Das Thema Umschulung zur Steuerfachangestellten kann einen schon sehr verwirren.
Der folgende Artikel soll etwas Licht ins Dunkel bringen und zeigt Möglichkeiten auf, wie man sich zur Steuerfachangestellten weiterbilden kann.
Eine Umschulung ist eine auf zwei Jahre verkürzte Ausbildung im dualen System oder erfolgt durch Unterricht bei einem Weiterbildungsinstitut kombiniert mit Praktika. Meist richtet sich dieses Angebot an Menschen die ihren Beruf wechseln möchten. Aber auch, wer keine Erstausbildung hat und lange arbeitslos war oder ungelernt jobbt, hat Chancen auf die Genehmigung einer Umschulungsmaßnahme.
Während der zwei Jahre zahlt entweder das Jobcenter bzw. Arbeitsamt, die Rentenversicherung oder die zuständige Berufsgenossenschaft den Lebensunterhalt.
Wer unabhängig von diesen Trägern bleiben möchte, dem stehen in der Steuerbranche viele kreative Möglichkeiten zur Verfügung, sich fortzubilden und im Anschluss die Prüfung zur Steuerfachangestellten zu absolvieren.
Die sogenannte betriebliche Einzelumschulung, während der der Umschüler im klassischen Sinne zur Berufsschule geht und in einem Betrieb arbeitet, kommt einer Ausbildung ziemlich nahe. Der Umschüler besucht die Berufsschule zusammen mit Auszubildenden, muss diese jedoch auf zwei Jahre verkürzen, sofern er sie nicht in Teilzeit absolviert.
Zusätzlich zum Lebensunterhalt, den der Träger zahlt, kann auf freiwilliger Basis eine Ausbildungsvergütung vom Ausbildungsbetrieb gezahlt werden, die jedoch mit Freibeträgen verrechnet wird.
Umschüler sind von Betrieben gern gesehene Kandidaten, da sie als engagiert und lebenserfahren gelten. Außerdem bringen sie oft schon Fähigkeiten aus einem vorher erlernten Beruf mit und sind günstiger, da die Kosten für Lehrmittel, Fahrten und Arbeitskleidung vom Träger übernommen werden.
Oft einigen sich Umschüler und Betrieb auch auf eine geringere Entlohnung als es branchenüblich ist, da ihnen sowieso nur ein geringer Freibetrag seitens des Trägers zusteht, den sie zusätzlich zum Lebensunterhalt einbehalten dürfen. Je nach Träger kann dieser Freibetrag variieren.
Eine zweite Form der Umschulung ist eine Kombination aus Unterricht bei einem Weiterbildungsinstitut und Praktika in Betrieben. Auch diese Form der Umschulung ist in Vollzeit und Teilzeit möglich.
Vergütungen sind bei dieser Variante der Umschulung nicht üblich, was sie daher für viele Menschen eher unattraktiv macht. Wer sich scheut, mit jüngeren Mitschülern in eine Berufsschulklasse zu gehen, wird hier jedoch viele Leute gleichen Alters treffen.
Die dritte Form der Umschulung zur Steuerfachangestellten ist wohl die selbstbestimmteste. Außerhalb einer Maßnahme durch einen Träger steht es natürlich jedem zu, sich immer und wann er will fortzubilden.
Es gibt zahlreiche Fernkurse zu Steuerthemen und Buchhaltung, zum Beispiel über das Bildungsangebot der ILS oder Volkshochschulkurse bis hin zum wirtschaftsrelevanten Studium neben dem Beruf an der Fernuni Hagen, zu dem man mit Berufserfahrung sogar auch ohne Abitur zugelassen werden kann.
In vielen Berufen ist es möglich, ohne Ausbildung aber mit genug Vorkenntnissen eine Prüfung abzulegen. Der Beruf des Steuerfachangestellten gehört zum Glück dazu, daher sollte diese dritte Form der Umschulung nicht außer Acht gelassen werden.
