu unterschreiben.
Vor lauter Vorfreude, endlich eine Ausbildungsstelle bekommen zu haben, kann es passieren, dass man den Vertrag zu schnell überfliegt und übereilt unterschreibt.
In diesem Artikel erläutere ich dir, wie ein Ausbildungsvertrag auszusehen hat und was dein zukünftiger Arbeitgeber in den Ausbildungsvertrag schreiben darf und was nicht.
Bedenke: Bei gewissen Fehlern kann der Ausbildungsvertrag nichtig sein!
Wie sieht ein Ausbildungsvertrag aus?
Die meisten Ausbildungsverträge sind gleich aufgebaut, da sie als Muster von der Steuerberaterkammer herausgegeben werden.
Die Ausbildungsverträge der Steuerberaterkammer Niedersachsen haben beispielsweise einen Kopf, in welchem geregelt ist, zwischen welchen Parteien ein Vertrag geschlossen wird, und anschließend verschiedene Vereinbarungen, die in Paragraphen geordnet sind.
Es werden also im Kopf des Ausbildungsvertrages der Ausbilder und der Auszubildende mit Namen und Anschrift genannt. Zur genauen Identifikation ist es üblich, dass zu deiner Adresse ergänzend noch das Geburtsdatum und der Geburtsort genannt werden.
Nach diesem Kopf werden die genaueren Bestimmungen des Ausbildungsvertrages erläutert.
Die wichtigsten Bestimmungen im Ausbildungsvertrag sollten folgende Inhalte enthalten:
- Ziel der Ausbildung
- Ausbildungszeit, Ausbildungsplan
- Probezeit
- Pflichten der Vertragsparteien
- Regelmäßige tägliche Ausbildungszeit
- Ausbildungsvergütung
- Urlaub
- Zeugnis
- Weiterarbeit
- Kündigung des Berufsausbildungsverhältnisses
Was wird durch den Ausbildungsvertrag bezweckt?
Allgemein sorgt der Ausbildungsvertrag dafür, dass beide Parteien, der Auszubildende und der Ausbildende, sich auf etwas einigen, das der Berufsausbildung dient.
Dabei sollten beide Vertragsparteien ihre Rechte und Pflichten kennen und durch den Vertrag gewissermaßen abgesichert sein.
Es geht dabei um die Rechte des Azubis, die meistens identisch mit den Pflichten des Ausbilders sind. Und um die Rechte des Ausbilders, also die Pflichten des Auszubildenden.
Der Ausbildungsvertrag muss einen Ausbilder benennen, der mit der Ausbildung beauftragt wird. Wenn es nicht der Ausbildende selbst macht, muss er jemanden ausdrücklich mit dieser Aufgabe beauftragen und dieses im Ausbildungsvertrag schriftlich festhalten (§ 14 Abs. 1 Nr. 2 BBiG).
Außerdem ist das Ziel der Ausbildung zu nennen. Das Ziel der Ausbildung ist es, den Beruf der Steuerfachangestellten zu erlernen und alle erforderlichen Berufserfahrungen zu ermöglichen.
Nach der Ausbildung willst du doch, dass du als ausgelernte Steuerfachangestellte überall einsetzbar bist und gleichwertig wie alle anderen arbeiten kannst? Dein Ausbilder möchte einen vollwertigen Steuerfachangestellten ausbilden, der später selbstständig und verantwortungsvoll seinen Job ausüben kann. Eure Ziele stimmen also überein.
Die Ausbildungsmittel müssen kostenlos für den Auszubildenden bereitgestellt werden.
Es ist also unzulässig, wenn der Azubi die Kopierkosten der Berufsschule, das verbrauchte Material in der Kanzlei oder sogar Seminare selbst bezahlen soll. Schulbücher sind von dieser Regelung ausgenommen.
Dieser Teil ist ebenfalls in § 14 BBiG geregelt und muss nicht in einem Ausbildungsvertrag stehen.
Wie lange Ausbildung und Probezeit dauern sollen
Die Ausbildungszeit beträgt nach der Ausbildungsordnung 3 Jahre. Aufgrund verschiedener Faktoren wie vorangegangener Arbeit, Ausbildungen in kaufmännischen Berufen oder schulischen Vorbildungen, kann die Ausbildungszeit verkürzt werden.
Auch ist eine Verlängerung der Berufsausbildung möglich, indem man die tägliche Arbeitszeit verkürzt und eine Ausbildung in Teilzeit absolviert. Aber auch um ein halbes oder sogar ein ganzes Jahr kann die Ausbildung verlängert werden.
Die Ausbildungsdauer kann sogar in deiner Berufsschulklasse abweichen:
Wer hat am 1. August, wer am ersten September angefangen? Ein vorgezogener Ausbildungsbeginn ist ebenfalls eine Veränderung der Ausbildungsdauer.
Wir sehen also:
Die 3 Jahre Ausbildungsdauer werden oft umgangen und abgeändert. Wenn sich Azubi und Ausbilder einig sind, lässt sich viel vereinbaren.
Daher ist es wichtig, dass im Ausbildungsvertrag das exakte Datum für den Beginn und das Ende der Ausbildung steht.
Sollte an dieser Stelle ein Datum für das Ende der Ausbildung stehen, welches nach der Abschlussprüfung ist, muss dich das nicht beunruhigen. Nach bestandener Abschlussprüfung kannst du kein Azubi mehr sein. Deine Ausbildung endet dann mit dem Bestehen der mündlichen Prüfung.
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Mein Sohn hat am Freitag seine Prüfung als Informatiker erfolgreich beendet.Er wird von seinem Ausbildungsbetrieb übernommen. Am Montag unterschreibt er den Arbeitsvertrag . Meine Fragen:
Wer bezahlt das Wochenende, das zwischen Prüfung und Vertragsunterzeichnung liegt? Oder ist er am Wochenende arbeitslos und nicht versichert bis Montags zur Vertragsunterzeichnung?