Was auf den ersten Blick recht trocken klingt, bringt in Wirklichkeit jede Menge spannender Erfahrungen mit sich. Als Steuerfahnder wird gezielt nach Personen gefahndet, die absichtlich keine oder zu wenig Steuern gezahlt haben.
Insgesamt gibt es 2.000 Personen in der Bundesrepublik, die in dieser Berufsgruppe tätig sind. Und der Bedarf ist da. In 2014 wurden insgesamt 40.241 Fälle aufgedeckt und Mehrsteuern in Höhe von etwa 2,5 Milliarden Euro festgesetzt. Geld, welches dem Fiskus sonst entgangen wäre und was so in die Infrastruktur wie Schulen und Straßen fließen kann.
Der Beruf des Steuerfahnders ist dabei kein klassischer Ausbildungsberuf. Um später in der Steuerfahndung tätig zu werden, muss vorher die Beamtenlaufbahn für den gehobenen Dienst in der Steuerverwaltung eingeschlagen werden.
Dazu gehört ein dreijähriges Studium an einer Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Praxisbezogene Erfahrungen werden parallel dazu in einem Finanzamt gesammelt. Der Abschluss ist der des Finanzwirts.
Damit kann jeder den Weg des Steuerfahnders einschlagen, der die beamtenrechtlichen Voraussetzungen erfüllt und die Zulassung für ein Studium aufweist. Dennoch sollten auch entsprechende fachliche und persönliche Fähigkeiten mitgebracht werden.
Ein mathematisches Verständnis und analytisches Denken sind wichtige Grundvoraussetzungen für die Tätigkeit als Steuerfahnder. Zusammenhänge müssen erkannt und Situationen richtig eingeschätzt werden. Ebenso sollte eine gesunde Portion Menschenkenntnis, Durchsetzungsvermögen und Beharrlichkeit vorhanden sein.
Da die Einsätze auch oft nachts erfolgen, muss der Anwerber die Bereitschaft mitbringen jederzeit für seinen Beruf einzustehen. Zeitliche Flexibilität und eine gute körperliche Belastbarkeit gehören zu dem Job genauso dazu. Wer lieber jeden Tag im Büro sitzt und Wert auf einen geregelten Tagesablauf legt, ist für diesen Beruf weniger geeignet.
Das spannende als Steuerfahnder ist, dass jeder Tag anders abläuft. Auch wenn einiges an Akten gewälzt und Dokumente gesichtet werden müssen, besteht ein Großteil der Arbeit aus Außeneinsätzen.
Die Durchsuchungen finden dabei immer ohne Ankündigung statt. Während an einem Tag ein Bordell auf Steuerhinterziehung überprüft wird, kann es am nächsten Tag ein Restaurant oder eine Versicherungsgesellschaft sein.
In den Büros wird nach möglichen Beweismitteln wie Kalendereinträgen oder Kontoauszügen gesucht. Mit den richtigen Fragen werden den Mitarbeitern versucht relevante Informationen zu entlocken. Bei entsprechenden Informationen werden Beschuldigte und Zeugen auch zum Steuerfahnder ins Finanzamt geladen.
Ebenso wird mit Betriebsprüfern und anderen Mitarbeitern der Steuerverwaltung wie Steuerfachangestellten und Finanzbeamten zusammengearbeitet, um eine mögliche Steuerhinterziehung aufzudecken.
Da Steuersünder oftmals sehr uneinsichtig reagieren und zum Teil aggressiv auf Steuerfahnder reagieren, werden Außeneinsätze immer zu zweit durchgeführt. Dies dient jedoch nicht nur der eigenen Sicherheit, sondern auch einer möglichst hohen Erfolgsquote im Aufspüren belastender Dokumente.
Nicht selten werden die Steuerfahnder bei begründeten Durchsuchungen auch von Zollbeamten und Polizisten begleitet.
Das Strafmaß der Betroffenen ist abhängig vom entstandenen finanziellen Schaden durch die Steuerhinterziehung. Steuerschäden bis zu 50.000 Euro werden meist mit einer Geldstrafe geahndet. Wurden mehr als 50.000 Euro hinterzogen, wird der Tatbestand als besonders schwer eingestuft. Hier kann es zu einer Freiheitsstrafe kommen. Ab über 100.000 Euro ist eine Freiheitsstrafe unausweichlich.
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Es lässt sich nicht voraussagen, wann ein Steuersünder ins Visier der Steuerfahnder gerät. Doch aufgrund des internationalen Drucks auf das Bankengeheimnis einiger Länder und immer wieder auftauchender Steuer-CDs ist das Risiko gestiegen. Hier hat die Bundesregierung reagiert und Steuersündern die Option einer Selbstanzeige eingebaut.
Demnach können die strafrechtlichen Konsequenzen entfallen, wenn sich Steuersünder selbstanzeigen, bevor sie ins Visier der Fahnder geraten.
Dieses Vorgehen wird der Personengruppe daher dringend angeraten. Auch wenn es 2014/2015 Verschärfungen im Steuerrecht gab, die unter anderem zu einem Strafzuschlag von 10 Prozent ab einer hinterzogenen Summe von 25.000 Euro festlegt. Wer noch zusätzlich sechs Prozent Verzugszinsen auf seine Steuerschuld zahlt bleibt strafbefreit. Hinzu kommt noch, dass die Kosten einer Selbstanzeige teilweise als Werbungskosten abgesetzt werden können.
Insgesamt gab es über die letzten drei Jahre um die 80.000 Selbstanzeigen. Die Dunkelziffer der weiterhin unentdeckten Steuersünder ist wahrscheinlich um einiges größer. Ab September 2017 ist der erste automatische Informationsausgleich zwischen den Finanzinstituten der verschiedenen Staaten geplant. Spätestens dann wird für Steuerfahnder wieder deutlich mehr Arbeit anstehen.
Doch auch wenn Steuerhinterziehung immer riskanter wird, es wird immer Personen oder Unternehmen geben, die dieses Risiko in Kauf nehmen um ihren Gewinn zu vergrößern. Damit wird auch zukünftig immer eine Nachfrage nach dieser Berufsgruppe bestehen bleiben. In Zeiten immer stärkerer Digitalisierung und Rationalisierung von Arbeitsplätzen bleibt es damit ein krisensicherer Arbeitsplatz.
Bei den Summen an verlorenen Steuergeldern, die die Steuerfahnder zurückholen ist deren Wichtigkeit für das Finanzsystem nicht zu unterschätzen. Zudem kann auch hier eine Fortentwicklung beobachtet werden. Während bisher jedes Bundesland sein eigenes Datenverarbeitungssystem besaß und so der Austausch zwischen den Ländern praktisch nicht vorhanden war, soll dies jetzt mit einem verabschiedeten Gesetz vereinfacht werden. Doch auch die verbesserte Effizienz wird am Bedarf der Steuerfahnder nichts ändern.
Und hört sich das für dich interessant an oder strebst du eine andere Weiterbildung an? Ich freue mich, wenn du mir von deinen Plänen im Forum erzählst.