Die Aufgaben von Steuerfachangestellten sind ganz vielfältig: Das Erstellen von Finanzbuchführungen, das Vorbereiten von Jahresabschlüssen oder die Beteiligung an der Erstellung von Steuererklärungen sind nur einige Beispiele dafür, wie sich der Tagesablauf von Fachangestellten im Steuerwesen gestaltet.
Gerade das Erstellen von Steuererklärungen stellt dabei häufig eine Herausforderung dar. Diese unterscheidet sich wesentlich, je nachdem, ob es sich um eine Steuererklärung für ein Unternehmen oder für Privatpersonen handelt.
Darüber hinaus sind viele Sonderfälle möglich. Was bei der Steuererklärung für Privatpersonen beachtet werden muss, zeigt dieser Artikel.
Diese Teile der Steuererklärung werden benötigt
Wenn du eine Einkommenssteuererklärung für Arbeitnehmer erstellst, werden nur der Mantelbogen sowie die Anlage N für Einkünfte aus nicht selbstständiger Arbeit ausgefüllt.
Je nach Situation des Mandanten musst du dich darüber hinaus jedoch noch mit anderen Anlagen beschäftigen, um diesem weitere steuerliche Abzüge zu ermöglichen:
- Anlage Vorsorgeaufwand: Beiträge zu Kranken-, Pflege-, Renten- oder Arbeitslosenversicherung
- Anlage AV: Altersvorsorge
- Anlage K: Kinder
- Anlage U: Unterhaltsleistungen, z.B. an Ex-Ehepartner oder Angehörige
- Anlage S: Selbstständige und Freiberufler
- Anlage KAP: Kapitalvermögen
- Anlage V: Vermietung und Verpachtung
- Anlage AUS: Ausländische Einkünfte
Als Steuerfachangestellter ist es also wichtig, dass du dich mit der individuellen Situation der Mandanten vertraut machst und dir einen Weg durch den Anlagendschungel bahnst.
Das deutsche Steuerrecht ist für viele Privatpersonen ein unübersichtliches Labyrinth, sodass deine Beratung und Unterstützung für sie eine große Hilfe darstellen kann.
Fallbeispiel Immobilien als Kapitalanlage: Das musst du wissen
Das Eigenheim: Für viele Menschen ist es einer der Hauptwünsche für die Zukunft. Das liegt unter anderem auch daran, dass viele die Investition in eine Immobilie als wichtige Anlage zur Absicherung für die Zukunft sehen.
Dabei ist der Kauf oder Bau eines Hauses alles andere als einfach: Immobilienkäufer und Bauherren müssen sich mit vielen Problemen herumschlagen. Von der Suche eines Grundstücks oder eines Hauses über die Planung und Durchführung des Baus bis hin zur Baufinanzierung, bis der Traum von den eigenen vier Wänden wahr wird, vergeht viel Zeit, die mit einer Menge Stress und hohen Ausgaben verbunden sein kann.
Gerade was die Baufinanzierung betrifft, müssen Käufer oder Bauherren einiges beachten, um nicht in Fallen zu tappen. So kann es beispielsweise passieren, dass die Darlehenssumme aufgrund der niedrigen Zinsen zu hoch angesetzt wird oder dass die Laufzeit wegen niedriger Zinsen und einer zu niedrig angesetzten Tilgung zu lang wird.
Umso positiver ist es, dass du als Steuerfachangestellter mit dazu beitragen kannst, dass die Eigentümer aus steuerlicher Sicht von der Investition in eine Immobilie profitieren können.
Was es zu beachten gilt
Doch was musst du für die Erstellung der Steuererklärung hierbei wissen? Wichtig ist es, die Vermögensverhältnisse des Mandanten sowie die Besonderheiten der Immobilie genau zu kennen.
Hat der Immobilienbesitzer die Immobilie vermietet, muss er die Mieteinnahmen zwar in der Anlage V versteuern, gleichzeitig kann er jedoch einige Kosten absetzen.
Alles, was der Vermieter im Jahr für das Haus ausgegeben hat – sei es für Reparaturen, Zinsen, Kauf oder Bau – kannst du in seiner Steuererklärung eintragen.
Kosten die Dinge für das vermietete Haus weniger als 410 Euro netto, können die Ausgaben einfach von den Mieteinnahmen abgezogen werden. Übersteigt der Nettowert die 410 Euro, müssen die Ausgaben über mehrere Jahre hinweg von der Steuer abgesetzt werden, was als Abschreibung oder Absetzung für Abnutzung (AfA) bezeichnet wird.
Hierbei geht es um die Nutzungsdauer der Gegenstände, die vom Gesetzgeber genau geregelt ist. Bei manchen Gegenständen musst du die Dauer bei der Erstellung der Steuererklärung allerdings schätzen.
Was kann abgesetzt werden?
Grundsätzlich kommen mehrere Ausgaben als absetzungsfähige Kosten in Betracht:
- Die Anschaffungskosten vom Haus (2 bis 2,5 Prozent der Kosten pro Jahr).
