Der Mensch lernt bekanntlich niemals aus. Und daher sprechen viele Gründe dafür, sich intensiv mit den Weiterbildungsmöglichkeiten im Bereich der steuerberatenden Berufe und angrenzenden Bereiche auseinanderzusetzen. Wir haben euch bereits einige Varianten des beruflichen Aufstiegs vorgestellt.
Heute wollen wir uns ein wenig aus dem Kernbereich der rein steuerlichen Beratung entfernen, hin zur Prüfung und dennoch im Bereich der Steuergesetze verweilen. Betrachtet wird heute die Weiterbildung zum Wirtschaftsprüfer.
Bereits 1931 ging der erste Wirtschaftsprüfer in Deutschland „an den Start“. Direkt im Folgejahr gab es schon 549 Berufsträger. Heute können wir in Deutschland rund 14.000 Wirtschaftsprüfer und mehr als 2.500 Wirtschaftsprüfungsgesellschaften verzeichnen. Und die Zahlen steigen stetig!
Wer sich einmal für den Beruf des Wirtschaftsprüfers entschieden hat, wird tagtäglich mit interessanten, spannenden und sehr abwechslungsreichen Mandanten in Berührung kommen.
Wie der Name es ja sagt, ist die Aufgabe des Wirtschaftsprüfers … zu prüfen!
War es das „schon“? Einfach nur prüfen? Was genau macht ein Wirtschaftsprüfer eigentlich? Seine Tätigkeitsfelder lassen sich wie folgt benennen:
Er prüft natürlich in erster Linie die Jahres- und Konzernabschlüsse von Unternehmen.
Geprüft wird dabei die Verlässlichkeit und Ordnungsmäßigkeit der Informationen, die der Unternehmer im Rahmen seiner Buchführung, dem Jahres und ggf. dem Lagebericht erfasst hat. Zudem gehört zu den Aufgaben eines Wirtschaftsprüfers auch die Beurteilung von Kreditwürdigkeit und Wirtschaftlichkeit eines Unternehmens.
Wichtig zu wissen ist, dass diese Aufgabe der Prüfung ausschließlich dem Wirtschaftsprüfer vorbehalten ist. Damit wird sichergestellt, dass sich z.B. Banken, Kreditgeber, Investoren und der Staat sicher sein können, Entscheidungen, die sie in Verbindung mit dem Unternehmen treffen, auf der richtigen Grundlage basieren.
Und selbst wenn hier deutlich wird, dass das Prüfen quasi die Hauptaufgabe des Wirtschaftsprüfers ist, so ist er gleichermaßen in der Lage seine Mandanten in steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Hinsicht zu beraten. Mögliche Themengebiete sind dabei:
Wirtschaftsprüfer müssen sich immer ganz genau mit den beauftragenden Unternehmen beschäftigen und auseinandersetzen. Es gilt, möglichst umfassendes und detailliertes Fachwissen – nicht zuletzt in verschiedenen Branchen – zu erlangen. Nur so ist es möglich, das jeweilige Unternehmen strategisch und erfolgversprechend zu beraten. Ein hohes Interesse an Zusammenhängen und Trends in der Wirtschaft wären von großem Vorteil.
Die Zulassung zum Wirtschaftsprüfungsexamen setzt sowohl eine bestimmte Vorbildung (§ 8 der Wirtschaftsprüferordnung – WPO) und eine für die Ausübung des Berufs genügende praktische Ausbildung (§ 9 WPO) voraus.
Besonderheiten gibt es immer. Wir aber wollen uns hier zunächst mit dem klassischen, traditionellen Ausbildungsweg beschäftigen. Und dieser führt über drei Schritte bis zur Bestellung als Wirtschaftsprüfer.
1. Schritt: Das Studium – 2. Schritt: Die Berufspraxis – 3. Schritt: Das Examen
Eine bestimmte Studienrichtung wird nicht vorgeschrieben. Sicher empfiehlt sich aufgrund der späteren Beratungsfelder ein Studium der Betriebswirtschaft. Ebenso geeignete Studiengänge sind die der Volkswirtschaftslehre oder Jura. Rund 84% der späteren Wirtschaftsprüfer studieren BWL, 6% Jura, 5% VWL und 5% kommen aus anderen Fachbereichen.
Weitere Informationen zum Thema „Steuern studieren“ kannst du in diesem Artikel nachlesen.
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Je nach Regelstudienzeit entscheidet sich dann im nächsten Schritt, wie viele Jahre Berufspraxis der Anwärter bis zur Examenszulassung nachzuweisen hat. Hierbei geht es um die Arbeit bei einem Wirtschaftsprüfer oder einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Es muss nachgewiesen werden, dass entsprechende Berufserfahrung gesammelt wurde.
Der Tätigkeitsschwerpunkt liegt dabei auf der Teilnahme an Jahresabschluss- und Konzernabschlussprüfungen. Zusätzlich müssen auch Steuer- und Unternehmensberatungen begleitet worden sein.
