Schneller als gedacht – Die Verkürzung der Ausbildungszeit
Das Thema der Ausbildungsverkürzung hatten wir schon kurz erwähnt.
Daher wissen wir also schon, dass bei guten Ergebnissen der Zwischenprüfung eine Verkürzung der Ausbildung zum Steuerfachangestellten möglich ist.
Aber ist dies die einzige Möglichkeit? Hierzu werden wir in dem heutigen Artikel berichten.
Immer wieder fragen (angehende) Auszubildende nach der Möglichkeit, die Ausbildungszeit zu verkürzen – und dies aus völlig unterschiedlichen Gründen. Wir sind der Meinung, dass die Ausbildung zum Steuerfachangestellten mit zu den anspruchsvollsten in Deutschland zählt. Und daher sollte die Zeit des Lernens nur dann gekürzt werden, wenn die Leistungen es auch wirklich zulassen.
Und daraus ergeben sich folgende Gründe, die eine Verkürzung rechtfertigen können:
Da in einigen Berufen sogar eine Kombination mehrerer der genannten Gründe möglich ist, kann dort die Ausbildungszeit teilweise sogar um eineinhalb Jahre gekürzt werden. Hier betrachten wir jedoch nur die Möglichkeiten im Rahmen der Ausbildung zum Steuerfachangestellten.
Unabhängig vom Grund der Ausbildungsverkürzung müssen generell der Auszubildende und sein (künftiger) Ausbilder gemeinsam die Entscheidung dafür treffen und den vorgesehenen Antrag bei der zuständigen Steuerberaterkammer stellen. Die Verkürzung wird dann im Ausbildungsvertrag vermerkt bzw. nachträglich durch eine Zusatzvereinbarung darin aufgenommen.
Hier liegt es oftmals zunächst am Ausbilder, ob er sich überhaupt mit einer Verkürzung einverstanden erklärt. Viele Steuerberater lehnen eine kurze Ausbildungszeit ab, weil sie sich nicht auf das Selbststudium des Lernstoffs bei den Auszubildenden verlassen möchten.
Bei minderjährigen Auszubildenden ist zusätzlich die schriftliche Zustimmung der Erziehungsberechtigten einzuholen.
Für die Auszubildenden zum Steuerfachangestellten bietet die Steuerberaterkammer eine Verkürzung um maximal ein Jahr, d.h. von drei auf zwei Ausbildungsjahre, an.
Zu beachten gilt es jedoch, dass der Lernstoff in allen Fällen der gleiche bleibt und zur Abschlussprüfung zu beherrschen ist! Dies bedeutet im Umkehrschluss, dass der Auszubildende sich im Klaren sein muss, dass er sich selbst zuhause in Eigenarbeit einiges aneignen muss.
Grundsätzlich erfordert die Ausbildung zum Steuerfachangestellten keinen speziellen Schulabschluss. Dennoch werden vorzugsweise Realschüler und Abiturienten im Bewerbungsverfahren berücksichtigt.
Wer sich mit einem guten Realschulabschluss um eine Ausbildungsstelle zum Steuerfachangestellten bewirbt, hat die Möglichkeit, die Lehrzeit um 6 Monate zu verkürzen. Abiturienten haben sogar die Chance, auf zwei Jahre zu verkürzen.
Es sollte gemeinsam mit dem Steuerberater überlegt werden, ob es Sinn macht, die Ausbildung abzukürzen, denn Schulabschluss ist nicht gleich Schulabschluss. So unterscheiden sich z.B. die schulischen Vorbildungen klar durch den beim Abitur gewählten Hauptfachbereich. Ein gutes Abitur mit Leistungskurs Mathematik hilft natürlich bei der Ausbildung zum Steuerfachangestellten wesentlich mehr als ein Fremdsprachen-Leistungskurs.
Aufgrund der Verkürzungsangebote durch schulische Vorbildung kann es sogar Sinn machen, vor der Ausbildung noch einen höheren Schulabschluss nachzuholen. Zudem erhöht dies natürlich generell die Möglichkeit einen passenden Ausbildungsplatz zu finden.
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Auch bei bereits vorhandener beruflicher Vorbildung ist die Verkürzung der Ausbildungszeit möglich. Hier kann bereits vor Beginn der Ausbildung zum Steuerfachangestellten die Verkürzung beantragt werden.
Sollte sich im Laufe der Ausbildung herauskristallisieren, dass der Auszubildende durch bereits vorhandene berufliche Kennisse (in einem anderen Beruf) in der Lage ist, den Lernstoff innerhalb von zwei Jahren zu erlernen, so kann noch bis zu einem Jahr vor dem Ende der Ausbildung ein entsprechender Antrag bei der Steuerberaterkammer gestellt werden.
Berufliche Vorbildung kann in diesem Zusammenhang übrigens auch heißen, dass man durch ein längeres Praktikum oder Nebenjob während der Schulzeit beim Steuerberater so gute Vorkenntnis erlangt hat, dass die Ausbildung erfolgreich in zwei Jahren zu schaffen ist.