- Die Grundsteuer kann als Werbungskosten in der Steuererklärung geltend gemacht werden.
- Die Kreditzinsen für die Baufinanzierung können ebenfalls als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Hat der Vermieter ein Konto für die Einnahmen und Ausgaben für die vermietete Immobilie eingerichtet, können die Kontoführungsgebühren als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Die Maklergebühren können ebenfalls von den zu versteuernden Mieteinnahmen abgezogen werden. Hat sich der Vermieter selbst um die Vermietung der Immobilie gekümmert, können eventuelle Kosten für Anzeigen oder auch Bürokosten ebenfalls in die Anlage V eingetragen werden.
- Die monatlichen Hausnebenkosten für Heizung, Wasser, Müllabfuhr und Straßenreinigung müssen als Einnahmen versteuert werden, können aber gleichzeitig auch als Werbungskosten abgesetzt werden.
- Kosten für Reparaturen, Renovierungen und Sanierungen können ebenfalls steuerlich geltend gemacht werden.
- Möbel, die der Vermieter dem Mieter überlässt und Fahrkosten im Zusammenhang mit der vermieteten Immobilie sind ebenfalls steuerlich absetzbar.
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Was sonst noch steuerlich geltend gemacht werden kann
Das Fallbeispiel mit der vermieteten Immobilie als Kapitalanlage hat gezeigt, dass deine Mandanten einige ihrer Ausgaben steuerlich geltend machen können. Doch das gilt nicht nur für Kosten im Zusammenhang mit einer vermieteten Immobilie.
Wenn du weißt, was sonst noch alles von der Steuer abgesetzt werden kann, kannst du deinen Mandanten noch mehr dabei helfen, eine hohe Steuerrückerstattung zu bekommen.
Denn auch, wenn viele Kosten der privaten Lebensführung nicht absetzbar sind, gibt es tatsächlich noch einige Bereiche, in denen Ausgaben steuerlich geltend gemacht werden können:
Beerdigung
Ausgaben für eine Beerdigung können als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden, wenn sie den Wert des Erbes übersteigen.
Bewerbungskosten
Auch Bewerbungskosten können in voller Höhe abgesetzt werden. Dazu zählen nicht nur die Ausgaben für Bewerbungsmappen oder die Fahrtkosten zu Bewerbungsgesprächen, sondern auch Kosten für Bücher oder Kurse.
Haushaltshilfe, Pflegeleistungen oder Kinderbetreuung
Wer auf eine Haushaltshilfe, Pflegeleistungen oder Kinderbetreuung angewiesen ist, kann die Kosten dafür ebenfalls absetzen: Für Haushaltshilfen beispielsweise können 20 Prozent direkt von der Steuer abgezogen werden. Bei den Kinderbetreuungskosten können 4.000 Euro pro Kind abgesetzt werden (bis zu einem Alter von 14 Jahren). Für behinderte Kinder besteht hier keine Altersgrenze. Achtung: Ausgaben für Freizeitaktivitäten, die im Rahmen der Kinderbetreuung stattgefunden haben, können nicht steuerlich geltend gemacht werden.
Umzug
Ein Umzug kann für deine Mandanten ebenfalls steuerliche Vorteile mit sich bringen: Zum einen besteht die Möglichkeit, die Arbeitsstunden einer Spedition als haushaltsnahe Dienstleistung geltend zu machen. Zum anderen ist es möglich, im Falle eines beruflich bedingten Umzugs die Aufwendungen als Werbungskosten abzusetzen.
Haustiere
Kosten für die Fellnasen wie die Hundesteuer sind grundsätzlich nicht abzugsfähig. Ausnahmen gibt es jedoch: So kann die Hundehaftpflichtversicherung in der Steuererklärung unter den Sonderausgaben angegeben werden.
Darüber hinaus sind die Kosten für Betreuung oder Behandlung des Tieres durch den Tierarzt als haushaltsnahe Dienstleistung absetzbar, falls die Arbeiten im eigenen Haushalt stattfinden. Das gilt übrigens auch für die Dienstleistung von Hundefriseuren. Wird der Hund als Begleit- oder Blindenhund genutzt, haben deine Mandanten das Recht auf eine Verringerung oder Befreiung von der Hundesteuer.
Fazit
Als Steuerfachangestellter arbeitest du in einem sehr abwechslungsreichen und vielfältigen Beruf mit ganz unterschiedlichen Tätigkeiten.
Eine der Aufgaben besteht dabei in der Erstellung von Steuererklärungen – sowohl für Unternehmen als auch für Privatpersonen. Was du bei deiner eigenen Steuererklärung beachten musst kannst du hier nachlesen.
Gerade für viele Anfänger sind Steuererklärungen aufgrund der vielen Besonderheiten zunächst eine Herausforderung. Doch weißt du erst einmal, was alles steuerlich geltend gemacht werden kann und wie mit Sonderfällen umzugehen ist, steht der erfolgreichen Erstellung von Steuererklärungen für die Mandanten nichts mehr im Wege und du meisterst deinen Beruf mit Bravour.
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