Hat man einen Bachelor-Abschluss, werden vier Jahre Berufspraxis gefordert. Bei einem abgeschlossenen Masterstudium verkürzt sich diese Zeit auf drei Jahre. Wer den so genannten „§ 8a-Masterstudiengang“ absolviert, der kann sogar unmittelbar nach dem Studium am Wirtschaftsprüferexamen teilnehmen.
Eine Liste der nach § 8a WPO akkreditierten Studiengänge findet sich hier.
Die gesetzlich vorgeschriebene Berufspraxis muss ausdrücklich nach Abschluss des Hochschulstudiums erbracht werden. Etwaige vor Abschluss eines Erststudiums geleistete Praktika bleiben damit komplett außer Betracht. Eine nach Abschluss des Erststudiums erbrachte Tätigkeit kann dagegen in vollem Umfang berücksichtigt werden.
Wer sich bei der anrechenbaren Zeit der Berufspraxis nicht ganz sicher ist, ob dies für die Zulassung zum Examen ausreicht, der kann sich bei der Prüfungsstelle der Wirtschaftsprüferkammer auf Antrag eine verbindliche Auskunft erteilen lassen. Diese ist aber kostenpflichtig.
Die Inhalte des Wirtschaftsprüfungsexamens sind in § 4 Wirtschaftsprüfer-Prüfungsverordnung festgelegt. Das WP-Examen besteht aus den vier Prüfungsgebieten und damit verbundenen 7 Klausuren.
Diejenigen, die schon die Prüfung zum Steuerberater erfolgreich abgeschlossen haben müssen die Klausuren im Bereich Steuerrecht nicht schreiben und ersparen sich somit zwei Prüfungen. Wer zudem ein Master Studium nach §8a oder §13b der Wirtschaftsprüferordnung erfolgreich absolviert hat, kann sich weitere Klausuren anrechnen lassen.
Die Klausuren dauern jeweils zwischen 4 und 6 Stunden. Es wird verlangt, dass alle sieben Klausuren bestanden werden. Erst danach steht dann die mündliche Prüfung an.
Nach dem Bestehen der Prüfung folgt die Bestellung zum Wirtschaftsprüfer. Hierfür ist bei der Wirtschaftsprüferkammer (WPK) ein entsprechender Antrag ( siehe hier ) zu stellen. Man erhält einen offiziellen Termin zur Vereidigung und Überreichung der Urkunde über die Zulassung.
Mit dieser Urkunde stehen dem Wirtschaftsprüfer dann verschiedene Möglichkeiten und Wege offen, die er nun einschlagen kann.
Wirtschaftsprüfer haben in jedem Fall Job mit Zukunft. Als Prüfer ist man vom mittelständischen Familienunternehmen ebenso gefragt wie von der öffentlichen Hand oder den börsennotierten Unternehmen in nahezu jeder Branche.
Das wahrscheinlich absolute Reizvolle ist, dass es eigentlich keinen typischen Arbeitsalltag gibt. Durch die verschiedenen Mandanten wechseln die Einsatzorte wie auch Aufgabengebiete ständig. Gefragt ist hier die Gabe, sich stets neu auf das bevorstehende Mandat einzustellen.
Nun ja und auch das Gehalt dürfte als positiver Nebeneffekt erwähnt werden. Einen umfassenden Gehaltsreport findest du hier.
Was auf der einen Seite den Beruf so wahnsinnig abwechslungsreich macht, erfordert auf der anderen Seite dafür eine absolute Genauigkeit und Sorgfalt in jedem Augenblick! Jede noch so kleine Arbeit und Prüfung muss zu 100% dokumentiert und nachvollziehbar gemacht werden.
Und genau so, wie unser Artikel „Weiterbildung zum Wirtschaftsprüfer“ begonnen hat, wird er auch enden:
Denn mit der Bestellung zum Wirtschaftsprüfer endet die Pflicht, sich weiterzubilden in keinster Weise! Gesetzlichen Regelungen zu Bilanzierung, Steuern usw. ändern sich ständig. Und dies wird auch so bleiben.
Somit muss sich auch jeder Wirtschaftsprüfer fortwährend weiterbilden. Der Begriff des „Lebenslangen Lernens“ trifft es damit auf den Punkt! Und vermutlich für den Beruf des Wirtschaftsprüfers umso mehr, denn er darf sich absolut keine Fehler erlauben.
Hast du Interesse als Wirtschaftsprüfer zu arbeiten und hast schon Erfahrungen mit der Weiterbildung machen können? Dann berichte uns doch im Forum davon!
3 Comments
Ich bin frischgebackene Steuerfachangestellte mit dem Ziel Wirtschaftsprüferin zu werden.
und hast du es geschafft?
Danke für die guten Informationen zum Wirtschaftsprüfer. Ein Bekannter überlegt, ob er auch so eine Weiterbildung macht. Ich leite ihm den Artikel gerne weiter.