Kommen wir nun zum wahrscheinlich wichtigsten Grund der Verkürzung eurer Ausbildungszeit: Ihr erbringt in den ersten Monaten der Ausbildung überdurchschnittlich gute Schulnoten sowie gute Leistungen in der Kanzlei. Euer Ausbilder erkennt dies und bietet an, in diesem Fall die Ausbildungszeit zu verkürzen.
Der Notendurchschnitt in der Berufsschule sollte hier besser als 2,49 sein. Auch die vom Ausbilder abzugebende Bewertung für die betrieblichen Leistungen des Auszubildenden muss besser als 2,49 sein.
Zusammen mit einem Nachweis der Berufsschule über die Noten durch das letzte Zeugnis oder die Bescheinigung über die Zwischenprüfung kann bei der Steuerberaterkammer die Verkürzung beantragt werden.
Das ordentlich geführte Berichtsheft kann unter Umständen ebenfalls gefordert sein.
Oftmals steht die Verkürzung wegen guter Noten im direkten Zusammenhang mit bereits im Vorfeld erbrachten guten Schulnoten, so dass dies ein Beispiel von kombinierten Gründen wäre.
Interessiert es euch, wie ein Antrag bei der Steuerberaterkammer aussieht? Wir haben auf der Seite der Münchener Vertretung eine Möglichkeit des Downloads gefunden. Es handelt sich wirklich um ein ziemlich einfach auszufüllendes Formular.
Noch eine Situation, die immer mal wieder auftreten kann – man ist in seinem Ausbildungsbetrieb unzufrieden, hat dort persönliche Probleme oder erfährt z.B. aus betrieblichen Gründen eine Kündigung.
Der nächste Schritt ist, sich einen neuen Ausbildungsplatz zu suchen. Es stellt sich die Frage, ob die bereits geleistete Zeit im vorherigen Unternehmen damit verloren geht. Nein!
Da die Ausbildung zum Steuerfachangestellten bundesweit nahezu einheitlich erfolgt, ist eine Anrechnung der bisherigen Ausbildung auf das neu abgeschlossene Ausbildungsverhältnis möglich. Die Ausbildung muss bei Wechsel der Ausbildungsstätte nicht von vorne begonnen werden, zumal es ja auch gesetzliche Grundlagen zur Ausbildung der Steuerfachangestellten gibt.
Etwas komplizierter würde es sein, wenn der neue Ausbildungsbetrieb einer anderen Steuerberaterkammer angehört. Hier könnte es zu geringfügigen Abweichungen in der Prüfungsordnung kommen. Es empfiehlt sich ein Beratungsgespräch mit der jeweiligen Kammer.
Erfolgt also ein Wechsel in demselben Beruf, wird die bisherige Ausbildung in vollem Umfang angerechnet. Entscheidet sich ein Auszubildender im Laufe seiner Lehrzeit für einen anderen, aber ähnlichen Beruf mit vergleichbaren Inhalten, so werden gemäß § 8 des Berufsbildungsgesetzes bis zu 12 Monate angerechnet.
Hinsichtlich des Gehaltes wird die bereits erbrachte Ausbildungszeit gleichermaßen gewertet. Angenommen, ein Auszubildender wechselt nach einem Jahr in eine neue Kanzlei, so ist ihm dort direkt das Gehalt des zweiten Lehrjahres zu zahlen (§ 17 Berufsbildungsgesetz).
Nun haben ausführlich über die Möglichkeit der Ausbildungsverkürzung berichtet. Daneben gibt es auch Fälle, in denen eine Verlängerung angebracht wäre. Dies ist ebenso zulässig!
Hier haben wir wieder bei der Steuerberaterkammer München den entsprechenden Antrag gefunden. Gut gelöst ist der Antrag insofern, als dass man ausreichend Möglichkeit hat, den Antrag zu begründen. Eine Situation wäre beispielsweise, wenn der Auszubildende lange Zeit ernsthaft krank war und das Lernpensum einfach nicht mehr in der vorgegebenen Zeit aufholen kann und somit das Nichtbestehen der Abschlussprüfung abzusehen ist.
Weitere Gründe für die Verlängerung der Ausbildungszeit von Steuerfachangestellten können sein:
Lehnt der Ausbilder eine Verlängerung ab, so bedeutet dies nicht zwangsläufig das „Aus“ für den Auszubildenden. Dieser könnte dann grundsätzlich an der regulär vorgesehenen Abschlussprüfung teilnehmen und immerhin versuchen, die Prüfung erfolgreich abzulegen. Für den Fall, dass er sie nicht besteht, darf er sie weitere zwei Mal wiederholen. Hierzu werden wir noch ausführlicher in einem unserer nächsten Artikel berichten.
Sicher werden es einige Steuerberater nicht gerne hören, dennoch ist es so: Auszubildende sind einfach günstige(re) Arbeitskräfte – besonders, wenn sie sich bereits im dritten Lehrjahr befinden und schon nahezu alle Aufgaben einer ausgelernten Fachkraft ausführen können.
Und daher ist es (leider) in der Praxis oft so, dass die Betriebe die Auszubildenden nicht auf die Möglichkeit der Ausbildungsverkürzung hinweisen bzw. dieser nicht zustimmen, um die vollen drei Jahre der Ausbildung auskosten zu können.