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Gemäß § 9 Abs. 2 der Musterprüfungsordnung für den Ausbildungsberuf „Steuerfachangestellter/Steuerfachangestellte“, die von den Steuerberaterkammern grundsätzlich übernommen wurde, ist zur Abschlussprüfung auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Anderthalbfache der Zeit, die als Ausbildungszeit vorgeschrieben ist, also 4,5 Jahre, auf dem Gebiet des Steuerwesens bei einem Steuerberater, Steuerbevollmächtigten, Wirtschaftsprüfer, vereidigten Buchprüfer, einer Steuerberatungsgesellschaft, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft oder Buchprüfungsgesellschaft hauptberuflich praktisch tätig gewesen ist. Hiervon kann abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft dargelegt wird, dass der Bewerber Kenntnisse und Fertigkeiten erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. Somit besteht im Einzelfall die Möglichkeit, mit ausreichenden praktischen Erfahrungen auch ohne vorausgegangene Ausbildung zur Abschlussprüfung zugelassen zu werden. Wie die Aussichten im Einzelfall sind, sollte mit der örtlich zuständigen Steuerberaterkammer geklärt werden.
Niemand wird aufgehalten, sich z.B. mit Grundkenntnissen der Buchhaltung bei einem Steuerberater zu bewerben und sich durch Eigeninitiative selbst fortzubilden.
Das Gehalt für eine ungelernte Kraft ist zwar meist niedriger als bei einer ausgelernten, jedoch findet sich der Großteil der Teilnehmer einer durch einen Träger finanzierten Umschulungsmaßnahme wahrscheinlich in einer ähnlichen monetären Situation.
Wer geringfügig beschäftigt ist oder in Teilzeit arbeitet und sich sein Gehalt mit Arbeitslosengeld aufstockt, kann jedoch auch bei dieser Form der Umschulung beim Arbeitsamt oder dem Jobcenter die Übernahme der Kosten für Fortbildungen beantragen.
In der Regel sollte es nicht allzu schwer sein, herauszufinden, welcher Träger für einen zuständig ist, denn wer arbeitslos ist, ist wahrscheinlich schon beim Jobcenter oder dem Arbeitsamt gemeldet.
Wer Erwerbsminderungsrente erhält, der wird bereits von der Rentenversicherung versorgt und wer einen Berufsunfall hatte, hat sich bereits an die zuständige Berufsgenossenschaft gewendet.
Wer noch in seinem Beruf arbeitet, sollte sich auf jeden Fall als erstes mit dem Jobcenter oder Arbeitsamt in Verbindung setzen. In dem Artikel „Wie unterstützt die Agentur für Arbeit eine Umschulung?“ findest du weitere Informationen.
Manchmal lassen sich Gründe, die für eine Umschulung sprechen, jedoch auch schwer kategorisieren. Wer unglücklich in seinem Beruf ist, sollte sich gut auf das Gespräch mit dem Jobcenter bzw. Arbeitsamt vorbereiten und Gründe nennen können.
Zum Beispiel kann man erklären, dass einem der technische Fortschritt im Betrieb nicht liegt und man sich seinen Beruf anders vorgestellt hat. Auch Mobbing wird heutzutage als potentieller Auslöser für psychische Erkrankungen angesehen und man sollte sich nicht scheuen, mit seinem Sachbearbeiter über dieses Thema zu reden.
Aus Kostengründen oder mangels Personal aufseiten der Träger kann es leider dazu kommen, dass die Beratung zu Angeboten und finanziellen Leistungen häufig dürftig ausfällt.
Der Landtag eines jeden Bundeslandes gibt im Rahmen der Bürgerberatung kostenfrei Auskunft bei Rechtsfragen und es lohnt sich, dort einmal anzurufen und sich über seine Rechte zu informieren.
Auch kann es Wirkung zeigen, bei Ablehnung der Umschulungsmaßnahme Widerspruch einzulegen. Das Jobcenter und das Arbeitsamt übernehmen eine Umschulung nur dann, wenn erkennbar ist, dass der Kandidat sich engagiert und die Umschulung voraussichtlich abschließt. Wer Widerspruch einlegt, zeigt genau dieses Interesse und Engagement, welches den Sachbearbeiter bestenfalls wieder umstimmen kann.
Anders verhält es sich nach Berufsunfällen und Krankheit: Häufig besteht hier Rechtsanspruch auf eine Umschulung, da es sich hierbei um „höhere Gewalt“ handelt.
Niemand muss in seinem momentanen Beruf unglücklich bleiben und es gibt viele Möglichkeiten, sich auf den Beruf des Steuerfachangestellten vorzubereiten, die mit so ziemlich jeder Lebenssituation vereinbar sind.
Wer auf Unfreundlichkeit und Inkompetenz in der Beratung trifft sollte sich nicht abschrecken lassen und trotzdem zeigen, was in ihm steckt.
Wenn du noch weitere Informationen über die Umschulung zur Steuerfachangestellten suchst, kannst du uns gerne in unserem Forum fragen. Ich freue mich auf euch!