Fragt trotzdem bei eurem Ausbilder nach! Vielleicht hat er sich mit dem Thema schlichtweg noch nicht beschäftigt und ihr könnt gemeinsam eine Lösung finden!
Wie sind eure Erfahrungen damit? Wir freuen uns über einen Kommentar oder einen Beitrag im Forum!
7 Comments
Guten Tag,
nach langem Überlegen habe ich mich entschieden eine neue Ausbildung zur Steuerfachangestellten zu absolvieren. Durch unfaiere Beratung eines Steuerfachangestellten habe ich mich jedoch zu einem anderem Beruf entschieden ( Medizinische Fachangestellte).
seit Februar habe ich die Ausbildung zur MFA (Ausbildung verkürzt) absolviert, jedoch bin ich nicht ganz zufrieden und möchte gerne beim Steuerberater arbeiten.
Meine Frage : Habe ich Chancen die 2 Ausbildung zu verkürzen ?
Hallo Regina, ich bin mir nicht ganz sicher, aber soweit ich weiß kann man eine Zweitausbildung ohne besondere Vorbildung nur um 6 Monate verkürzen. Die Steuerfachangestellten Prüfung gibt es aber in den meisten Bundesländern nur jährlich. Am besten du fragst bei deiner zuständigen Kammer nach, ob es für dich persönlich möglich wäre. Wenn du übrigens Wert auf gute Noten legst würde ich die Ausbildung nicht unbedingt verkürzen da man schon viel lernen muss, außer vielleicht du wohnst noch zuhause und hast sonst nicht viel worum du dich kümmern musst 😉
Hallo,
ich mache zurzeit die Ausbildung und befinde mich schon seit einem halben Jahr in der Ausbildung. Jz habe ich leider gemerkt das mir alles viel zu viel wird und ich trotzdem die Ausbildung abschließen will und danach mich weiterbilden möchte meine Frage wäre nun könnt ich die Ausbildung verkürzen von 3 Jahren auf 2 obwohl ich schon mitten drin bin. Ich besitze fachabitur und möchte nach der Ausbildung ein Studium machen …
Brauche eure Hilfe bevor ich mit meinem Arbeitgeber Spreche
Wenn es dir nicht gefällt, bist du dir sicher, dass du es in kürzerer Zeit schaffst?
Also bei uns war es z.B. so, dass die verkürzenden einfach im 2. LJ angefangen haben, das heißt das 1. müssen sie sich nebenher erarbeiten. Du müsstest dann halt die erste Hälfte vom 2. nacharbeiten.
Das müssen sowohl dein Ausbilder als auch deine Lehrer pädagogisch sinnvoll halten. Wenn du also nur 1er hast und es schnell hinter dich bringen willst müsste es gehen. Ich würde an deiner Stelle mal die Kammer und deinen Klassenlehrer fragen.
Hallo,
Ich befinde mich gerade seit einem Monat in der Ausbildung zur Steuerfachangestellten. Ich habe mich am Anfang für 3 Jahre entschieden. Hätte e aber aufgrund meiner schulischen Bildung die Ausbildung auf 2 Jahre verkürzen können. Jetzt darf ich schon einiges erledigen und nicht lässt der Gedanke nicht los das ich mich evtl falsch entschieden habe. Könnte ich jetzt noch die Ausbildung verkürzen? Muss ich da einfach meinen Ausbilder darauf ansprechen?
Hallo, ich würde gerne meine Ausbildungszeit verkürzen. Als Vorbildung habe ich den Realschulabschluß mit Q-Vermerk, zuständig ist die Steuerberaterkammer für NRW, mein Ausbildungsbetrieb würde ohne Einschränkung zustimmen. Muß die Kammer dann auch einer Verkürzung zustimmen?
Hallo,
ich studiere derzeit Wirtschaftswissenschaften und bin in den letzten Zügen meiner Bachelorarbeit. Ich habe mich schon lang für die Arbeit in einer Steuerkanzlei interessiert. Nun habe ich allerdings die Befürchtung, dass ein Einstieg in eine Kanzlei äußerst schwierig wird, da ich bis auf ein 3-wöchiges Schulpraktikum und der Kassenbuchführung (und andere Bürotätigkeiten) in einem Unternehmen als Nebenjob, keinerlei „richtige“ Praxiserfahrung habe und deshalb nicht richtig klar kommen werde bzw. einige Monate, wenn nicht sogar ein Jahr, Einarbeitungszeit brauche. Deshalb hatte ich überlegt, eine Ausbildung zur Stfa zu machen und diese wenn möglich dann auch zu verkürzen, um nicht allzu viel Zeit zu verlieren.
Ich stelle mir vor, dass ich auf diese Weise, die Grundlagen der Arbeit und durch das Vorwissen aus dem Studium ganz gut klar kommen werde. Andererseits kann man mit 2 oder 3 jähriger Berufserfahrung und Studium bereits den Steuerfachwirt machen. Ich bin etwas zwiegespalten. Wie ist eure Meinung dazu?